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Wendorff: „Autobahnzufahrten sind
kein guter Ort für berechtigten Protest“
PRESSEMITTEILUNG
(Teltow, 06.01.2026)
Vor dem Hintergrund der Diskussion über die Auswirkungen des geplanten Mercosur-Abkommens für die Landwirtschaft in Deutschland mahnt der Landesbauernverband eine Refokussierung auf die dringlichen Kernanliegen des Berufsstandes an. Diese sollten zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und bei den richtigen Adressaten platziert werden.
LBV-Präsident Henrik Wendorff:
„Autobahnzufahrten sind kein guter Ort für den berechtigten Protest der Landwirte gegen die aktuelle Agrarpolitik. Mercosur würde zwar – oberflächlich betrachtet – die wirtschaftliche Situation bei den Landwirten verschärfen. Die Ursachen liegen jedoch tiefer, und genau hier setzt die Arbeit der Bauernverbände an.“
Anhaltend niedrige Erzeugerpreise sowohl bei Marktfrüchten als auch bei tierischen Produkten, verheerende preispolitische Signale des Lebensmitteleinzelhandels, steigende Produktionskosten und fehlende Planungssicherheit frustrieren die landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer. In dieser Situation dient die geplante Unterzeichnung des Mercosur-Abkommens, das Kontingente zollfreier Einfuhren landwirtschaftlicher Produkte vorsieht, als willkommenes Ventil und als greifbares Thema für etwaige Trecker-Demonstrationen.
Der Landesbauernverband Brandenburg hat daher in einem Informationsschreiben an seine Mitglieder die realen Auswirkungen auf die Branche in Zahlen analysiert und die Relevanz für Protestaktionen auf der Straße als nicht gegeben eingeordnet.
Wendorff: „Eine Behinderung der Menschen und der Wirtschaft auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Schule oder Kindergarten ist nicht zielführend. Wir müssen den bisherigen Weg der Auseinandersetzung fortführen und uns in den entscheidenden politischen Gremien für die Interessen der landwirtschaftlichen Unternehmen einsetzen. Unsere relevanten Themen sind Düngung, Pflanzenschutz, Bau-, Tier- oder Förderrecht. Oberstes Ziel ist es, in Deutschland und Europa die Wettbewerbsfähigkeit herzustellen.“
Seit 2011 gehören der Deutsche Bauernverband und seine Landesverbände zu den zentralen Kritikern des Mercosur-Abkommens. Der anhaltende politische Druck mündete zuletzt in der Errichtung von Schutzklauseln für die europäische Landwirtschaft, die jedoch noch nachgebessert werden müssen. Die entscheidende Frage ist daher nicht das Abkommen selbst, sondern ob Kontrolle, Vollzug und Durchsetzung funktionieren.
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Planbarkeit zum Jahresende:
Agrarzahlungen sichern
nötige Liquidität für Betriebe
PRESSEMITTEILUNG
(Teltow, 30.12.2025)
Der Landesbauernverband Brandenburg begrüßt, dass das Brandenburger Agrarministerium auch in diesem Jahr die Auszahlung der Agrarfördermittel bis zum Jahresende sicherstellt. Die vorfristige Überweisung der EU-Zahlungen verschafft den Betrieben die notwendige Liquidität und Planungssicherheit für
laufende Verpflichtungen zum Jahreswechsel. In vielen Verträgen mit den Landeigentümern ist die Fälligkeit der Pachtzahlungen zum Jahresende geregelt.
Dass die Mittel bereits vor Weihnachten ausgezahlt wurden, ist ein wichtiges Signal an die Praxis. Gerade in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld zeigt sich, wie zentral eine funktionierende und termingerechte Förderabwicklung für die Landwirtschaft ist. Dabei sind die einkommenswirksamen Direktzahlungen
oder die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für viele Betriebe unersetzlich.
Der LBV macht deutlich, eine Absenkung der Förderung in kommenden Perioden ist für viele Unternehmen nicht zu kompensieren.
