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Endlich handeln, statt immer nur aufzuschieben!
PRESSEMITTEILUNG
Landesbauerverband erklärt „prüfen“ zum agrarpolitischen Unwort des Jahres
(Teltow, 18.12.2025)
Vor dem Hintergrund von Tierseuchen, verunsicherndem Landesdüngerecht und neuen, falschen Weichenstellungen der EU-Kommission für eine die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028 mahnt der Landesbauernverband für das kommende Jahr ein entschlosseneres Handeln der politischen Verantwortlichen an.
„Die Ergebnisse, die im Jahr 2025 aufgrund politischen Handelns unsere Betriebe entlastet und ihnen mehr Planungssicherheit verschafft haben, sind an einer Hand abzuzählen und konnten nur durch sehr zähe Verbandsarbeit errungen werden“, fasst Präsident Henrik Wendorff die Rückschau auf das Jahr zusammen. Dazu zählen die Fortführung von Ausgleichszahlungen für das Wirtschaften in benachteiligten Gebieten, die Vereinfachung der Wirtschaftsdünger-Meldeverordnung, die – wenn auch formell noch nicht abgeschlossene – Anerkennung natürlicher Schwimmschichten als Abdeckung in Lagerstätten oder die Streichung der bürokratischen Stoffstrombilanzierung.
Uneingeschränkt positiv hervorzuheben sei auch das hervorragend koordinierte Tierseuchenmanagement im Rahmen der Maul- und Klauenseuche zu Beginn des Jahres oder der Vogelgrippe und der erfolgreiche Einsatz des Landwirtschaftsministeriums für die Entschädigung der davon betroffenen tierhaltenden Betriebe. Auch bei der Verteidigung der typisch ostdeutschen Vielfalt von Betriebsformen und -größen im Rahmen der Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik ab 2028 hat der Berufsstand die Ministerin Mittelstädt an seiner Seite.
Doch vom anfänglichen Elan der damaligen Hausleitung, pragmatische Lösungen herbeizuführen und durch klare Entscheidungen wichtige Signale zu setzen, blieb im Jahresverlauf nicht allzu viel übrig. Für die andauernden, bedeutenden Themen wie ein notwendiges Bestandsmanagement von Wolf, Biber und Wildvögeln oder eine ins Ungewisse abgleitende Rahmensetzung in der Düngung durch zweifelhafte Messmethoden im Grundwasser vermisse der Berufsstand klare, zielorientierte Positionierungen von Politik und Verwaltung.
„Ich erwarte von unseren Fachpolitikern, nicht immer nur zu prüfen, sondern Entscheidungen im Sinne der Brandenburger Landwirtschaft zu treffen. Wir spüren bisher wenig Engagement oder gar Mut, eine wettbewerbsfähige und damit zukunftsfähige Landwirtschaft im wahrsten Sinne des Wortes auszugestalten. ‚Wir prüfen‘ ist für mich mittlerweile zum Unwort des Jahres verkommen“, äußert sich Wendorff auch in Andeutung des frustrierenden Ausgangs des letzten Fachgesprächs „Rote Gebiete“ im Agrarausschuss des Brandenburger Landtags. Dort wurde eine fachliche Beweisführung für die notwendige Aufhebung der Landesdüngeverordnung mit einem müden Prüfbeschluss der Abgeordneten der Regierungsparteien ad absurdum geführt.
Der Landesbauernverband warnt vor einem Vertrauensverlust seiner Mitglieder in die aktuelle Agrarpolitik. Die anstehende Weihnachtspause sollte genutzt werden, Kraft, Inspiration und auch Demut für gute fachgerechte Entscheidungen für das Wohl der Unternehmen im ländlichen Raum zu sammeln, ohne dabei zu oft parteipolitische Hintergedanken zu verfolgen.
