Honorierung der Ökoregelungen
trägt (Hülsen-)Früchte
Pressemeldung
Die Honorierung freiwilliger zusätzlicher ökologischer Maßnahmen im Ackerbau trägt Früchte.
Im Anbaujahr 2023/2024 wählten Brandenburgs Landwirte verstärkt die Ökoregelung 2 der EU-Agrarförderung an, die den „Anbau vielfältiger Kulturen“ zusätzlich honoriert. Voraussetzung dafür war, dass die Landwirte mindestens fünf verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche ihres Betriebes etablieren. Dabei muss jede Kultur mindestens 10 Prozent, darf jedoch nicht mehr als 30 Prozent der Ackerfläche einnehmen. Getreidekulturen sind insgesamt auf zwei Drittel der Fläche begrenzt. Mindestens eine der Kulturen muss eine Leguminose (Hülsenfrucht; z. B. Erbse, Ackerbohne, Süßlupine) sein.
Die hohe Akzeptanz dieser freiwilligen Regelung spiegelt sich im jüngsten vorläufigen Bericht des Landesamtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 5. August wider, in dem der deutliche Anstieg der Anbaufläche von Hülsenfrüchten hervorgehoben wird: „Hülsenfrüchte stehen auf einer Fläche von 31.700 Hektar und damit annähernd wie 2006 mit 32.100 Hektar.“ Im vergangenen Jahr betrug die Anbaufläche für Erbsen, Ackerbohnen, Süßlupinen und Sojabohnen noch 24.000 Hektar. Das bedeutet einen Zuwachs an Anbaufläche mit Hülsenfrüchten seit dem Vorjahr um ein gutes Drittel (34 Prozent).
Mit der Anwendung der Ökoregel 2 innerhalb der EU-Agrarförderung reduzieren Brandenburgs Landwirte den Einsatz von Stickstoffdüngemitteln, verbessern die Bodenfruchtbarkeit und tragen so zum Klimaschutz bei. Durch die Integration der Leguminosen in das Anbauspektrum wird die Humusbildung und Stickstofffixierung im Boden gezielt gefördert. Den überzeugenden ökologischen Vorteilen dieser Kulturen stehen am Standort Brandenburg jedoch erhebliche pflanzenbauliche Nachteile sowie eine begrenzte Konkurrenzfähigkeit am Markt gegenüber. Die Entscheidung eines Betriebes für den Anbau von Hülsenfrüchten ist daher Ergebnis eines innerbetrieblichen Abwägungsprozesses, der mit dem Förderinstrument der EU-Ökoregel 2 nun erleichtert wurde.
"Für die Kollegen, die auf den leichten Böden Brandenburgs mit niedrigeren Ertragserwartungen wirtschaften, ist das Programm attraktiv“, erläutert Heiko Terno, Vizepräsident des Landesbauernverbandes, diesen Trend. „Wir tun etwas für unsere Böden und federn gleichzeitig das hohe Anbaurisiko bei den Hülsenfrüchten ab. Mit dem Südbrandenburger Standort des Unternehmens Emsland-Aller Aqua haben wir zudem einen abnehmenden Verarbeiter für unsere Erbsen vor Ort. Diese Kombination ökologischer und ökonomischer Vorteile bei einer Kultur bewährt sich und hat hoffentlich langfristig Bestand.“
Der vorläufige statistische Bericht zur Bodennutzung 2024 in der Landwirtschaft zeigt aber auch: Der Zuwachs an Fläche in der einen Kultur hat die Reduzierung einer anderen zur Folge. So werden im Bericht in den Brandenburger Hauptgetreidearten Weizen und Roggen deutliche Reduzierungen der Anbaufläche im Vergleich zum Vorjahr beziffert (7 % beim Weizen, 9 % beim Roggen). Eine ausführliche Einordnung dieser Veränderungen der Anbauflächen wird der Landesbauernverband Brandenburg im Rahmen seiner Pressekonferenz zur Erntebilanz 2024 am 4. September 2024 in der Agrargenossenschaft Vorspreewald eG in Turnow, Landkreis Spree-Neiße vornehmen.
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PM Honorierung der Ökoregelungenträgt (Hülsen-)Früchte
2023-2027