Wir würdigen ausdrücklich, dass das Ministerium damit eine seiner Kernaufgaben verlässlich erfüllt. Für
unsere Betriebe ist eine pünktliche Auszahlung kein Bonus, sondern die Grundlage für Investitionen, Beschäftigung und die tägliche Arbeit auf Feld und Hof. Umso erfreulicher ist es, dass dieses Mindestmaß an
Verlässlichkeit in diesem Jahr gewährleistet wurde und zumindest zum Jahresende hin ein klarer, positiver
Akzent gesetzt werden konnte.
Die Landwirtschaft in Brandenburg und Berlin bewirtschaftet mehr als ein Drittel der Landesfläche Brandenburgs und trägt maßgeblich zur Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln sowie zur Pflege der
Kulturlandschaft bei. Eine funktionierende Förderpraxis ist dafür unerlässlich. Wir hoffen, dass die nun
gezeigte Verlässlichkeit auch im kommenden Jahr Grundlage für mehr Gestaltungswillen im Sinne der
landwirtschaftlichen Unternehmen ist.
Mit Blick auf die Betriebe gilt: Verlässliche Zahlungen sind keine Kür, sondern Pflicht. Gut, dass diese zum
Jahresende erfüllt wurde.
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Endlich handeln, statt immer nur aufzuschieben!
PRESSEMITTEILUNG
Landesbauerverband erklärt „prüfen“ zum agrarpolitischen Unwort des Jahres
(Teltow, 18.12.2025)
Vor dem Hintergrund von Tierseuchen, verunsicherndem Landesdüngerecht und neuen, falschen Weichenstellungen der EU-Kommission für eine die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028 mahnt der Landesbauernverband für das kommende Jahr ein entschlosseneres Handeln der politischen Verantwortlichen an.
„Die Ergebnisse, die im Jahr 2025 aufgrund politischen Handelns unsere Betriebe entlastet und ihnen mehr Planungssicherheit verschafft haben, sind an einer Hand abzuzählen und konnten nur durch sehr zähe Verbandsarbeit errungen werden“, fasst Präsident Henrik Wendorff die Rückschau auf das Jahr zusammen. Dazu zählen die Fortführung von Ausgleichszahlungen für das Wirtschaften in benachteiligten Gebieten, die Vereinfachung der Wirtschaftsdünger-Meldeverordnung, die – wenn auch formell noch nicht abgeschlossene – Anerkennung natürlicher Schwimmschichten als Abdeckung in Lagerstätten oder die Streichung der bürokratischen Stoffstrombilanzierung.
Uneingeschränkt positiv hervorzuheben sei auch das hervorragend koordinierte Tierseuchenmanagement im Rahmen der Maul- und Klauenseuche zu Beginn des Jahres oder der Vogelgrippe und der erfolgreiche Einsatz des Landwirtschaftsministeriums für die Entschädigung der davon betroffenen tierhaltenden Betriebe. Auch bei der Verteidigung der typisch ostdeutschen Vielfalt von Betriebsformen und -größen im Rahmen der Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik ab 2028 hat der Berufsstand die Ministerin Mittelstädt an seiner Seite.
Doch vom anfänglichen Elan der damaligen Hausleitung, pragmatische Lösungen herbeizuführen und durch klare Entscheidungen wichtige Signale zu setzen, blieb im Jahresverlauf nicht allzu viel übrig. Für die andauernden, bedeutenden Themen wie ein notwendiges Bestandsmanagement von Wolf, Biber und Wildvögeln oder eine ins Ungewisse abgleitende Rahmensetzung in der Düngung durch zweifelhafte Messmethoden im Grundwasser vermisse der Berufsstand klare, zielorientierte Positionierungen von Politik und Verwaltung.