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Ausbildung in der Landwirtschaft:
Lösungen für Mobilität und Wohnen erforderlich
PRESSEMITTEILUNG
(Teltow, 17.12.2025)
Die landwirtschaftliche Ausbildung in Brandenburg offenbart derzeit ein durchwachsenes Bild. Im Vergleich zum Vorjahr entschlossen sich 50 junge Menschen weniger, einen landwirtschaftlichen Beruf zu ergreifen. Die Zahl der frisch abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Landwirtschaft betrug zu Beginn des Ausbildungsjahres nur noch 156 statt wie im letzten Jahr 206. Gezählt werden dabei die Abschlüsse in den landwirtschaftlichen Berufen Landwirt/in, Tierwirt/in, Fachkraft Agrarservice, Hauswirtschafter/in sowie in den jeweiligen Helferberufen.
Befragt nach den Gründen, äußert sich Heiko Terno, Vorsitzender des Bildungsverein der Landwirtschaft in Brandenburg beim Landesbauernverband:
„Mit gestiegenem Mindestlohn sind die Mitarbeitenden im Betrieb eine teure Ressource geworden. Jeder Betrieb schaut heutzutage genauer hin, in wen er die Zeit und die Energie der Ausbildung junger Fachkräfte investiert. Zudem sind die fachlichen Ansprüche an die Auszubildenden, die mit ihren jungen 16 Jahren zu uns kommen, enorm gestiegen. Wir arbeiten in einer digitalisierten Landwirtschaft mit GPS-gesteuerter Bodenbearbeitung, mit Robotik und Computerüberwachung im Stall. Als Ausbildungsbetriebe bevorzugen wir daher verstärkt Bewerberinnen und Bewerber, die nach unserer Einschätzung die gewachsenen technologischen Anforderungen der landwirtschaftlichen Berufe langfristig meistern können.“
Nicht immer endet aus diesem Grund die Ausbildung mit einem erfolgreichen Abschluss. Die hohe Durchfallrate von knapp 25 Prozent in den landwirtschaftlichen Berufen in diesem Jahr spiegelt diese Realität wider. „Das heißt aber auch, dass unsere Prüfungsausschüsse des Landes nicht vom erforderlichen Niveau für die Arbeit in der Landwirtschaft abrücken wollen. Sie setzen auf nachhaltig angeeignetes Wissen und lassen dann auch mal jemanden durchfallen“, so Terno.
Zu den fachlichen Herausforderungen der landwirtschaftlichen Ausbildung gesellen sich praktische wie die Bewältigung der Anfahrt zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule im Flächenland Brandenburg. Hinzu kommen die fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten für junge Menschen auf dem Land.
Das Bündnis der Berliner Wirtschaft, bestehend aus Handwerkskammer, Senatsverwaltung für Mobilität und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, setzte sich für die Einführung eines vergünstigten „Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung“ für Berliner Azubi ein. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung des VBB-Aufsichtsrats können Auszubildende in schulischen Berufsausbildungen mit Ausbildungsstandort Berlin dank eines Zuschusses des Landes Berlin ab 1. März 2026 für monatlich nur 37,80 Euro ihren Ausbildungsplatz mit den Öffentlichen erreichen. Ein gutes Signal für die jungen Berlinerinnen und Berliner, für Brandenburgerinnen und Brandenburger ist eine solche Lösung nicht in Sicht.
Das Brandenburger Baurecht verhindert zudem pragmatische bedarfsgerechte Lösungen wie den Umbau von leerstehenden Bestandsgebäuden auf den Betriebsstellen zu Lehrlingswohnungen. „Bauen in zweiter Reihe ist nicht genehmigungsfähig“, zitiert Terno eine zuständige Genehmigungsbehörde.
Der Landesbauernverband Brandenburg sieht diese Entwicklung äußerst kritisch und fordert eine umgehende Befassung mit Lösungen für die Mobilität und die Unterbringung Auszubildender auf dem Land, um die Vielseitigkeit und die Attraktivität der landwirtschaftlichen Berufe für junge Menschen aus Stadt und Land langfristig zu sichern.
