Afrikanische Schweinepest: Jetzt handeln für
Regionalität und Tierwohl
Pressemeldung
Die letzten Schweine verlassen den Stall. Szene im Betrieb von Karsten Ilse/MOL, der im April 2021 die Schweinehaltung aufgab. Der LBV hatte berichtet. Foto: TErstling
LBV-Pressestelle
Meike Mieke
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wendorff: „Brandenburg darf seine Schweinehaltung nicht verlieren.“
(Teltow, 5.7.2022) „Das Verheerende eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand sind auch die Auswirkungen auf die Schweine haltenden Betriebe in den Restriktionszonen im Umkreis des betroffenen Betriebes. Der sensible Kreislauf von Aufzucht, Mast, Transport und Schlachtung wird unmittelbar ausgehebelt. Die Betriebe haben massive Schwierigkeiten bei der Vermarktung ihrer Schweine. Die wirtschaftliche Mehrbelastung für Betriebe in ASP-Sperrzonen schlägt von einem Tag auf den anderen so stark zu Buche, dass sie binnen kurzem ihre Existenzgrundlage verlieren können. Wir brauchen daher sofort wirksame ASP-Programme um der Schweinehaltung in Brandenburg noch eine Perspektive zu verschaffen. Fortlaufende Ankündigungen befeuern zwar eine Diskussion um Tierhaltung und Fleischkonsum, bringen aber die Tierhalterinnen und Tierhalter in ihrem Existenzkampf nicht weiter“, so Landesbauernpräsident Henrik Wendorff unter dem Eindruck des jüngsten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand eines Betriebs im Landkreis Uckermark.
Gemeint sind Programme für Schweinehalter gemäß der vom Land aufgelegten „Richtlinie zum Ausgleich von ASP-bedingten zusätzlichen Veterinärkosten und Mehrkosten beim Transport von Schweinen“. Die Richtlinie unterliegt aktuell der De-Minimis-Regelung, wonach die Gesamtsumme verschiedener Förderungen auf insgesamt 20.000,00 € innerhalb von drei Jahren beschränkt ist. Diese Beschränkung soll nun endlich im Rahmen eines EU-Notifizierungsverfahren aufgehoben werden. Zudem soll die Richtlinie auf nachdrückliche Anregung des LBV um Leistungen für die temporäre Aufgabe bzw. für die Teilaufgabe von Schweinehaltungen ergänzt werden, um so einer Entscheidung von Schweinehaltern für die endgültige Aufgabe des Betriebs vorzubeugen. Die Notifizierung muss daher oberste Priorität haben.
Henrik Wendorff: „Der letzte Ausbruch in einer professionell geführten Schweinemastanlage mit einem größeren Tierbestand zeigt: wir brauchen in diesem Prozess mehr Dynamik und Geschwindigkeit, damit die Richtlinie schnellstmöglich ihre Wirkung entfalten kann. Der Druck auf die Betriebe und ihre Mitarbeiter in den ASP-Restriktionszonen ist seit nunmehr zwei Jahren auf unverändert hohem Niveau. Allzeit besteht die Gefahr eines Ausbruchs der ASP im Hausschweinebestand in der Region mit allen Konsequenzen für die Betriebe in der Nähe des Ausbruchsbetriebes. Gleichzeitig müssen sie in einem ins Wanken geratenen Markt für Schweinefleisch bestehen und hohe Verluste hinnehmen. Das durchzuhalten ist nicht machbar. Das müssen wir uns auf allen Ebenen bewusst machen und den Schweinehaltern mit einer umfangreichen Förderrichtlinie das Werkzeug in die Hand geben, diesen Produktionszweig aufrecht zu erhalten. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass hinter den Angestellten Familien stehen, deren wirtschaftliche Existenz daran hängt. Diese soziale Komponente, auch für die Wertschöpfung im ländlichen Raum, darf nicht aus den Augen verloren werden.“
In Folge des ASP-Ausbruchs im Landkreis Uckermark werden u.a. im Umkreis des Betriebes ASP-Restriktionszonen eingerichtet. Betriebe, die in diesen Zonen liegen, müssen ab sofort vor jedem Transport von Tieren veterinärmedizinische Untersuchungen sowie Blutentnahmen durchführen und die Unbedenklichkeit des Transports attestieren lassen. Da für die Schlachtung der Tiere und das Fleisch aus diesen Zonen gesonderte Vorschriften gelten, haben die Betriebe große Schwierigkeiten, einen Abnehmer zu finden. Schweine aus ASP-Restriktionszonen verlieren schlagartig an Marktwert, da die Nachfrage nach Schweinefleisch immer noch bundesweit aufgefangen werden kann. Selbst wenn ein Abnehmer gefunden wurde, so ist die Vermarktung deutlich erschwert. Das Fleisch kann nur entsprechend gekennzeichnet oder nur als gekochtes Fleisch in den Handel kommen, obwohl für den Menschen keinerlei Folgen zu befürchten sind. Die wirtschaftlichen Folgen für ASP-betroffene Betriebe sind derzeit so einschneidend, dass sie ihre Investitionsvorhaben für den tier-wohlgerechteren Umbau von Stallanlagen nicht weiterverfolgen können. Mehr Regionalität und mehr Tierwohl in der Brandenburger Schweinehaltung hängen deutlicher als je zuvor vom politischen Rückhalt auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ab.