Betriebsnachfolge à la Brandenburg 

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Bestehende Betriebsstrukturen für die nachfolgende Unternehmergeneration nutzen 

(Eberswalde, 8.12.2022) Betriebsfortführungen sind grundsätzlich agrarstrukturell, betriebswirtschaftlich und ökologisch sinnvoller als eine Betriebsgründung. Mit diesem Grundsatz bringt sich der Landesbauernverband in die aktuelle gesellschaftliche Debatte um den Zugang zu Ackerland für Junglandwirtinnen und Junglandwirte ein. Darüber hinaus ist Flächenerwerb oder -pacht keine größenabhängig schwieriger oder leichtere Aufgabe, sondern für alle Teil des Unternehmertums der Landwirtschaft.

„Tatsächlich stellt sich der Zugang zu Land heute besser denn je dar“, erläuterte Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg auf der heutigen Diskussionsveranstaltung an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde „Wir wollen ackern – Landwirtschaftlichen Nachwuchs stärken“ die Situation in Brandenburg. „Die hohe Pachtquote quer durch alle Betriebsstrukturen in Brandenburg belegt, dass sich landwirtschaftliche Nutzflächen nicht in den Händen weniger Einzelner befinden und von diesen quasi kontrolliert würden, sondern auf einem agilen Pachtmarkt von Betrieben jeder Rechtsform und Größe gehandelt werden. Zugegeben zu mittlerweile stark angestiegenen Preisen. Diese sind jedoch Spiegelbild des gesellschaftlichen Hungers nach Flächen für Siedlung, erneuerbare Energie, aber auch für Naturschutz, Aufforstung oder Wiedervernässung. Es ist nicht korrekt, in dieser Debatte „groß“ gegen „klein“ auszuspielen. Vielmehr stellt sich die Frage nach der Nutzung. Wir dürfen dabei auch nicht so tun, als ob es nur die Landwirtschaft betrifft, sondern tatsächlich alle Grünen Berufe bis hin zum Forst. Sie alle benötigen Fläche, die immer knapper wird und der grünen Nutzung entzogen wird.“

Eine entschiedene Verbesserung des Zugangs zu landwirtschaftlichen Nutzflächen stehe dennoch außer Frage, betont Wendorff. In den „20 Thesen zum Bodenmarkt“ schlug der Verband z. B. bereits im Jahr 2020 vor, eine Höfeordnung auch für juristische Personen und Personengesellschaften einzuführen, die die Nachfolge vor allem in landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben regeln würde, die für Brandenburg typisch sind. Im gerade stattfindenden Generationswechsel, nach einer vollständigen Umstrukturierung und Anpassung an die Marktstrukturen seit der Wende, warten diese mit bestehender wertvoller Infrastruktur sowie Flächenbestand auf und suchen nachfolgende Führungskräfte und Jungunternehmerinnen und -unternehmer für die Betriebsübernahme. Nach einer Höfeordnung für juristische Personen und Personengesellschaften, die typischen Mehrfamilienbetriebe, würde entsprechend des Höferechts nur ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin in die Gesellschafterstellung eintreten und Kontinuität sichern, da Erbstreitigkeiten außerhalb des Betriebs geregelt werden.

Henrik Wendorff: „Wenn ich nicht von Beginn an ums Überleben kämpfen muss, sondern planbarer den Betrieb führen kann, ackert es sich leichter und Maßnahmen jeglicher Art lassen sich besser umsetzen. Wir sollten die guten bestehenden Betriebsstrukturen durch sinnvolle Regelungen für die neue Unternehmergeneration zugänglich machen und nicht eine ganze Generation langfristig in den Nebenerwerb schicken. Es ist ein Merkmal brandenburgischer Struktur, dass Familien von der Landwirtschaft allein leben können. Dies soll auch künftig weiterhin der Fall sein, ohne die Möglichkeit des Nebenerwerbs auszuschließen.“

Sämtliche Fragen zu den Besonderheiten der Agrarstruktur des Landes Brandenburg beantwortet der Landesbauernverband gern. Neueinsteigern in der Landwirtschaft sei eine Mitgliedschaft im Bauernverband nahegelegt, um das lebendige Netzwerk der Berufskollegen für Austausch und gegenseitige Unterstützung sowie die Dienstleistungen des Verbands zu nutzen.

Hintergrund

Rund 67 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Brandenburgs sind Pachtflächen, deren Anteile sich relativ homogen auf verschiedene Betriebsgrößen verteilen. Laut Landwirtschaftszählung 2020 wirtschaften Einzelunternehmen auf rund 58 Prozent gepachtetem Land, juristische Personen oder Personengesellschaften haben rund 70 Prozent ihrer Fläche in Pachtverträgen gebunden. Betrachtet man umgekehrt die Eigentumsflächen, dominieren demnach die Einzelunternehmen mit durch-schnittlich rund 40 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in eigenem Besitz, juristische Personen und Personengesellschaften wirtschaften auf rund 29 bzw. 30 Prozent Eigentumsfläche.