Grundsteuererklärung:
Falsche Angaben für Bodenwerte
Pressemeldung
Landesbauernverband mahnt Berichtigung an
In der Webanwendung „Informationsportal Grundstücksdaten“ zur Grundsteuererklärung sind die Daten zur Ermittlung des Bodenwertes zum Teil nicht korrekt angegeben. Eine stichprobenartige Recherche ergab: Landwirtschaftlich genutzte Flächen werden dort als „baureifes Land“ eingestuft. Für dieses werden Quadratmeterpreise in Höhe von fünf bis elf Euro aufgerufen. Daraus ergeben sich mindestens 50.000 €/ha als Bodenrichtwert. Im Jahr 2020 betrug der reale Verkehrswert für landwirtschaftliche Flächen in Brandenburg durchschnittlich jedoch weniger als 13.000 €/ha.
Der Landesbauernverband befürchtet, dass aufgrund dieser fehlerhaften Angaben bei Verpächtern der landwirtschaftlichen Nutzflächen falsche Vorstellungen geweckt werden. Dazu LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch:
„Die verpachtenden Eigentümer könnten meinen, die Flächen seien deutlich mehr wert. Sie könnten künftige Verkaufspreise derart erhöhen, dass sie noch weniger bis gar nicht mehr von der Landwirtschaft finanzierbar sind. Einen ähnlichen Effekt befürchten wir bei den Pachtpreisen. Bei einem vermeintlich gestiegenen Wert um das Fünffache müsste man logischerweise ja auch die Pacht verfünffachen. Das ist weder gerechtfertigt noch darstellbar und erst recht nicht in der Landwirtschaft zu erwirtschaften.“
In einem Schreiben an das Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg mahnte der Landesbauernverband daher die schnellstmögliche Korrektur der hinterlegten Grundstückswerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Denny Tumlirsch: „Hier verbirgt sich enormes Streitpotenzial, dem wir unbedingt vorbeugen wollen.“