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Politisches Theater auf dem
Rücken der Landwirtschaft
KOMMENTAR
Zur Sitzung des Fachausschusses Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Brandenburger Landtags am 03.12.2025
(4.12.2025) Was sich im Ausschuss nach der sehr guten Anhörung abspielte, war nicht nur peinlich – es war ein erschütterndes Beispiel politischer Verantwortungslosigkeit. Am gestrigen Mittwoch befasste sich der Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Klimaschutz mit der Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete in Brandenburg. Anlass war eine Demonstration des LBV im Vorfeld der vorherigen Sitzung und ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu Verfassungswidrigkeit der Ausweisungsgrundlage.
Die Anzuhörenden hatten eine klare Botschaft: Hebt die Landesdüngeverordnung auf! Sie ist rechtswidrig und es muss jetzt zügig in einen Dialogprozess getreten werden, um es künftig besser zu machen.
Die CDU fasste dies auf und verfasste vor Ort einen Antrag, wonach die Landesregierung genau zu dieser Aufhebung aufgefordert werden sollte. Zuvor hatten alle vielfach ihr Verständnis und ihre Unterstützung betont. Was dann folgte, war ein Meisterstück: Eine andere Oppositionspartei warf der CDU vor, dass sie einen Coup plane und dass sie das vielleicht vorab sogar schon der Presse mitgeteilt hätte. Am Ende hatte man dies übrigens vergessen. Man musste sich fragen, ob hier wirklich Argumente verhandelt wurden oder nur Eitelkeiten. Die CDU hatte zugehört, die Unterlagen vorher gelesen und die richtigen Schlüsse gezogen. Ihr vorzuwerfen, sie agiere nur pressewirksam verdeutlicht eine gewisse Selbstherrlichkeit. Es zeigt vor allem, dass manche Fraktionen offenbar mehr Energie in taktische Nadelstiche investieren als in die Lösung drängender Probleme - Politik als Stichelei statt Verantwortung.
Doch damit nicht genug: Auch eine Koalitionsfraktion meinte, die CDU vor sich selbst beschützen zu müssen. In einer selbstgefälligen Mischung aus Belehrung und Besserwisserei versuchte man, sie abzukanzeln. Dann kam noch vermeintliche Schützenhilfe der Koalitionskollegen hinzu, die am Ende selbst über ihre eigenen Worte stolperten. Es wirkte wie ein schlecht geprobtes Theaterstück, in dem niemand mehr den Text kennt, aber alle weiterspielen, weil der Vorhang nun einmal offen ist.
All dies ist jedoch nicht mehr zum Lachen. Am Ende verabschiedete der Ausschuss einen unmotivierten und oberflächlichen Antrag. Es offenbart eine gravierende Fehleinschätzung der politischen Verantwortung, die dieses Thema erfordert. Es war ein Moment, in dem die Maske abfällt und man erkennt, dass manche reden, aber schlicht nicht führen wollen. Eine Fraktion macht ihre Hausaufgaben und soll dann einvernehmlich vorgeführt werden. Und alles auf dem Rücken der Landwirtschaftsbetriebe, die nun die Folgen dieses rechtswidrigen Zustands weiterhin ausbaden müssen. Es wirkt fast so, als habe man sich längst damit abgefunden, dass die Betroffenen den Preis für politisches Zaudern zahlen; als seien sie bloß Statisten in einem politischen Ritual, das sich längst von der Realität gelöst hat.
Vor knapp 1.400 Tagen schrieb ich zum selben Thema und auch in einer neuen Farbzusammensetzung bleibt es im Wesentlichen gleich.
Wir brauchen endlich wieder Abgeordnete, denen die originären Themen der Landwirtschaft auch im Ausschuss wichtig sind. Wir brauchen auch eine Verwaltung, die wieder Lösungsvorschläge unterbreitet und nicht nur betont, was nicht geht und was man (noch) nicht machen könne.
