ASP-Restriktionen in Oberhavel aufgehoben

Aktuell

(Teltow, 28.2.2025) Wie uns der Kreisbauernverband Oberhavel heute mitteilte, hat die EU dem Antrag des Landkreises auf Aufhebung der ASP-infizierten Zone zugestimmt. Damit können alle Bekämpfungsmaßnahmen laut  ergangener Tierseuchenallgemeinverfügung sofort eingestellt werden. Was bedeutet das im Einzelnen?

Die epidemiologischen Ermittlungen zur Einschleppungsursache und zur Vermeidung der Weiterverbreitung der Seuche im Umfeld des Fundes eines ASP-infizierten Wildschweins sind beendet.

Es gibt keine Einschränkungen mehr für die Jagd. Es findet keine gezielte Fallwildsuche mehr statt. Dennoch ist jedes verendet aufgefundene oder verunfallte Wildschwein sofort zur virologischen Untersuchung zu beproben. Der Kadaver verbleibt nach Möglichkeit am Fundort und wird vom Jagdausübungsberechtigten beseitigt.

Es gilt weiterhin die behördliche Anordnung zur verstärkten Bejagung des Schwarzwildbestands für das gesamte Land Brandenburg.

Das Bewirtschaften land- und forstwirtschaftlicher Flächen in der ehemaligen infizierten Zone ist jetzt wieder möglich.

Das Verbringen und Vermarkten von Frischfleisch, Nebenprodukten und weiteren tierischen Erzeugnissen, die von Wildschweinen gewonnen wurden, ist wieder erlaubt
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Schweinetransporte aus Schweinehaltungen im ehemaligen infizierten Gebiet sind wieder erlaubt.

Frisches Schweinefleisch oder Schweinefleischerzeugnisse und Nebenprodukte aus Schweinehaltungen dürfen wieder verbracht oder ausgeführt werden.

Nach dem Fund des verendeten Keilers am 21.11.2024 im Landkreis OHV, der die Seuchenschutzmaßnahmen auslöste, wurde ein mobiler Wildschweinzaun errichtet, der nun zurück gebaut werden kann.