„Ich erwarte von unseren Fachpolitikern, nicht immer nur zu prüfen, sondern Entscheidungen im Sinne der Brandenburger Landwirtschaft zu treffen. Wir spüren bisher wenig Engagement oder gar Mut, eine wettbewerbsfähige und damit zukunftsfähige Landwirtschaft im wahrsten Sinne des Wortes auszugestalten. ‚Wir prüfen‘ ist für mich mittlerweile zum Unwort des Jahres verkommen“, äußert sich Wendorff auch in Andeutung des frustrierenden Ausgangs des letzten Fachgesprächs „Rote Gebiete“ im Agrarausschuss des Brandenburger Landtags. Dort wurde eine fachliche Beweisführung für die notwendige Aufhebung der Landesdüngeverordnung mit einem müden Prüfbeschluss der Abgeordneten der Regierungsparteien ad absurdum geführt.
Der Landesbauernverband warnt vor einem Vertrauensverlust seiner Mitglieder in die aktuelle Agrarpolitik. Die anstehende Weihnachtspause sollte genutzt werden, Kraft, Inspiration und auch Demut für gute fachgerechte Entscheidungen für das Wohl der Unternehmen im ländlichen Raum zu sammeln, ohne dabei zu oft parteipolitische Hintergedanken zu verfolgen.
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Die Pflanzen warten nicht:
Landtag vertagt Verantwortung
PRESSEMITTEILUNG
(Teltow, 18.12.2025)
„Die Pflanzen warten nicht auf die letzte Überprüfung der Prüfung der Verwaltungsprüfung. Wenn wir wieder zu einem rechtmäßigen Zustand zurückkommen wollen, muss die Landesdüngeverordnung jetzt aufgehoben werden. Alles andere ist politisches Wegducken. Selbst wenn die Gründe des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen, wird die Verwaltung doch wieder wochen- oder gar monatelang erneut prüfen und sich die Landesregierung um eine Entscheidung zur Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustands winden,“ so LBV-Vize-Präsident Christoph Plass als Reaktion auf den abgelehnten Antrag der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg zur Aufhebung der Landesdüngeverordnung.
Er ergänzt: „Die zur Ablehnung vorgetragenen Gründe waren nicht nur widersprüchlich, sondern Ausdruck politischer Beliebigkeit. Sie können nicht hinwegtäuschen, dass der Regierungskoalition eins fehlt: das Rückgrat, sich vor die Landwirtschaft zu stellen. Landwirtinnen und Landwirte sind keine Bürger zweiter Klasse. Sie dürfen nicht durch zusätzliche, verfassungswidrige Auflagen eingeschränkt werden, nur weil der politische Wille fehlt, Verantwortung zu übernehmen. Es wurde gestern eine große Chance vertan. Agrarpolitisch – und mit Blick auf das Vertrauen der ländlichen Räume auch gesellschaftspolitisch."
Hintergrund:
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 24.10.2025 erklärt hat, dass § 13a Düngeverordnung verfassungswidrig ist, da es nicht den Anforderungen zur Einschränkung der Berufs- und Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes entspricht. Dabei ist § 13a DüV Grundlage für alle Landesdüngeverordnungen, so auch für die Brandenburger Verordnung. Im Lichte der Verfassungswidrigkeit entschied das Brandenburger Landwirtschaftsministerium nach erheblichem Druck des LBV den Vollzug auszusetzen. Dies birgt für die Betriebe jedoch die Gefahr, dass sie sich weiterhin an eine rechtswidrige Verordnung halten müssen, lediglich nicht mehr kontrolliert werden. Jedoch schließt dies keine nachträgliche Sanktionierung aus, sobald die Kontrollen wieder vollzogen werden.
Nach Einschätzung des LBV verstößt diese Aussetzung gegen das Legalitätsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG. Soweit eine Rechtsverordnung in Kraft ist, muss sie auch angewendet werden. Die Aussetzung des Vollzugs ist damit ein Verfassungsverstoß, um einen anderen Verfassungsverstoß zu überspielen.