Visionärinnen und Visionäre braucht die Landwirtschaft. Für den Moment würden aber auch schon bloß ernsthaft Interessierte genügen. Ich sehe sie leider nicht in Brandenburg.
Und auch heute bleibt es dabei. Der politische Raum wirkt wie entkernt – voller Titel, aber leer an Haltung. Die schönen Bildchen nimmt man mit, befasst sich teilweise mit absurden Themen und bauchpinselt jeden und alle. Man verwechselt Bewegung mit Fortschritt und Gesten mit Verantwortung. Wenn irgendwann niemand mehr wählen geht, weil er dieses Ritual aus Symbolpolitik und Wegducken nicht mehr erträgt, dann können wir sagen, wir haben als Verband Alarm geschlagen - und die politische Selbstherrlichkeit hat es ignoriert.
Denny Tumlirsch
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Zanken, Zaudern, Zerreden
Landwirtschaftsausschuss im Landtag beschließt: Untätigkeit
PRESSEMITTEILUNG
Den Ausgang der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (ALEUV) im Landtag Brandenburg bewertet Christoph Plass, Vizepräsident des Landesbauernverbandes, wie folgt:
„Nach einem sachlich geführten Fachgespräch, in dem vier Experten einhellig zu dem Schluss gekommen sind, dass die geltende Landesdüngeverordnung mit zusätzlichen Regelungen in den roten Gebieten nicht rechtens ist, erlebte ich auf der Seite der Abgeordneten ein erbärmliches Schauspiel des Zauderns, Zerredens und Zankens.
Es ging nicht darum, die Chance zu ergreifen und ein produktives Signal für die Landwirtinnen und Landwirte im Land zu setzen und diese Verordnung einfach vom Tisch zu fegen. Um dann neu und gut anzusetzen. Stattdessen beschäftigten sich die Abgeordneten mit juristischen Spitzfindigkeiten und gegenseitigen Abwertungen. Der Ausschuss endete ohne Konsequenzen für die Landesregierung, tätig zu werden. Sie kann weiter machen wie bisher: abwarten und Tee trinken.“
Hintergrund
Am 3. Dezember befasste sich der ALEUV mit der Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete in Brandenburg. Anlass war eine Demonstration der Mitglieder des Landesbauernverbandes im Vorfeld der vorherigen Sitzung und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Verfassungswidrigkeit der Ausweisungsgrundlage.
Die angehörten Verbandsvertreter und Experten begründeten fachkundig und selten übereinstimmend, dass die die derzeitige Landesdüngeverordnung weder fachlich noch rechtlich haltbar ist. In der anschließenden Diskussion der Abgeordneten im Ausschuss wurde der von einigen Abgeordneten eingebrachte, konstruktiv auf Grundlage dieser Erkenntnisse formulierte Handlungsauftrag an die Landesregierung über die notwendige Aufhebung der Verordnung jedoch aufgeweicht und ausgehebelt.
Der zuletzt verabschiedete Beschluss des Ausschusses unter Federführung der Vertreter der Regierungskoalition von SPD und BSW nahm die hinreichend begründete Forderung des Berufsstandes nach Aufhebung der Landesdüngeverordnung nicht auf. Das zuständige Landwirtschaftsministerium wurde lediglich aufgefordert, sich gegenüber dem Bund für eine Neuregelung der Gebietsausweisung für nitratbelastete Gebiete „unverzüglich einzusetzen“ sowie die berufsständischen Verbände in den Prozess der Neuabgrenzung „frühzeitig einzubeziehen“.
Beides sind Selbstverständlichkeiten, die der voran gegangenen fachlichen Argumentation als auch dem Protest der Landwirtinnen und Landwirte vor dem Landtag in keiner Weise gerecht werden.
Der Landesbauernverband bewertet den Vorgang als Akt politischer Verantwortungslosigkeit gegenüber dem landwirtschaftlichen Berufsstand.
