BTV-8

vom 16.12.2025

LBV-Pressestelle

Marlene Hansche

Referentin für Tierhaltung

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BTV-8 Ausbruch in Sachsen 

Im Landkreis Meißen wurde bei einem Rind die Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 festgestellt. Der Nachweis wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales mitteilte. Dieser Virustyp war in Sachsen seit rund 16 Jahren nicht mehr aufgetreten. In anderen Bundesländern, darunter Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wurden bereits zuvor Fälle der Blauzungenkrankheit gemeldet.

Um den betroffenen Betrieb wurde eine Sperrzone mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieses Gebietes gelten für Tierhalter entsprechende Handels- und Verbringungsbeschränkungen.

Unter Berücksichtigung der in der EU gemeldeten Ausnahmeregelungen zu BTV-8 gibt es drei Optionen, eine Verbringung zu ermöglichen:

  1. Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
    • sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft; oder
    • sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.

  2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
    • vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft oder
    • mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden


    Im Fall von 2. b) ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde. Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.

  3. Tiere, die keine der Anforderungen nach 1. oder 2. erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie
    • mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen (Gnitzen) geschützt wurden und
    • während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.
Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.

Impfung: Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) und das Land empfehlen dringend die Impfung gegen BTV-8 und BTV-3. Durch die Tierseuchenkasse Brandenburg gibt es einen Zuschuss für die Durchführung und Impfung.