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Ausbildung in der Landwirtschaft:
Lösungen für Mobilität und Wohnen erforderlich
PRESSEMITTEILUNG
(Teltow, 17.12.2025)
Die landwirtschaftliche Ausbildung in Brandenburg offenbart derzeit ein durchwachsenes Bild. Im Vergleich zum Vorjahr entschlossen sich 50 junge Menschen weniger, einen landwirtschaftlichen Beruf zu ergreifen. Die Zahl der frisch abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Landwirtschaft betrug zu Beginn des Ausbildungsjahres nur noch 156 statt wie im letzten Jahr 206. Gezählt werden dabei die Abschlüsse in den landwirtschaftlichen Berufen Landwirt/in, Tierwirt/in, Fachkraft Agrarservice, Hauswirtschafter/in sowie in den jeweiligen Helferberufen.
Befragt nach den Gründen, äußert sich Heiko Terno, Vorsitzender des Bildungsverein der Landwirtschaft in Brandenburg beim Landesbauernverband:
„Mit gestiegenem Mindestlohn sind die Mitarbeitenden im Betrieb eine teure Ressource geworden. Jeder Betrieb schaut heutzutage genauer hin, in wen er die Zeit und die Energie der Ausbildung junger Fachkräfte investiert. Zudem sind die fachlichen Ansprüche an die Auszubildenden, die mit ihren jungen 16 Jahren zu uns kommen, enorm gestiegen. Wir arbeiten in einer digitalisierten Landwirtschaft mit GPS-gesteuerter Bodenbearbeitung, mit Robotik und Computerüberwachung im Stall. Als Ausbildungsbetriebe bevorzugen wir daher verstärkt Bewerberinnen und Bewerber, die nach unserer Einschätzung die gewachsenen technologischen Anforderungen der landwirtschaftlichen Berufe langfristig meistern können.“
Nicht immer endet aus diesem Grund die Ausbildung mit einem erfolgreichen Abschluss. Die hohe Durchfallrate von knapp 25 Prozent in den landwirtschaftlichen Berufen in diesem Jahr spiegelt diese Realität wider. „Das heißt aber auch, dass unsere Prüfungsausschüsse des Landes nicht vom erforderlichen Niveau für die Arbeit in der Landwirtschaft abrücken wollen. Sie setzen auf nachhaltig angeeignetes Wissen und lassen dann auch mal jemanden durchfallen“, so Terno.
Zu den fachlichen Herausforderungen der landwirtschaftlichen Ausbildung gesellen sich praktische wie die Bewältigung der Anfahrt zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule im Flächenland Brandenburg. Hinzu kommen die fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten für junge Menschen auf dem Land.
Das Bündnis der Berliner Wirtschaft, bestehend aus Handwerkskammer, Senatsverwaltung für Mobilität und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, setzte sich für die Einführung eines vergünstigten „Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung“ für Berliner Azubi ein. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung des VBB-Aufsichtsrats können Auszubildende in schulischen Berufsausbildungen mit Ausbildungsstandort Berlin dank eines Zuschusses des Landes Berlin ab 1. März 2026 für monatlich nur 37,80 Euro ihren Ausbildungsplatz mit den Öffentlichen erreichen. Ein gutes Signal für die jungen Berlinerinnen und Berliner, für Brandenburgerinnen und Brandenburger ist eine solche Lösung nicht in Sicht.
Das Brandenburger Baurecht verhindert zudem pragmatische bedarfsgerechte Lösungen wie den Umbau von leerstehenden Bestandsgebäuden auf den Betriebsstellen zu Lehrlingswohnungen. „Bauen in zweiter Reihe ist nicht genehmigungsfähig“, zitiert Terno eine zuständige Genehmigungsbehörde.
Der Landesbauernverband Brandenburg sieht diese Entwicklung äußerst kritisch und fordert eine umgehende Befassung mit Lösungen für die Mobilität und die Unterbringung Auszubildender auf dem Land, um die Vielseitigkeit und die Attraktivität der landwirtschaftlichen Berufe für junge Menschen aus Stadt und Land langfristig zu sichern.