Lesen Sie dazu ein Kommentar von Denny Tumlirsch, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes Brandenburg (Link in der Box)
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Biogasanlagen nach 2028:
Nachbarländer zeigen machbare Perspektiven auf
presseMELDUNG
(Teltow, 28.11.2025) Im Rahmen der 20. Biogasfachtagung 2025 am 27. November in Potsdam erneuerte der Landesbauernverband Brandenburg seine Forderung nach einer klaren Perspektive für Biogasanlagenbetreiber ab 2028. Bernd Starick, Vorstandsmitglied des Landesbauernverbandes und selbst Anlagenbetreiber, warnte in seinem Grußwort:
„Für viele brandenburgische Biogasanlagen — darunter auch die unseres Betriebes — endet im Jahr 2028 die bestehende Förderperiode. Was danach kommt, ist unklar. Ohne Planungssicherheit können jedoch keine Investitionen getätigt, keine Verträge abgeschlossen und keine neuen technischen Konzepte umgesetzt werden.“
Für die 450 Anlagenbetreiber im Land Brandenburg drängt der Landesbauernverband Brandenburg daher auf eine intensive Befassung mit den folgenden Unterstützungsmaßnahmen für Biogasanlagenbetreiber in den Nachbarländern Sachsen und Thüringen und deren Übertragung auf Brandenburg.
1) Die Anerkennung der natürlichen Schwimmschicht auf Rindergülle als emissionsmindernde Maßnahme nach dem Vorbild Sachsens.
In Sachsen konnten Versuche zeigen, dass bei offenen Behältern für Rindergülle oder -gärreste unter bestimmten Umständen bereits eine natürliche Schwimmschicht mit einer Dicke von mindestens 10 cm reiche, um die Anforderungen an die Emissionsminderung zu erfüllen. Das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) empfahl daraufhin per Erlass den Immissionsschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine entsprechende die Handlungsanleitung.*
2) Attraktive Landesprogramme zur Unterstützung betrieblicher Investitionen.
Auch hier inspiriert der Blick ins Nachbarland Sachsen, in dem zum Beispiel Investitionen in Gebäude und Anlagen, die innerbetrieblich Strom oder Abwärme nutzen, gefördert werden (Förderrichtlinien LIE/2023). Das können beispielsweise Gewächshäuser sein, die Wärme aus BHKW beziehen, oder Eiskühler, die quasi als Speicher bei hohem Stromanfall dienen.*
3) Eine individuelle Strategieberatung für Betreiber.
Eine qualifizierte, betriebsspezifische kostenlose Strategieberatung nach dem Vorbild Thüringens kann Betrieben bei komplexen Entscheidungen zur zukünftigen Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen etwa durch Flexibilisierung, Umbau oder Reststoffnutzung unterstützen. Eine solche Beratung ist ein entscheidender Baustein, um Anlagen durch die Phase nach 2028 zu führen.*
Bernd Starick: „Wir laufen derzeit Gefahr, unsere Anlagen aufgrund von Unwirtschaftlichkeit schließen zu müssen, obwohl ihr Mehrwert gerade im ländlichen Raum, im Zusammenspiel zwischen landwirtschaftlicher Energieerzeugung und der unmittelbaren Nutzung im eigenen Betrieb als auch in den umliegenden Kommunen zum Tragen kommt. Der Blick in die Nachbarländer zeigt, dass wir es ein Stück weit selbst in der Hand haben, die Biogaswirtschaft im Land Brandenburg im Sinne ländlicher Wertschöpfung, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz zu unser aller Vorteil weiterzuentwickeln. Besonders zu dem außerordentlichen Potenzial der Einspeisung von Biomethan in bestehende Anlagen müssen wir unbedingt zügig in den Austausch treten.“
*(mit Material der Bauernzeitung und des Thüringer Bauernverbandes)




