30.10.2026 Aktuelles Agrar- & Verbandspolitik, Aus- & Weiterbildung ca. 4 Min. Lesezeit

Neue Ausbildungsverordnung Landwirt: Näher dran am Leben

LBV Brandenburg

Neue Ausbildungsverordnung Landwirt: Näher dran am Leben –
Chance für verpflichtenden Führerschein T verpasst
 
Der Landesbauernverband Brandenburg begrüßt die Novellierung der Bundesausbildungsverordnung für den Beruf des Landwirts und der Landwirtin, die nach mehr als 30 Jahren die Bundesausbildungsverordnung aus dem Jahr 1995 ablöst. Tierhaltung und Pflanzenbau bleiben weiterhin das Herzstück der Ausbildung. Auch die wichtige einheitliche Ausbildung für die konventionelle als auch die ökologische Bewirtschaftung wird fortgetragen. Darüber hinaus sind Struktur und Inhalte der Ausbildungsverordnung näher dran am Leben der Auszubildenden und ihrer Ausbilder. Dank Zeitrichtwerten und freier Wahl des jeweiligen Einsatzgebietes im Pflanzenbau bzw. in der Tierhaltung ist mehr Flexibilität in der Kompetenzvermittlung möglich.
 
Besonders positiv hervorzuheben ist, dass die neue Ausbildungsverordnung dem technologischen Fortschritt in der Landwirtschaft Rechnung trägt und das Kompetenzfeld „Digitalisierte Arbeitswelt“ eingeführt hat. Denn der zukünftige Arbeitsplatz in der Landwirtschaft, ob im Stall als auch in der Feldbearbeitung, kommt ohne Sensorik, GPS und verschiedenste Software-Systeme, etwa im Tiergesundheitsmanagement oder in der Präzisionsfeldarbeit, nicht mehr aus.
 
Ebenso gingen die Erfahrungen der Ausbilderinnen und Ausbilder in der Arbeit mit ihren Schützlingen in der Etablierung eines zweiten, parallelen Ausbildungsstranges auf. Neben dem Erwerb der Berufsprofil gebenden Kompetenzen werden zudem integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Teil der Ausbildung. Dazu gehören die Auseinandersetzung mit dem Einfluss der Landbewirtschaftung auf Ökosysteme, das aktive Erarbeiten eines beruflichen Selbstverständnisses und der eigenen Rolle im Betrieb als auch das Erlernen von Regeln der Kommunikation für einen situationsgerechten, lösungsorientierten Dialog im Arbeitsalltag. Heiko Terno, Vorsitzender des Bildungsverein der Landwirtschaft Brandenburg, erläutert:
 
„Die Lebensrealität der jungen Menschen hat sich komplett verändert. Das Smartphone und die Sozialen Medien sind Teil ihrer Welt geworden. Künstliche Intelligenz liefert ihnen schnelle Antworten, die man nicht mehr selbst erarbeiten muss. Die Entwicklung der eigentlichen kommunikativen Fähigkeiten im persönlichen Miteinander haben auf diesem Weg an Priorität eingebüßt und auch der Bildungsstand in den Grundlagen der Mathematik und in Deutsch, mit denen die jungen Leute zu uns kommen, bereitet mir einiges Kopfzerbrechen. Daher ist dieses stärkere Augenmerk auf die Vermittlung von kommunikativen Kompetenzen in der „echten“ Welt als fester Bestandteil der Ausbildung so wichtig.“
 
Einen Wermutstropfen gibt es dennoch: Im Zuge des fast zehn Jahre währenden Überarbeitungsprozesses der bundesweit beteiligten Akteure aus der praktischen Ausbildung, den Zuständigen Stellen, Sozialverbänden, Arbeitgeber- und Bauernverbänden wurde die Chance verpasst, den Erwerb des Führerschein T als verpflichtenden Bestandteil der Landwirtsausbildung festzuschreiben. Bodenbearbeitung, Drillen, Düngen, Pflanzenschutz sind Kernarbeiten des Landwirts, die ohne den Traktor nicht umsetzbar sind. Der per Verordnung verpflichtende Erwerb des Traktor-Führerscheins einschließlich aller Aufwendungen für Theorie und Praxis hätte dann zwar vom Ausbildungsbetrieb gewährleistet werden müssen. Andererseits wäre damit dem aktuell praktizierten Flickenteppich aus flankierenden Führerscheinkursen zu Lasten der jungen Azubi und ihrer Familien, punktuellen Förderungen des Landes und teilweisen Unterstützungen durch den Betrieb endlich ein Ende gesetzt. Zudem wäre die Landwirtsausbildung noch einmal mehr attraktiver. Heiko Terno:
 
„Die Azubi lernen bei uns auf dem Betrieb direkt auf unseren Maschinen. Die Bindung der jungen Leute an den eigenen Betrieb und die spätere Übernahme als Fachkraft sind somit noch einmal mehr gesichert. Gemeinsam mit dem Land Brandenburg haben wir zudem Theorie-Kurse für den T-Führerschein in Gruppen an den Landwirtschaftsschulen der Landkreise angestoßen, die weiterentwickelt werden können. Allerdings hapert es dann beim direkten Andocken mit praktischen Fahrstunden. Insgesamt wäre eine einheitliche Landesregelung zum Erwerb des Führerschein T für alle Ausbildungsbetriebe von großem Vorteil.“
 
Der Landesbauernverband schlägt daher vor, Verfahren und Möglichkeiten eines fest in der Landwirtsausbildung verankerten Erwerbs des Führerschein T gemeinsam mit dem Berufsstand, dem Fachministerium und dem Fahrschulverband in einer dafür zu gründenden Arbeitsgruppe zu erarbeiten und die Umsetzung in der Praxis voranzutreiben. Diese Landesregelung könnte dann die am 1. August 2027 in Kraft tretende neue Ausbildungsverordnung des Bundes sinnvoll ergänzen.