Wölfe und Biber in Brandenburg: Beim Wildtiermanagement geht das Land zwei Schritte vor und einen zurück
Der Landesbauernverband bewertet den Entwurf einer Allgemeinverfügung des Umweltministeriums des Landes Brandenburg zum „Revierübergreifenden Managementplan für die Bejagung der Tierart Wolf“ als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, fordert jedoch gleichzeitig notwendige Nachbesserungen in den Bereichen des Herdenschutzes und im Umgang mit dem hohen Wolfsbestand.
Bereits bei der Überarbeitung und Verlängerung der Biberverordnung zu Beginn des Jahres verpasste das Land Brandenburg die Chance, mit einem ausgewogenen Management die Akzeptanz für eine geschützte Art in der Kulturlandschaft zu erhöhen. Zu allem Übel will das Land nun auch noch die Entschädigung für Wolfsrisse im Doppelhaushalt 2027 und 2028 ebenso kürzen wie die Förderung von Präventionsmaßnahmen im Umgang mit dem Biber.
„Brandenburg steht in der Pflicht, den Erfolg seiner langjährigen und konsequenten Naturschutzpolitik zu managen“, stellt LBV-Präsident Henrik Wendorff klar. „Rund 1.500 Wölfe und über 4.000 Biber, die sich in der Kulturlandschaft Brandenburgs wohlfühlen, sind ein beachtliches Ergebnis des Artenschutzes. Die Kehrseite der Medaille sind tausende Risse von Nutztieren und hohe Schäden an Bäumen, Straßen, Deichen und Gräben. Echtes Management heißt daher für uns: Bestände, wenn nötig, auch zu reduzieren und gleichzeitig dabei den Erhaltungszustand nicht zu gefährden! Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg. Die geplanten Haushaltskürzungen des Landes bei der Förderung der Prävention beim Biber und dem Schadensausgleich beim Wolf bekräftigen die Notwendigkeit eines Bestandsmanagements.“
In seinem vorliegenden Entwurf für den Revierübergreifenden Managementplan für die Bejagung der Tierart Wolf überschreite Brandenburg die bundesweiten Standards für Herdenschutzmaßnahmen und regele Wolfsentnahmen strenger als vom Bundesrecht vorgeschrieben, kritisieren der LBV, der Rinderzuchtverband, der Deutsche Grünlandverband und die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf. Die Verbände leiten her, dass der aufwendigere Herdenschutz die Rissaktivität der Wölfe nicht mindert. „Überzogene Anforderungen an Herdenschutzmaßnahmen sind abzulehnen“, fordern sie. Die Entnahmemöglichkeiten seien zudem strenger geregelt als vom Bundesjagdgesetz vorgegeben. Die rot-schwarze Koalition wird damit ihrem eigenen Ziel untreu, nicht über Bundesrecht hinausgehende Vorgaben zu machen.
Wendorff: „Andere Bundesländer, wie Bayern beim Biber oder Niedersachsen beim Wolf zeigen, dass rechtlich mehr möglich ist. Ich fordere das Land auf, diese rechtlichen Spielräume jetzt auch zu nutzen.“
Wölfe und Biber in Brandenburg: Beim Wildtiermanagement geht das Land zwei Schritte vor und einen zurück