BVVG agiert gegen regionale Landwirte
Teltow, 22.01.2021. Während der Staat und verschiedene gesellschaftliche Akteure unter den Stichworten Investoren und Landgrabbing auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt diskutieren, forciert die bundeseigene Bodenverwertungs – und -verwaltungs GmbH (BVVG) genau diese Entwicklung. Diese Praxis ist an Zynismus kaum zu überbieten.
Das jüngste Beispiel betrifft eine Fläche von über 19 Hektar im Landkreis Dahme-Spreewald. Sie wird derzeit meistbietend zum Kauf angeboten. In diesem Fall veräußert die BVVG deutlich mehr als die eigentlich vorgesehenen maximal 15 ha am Stück. Auch liegt die Bodenwertzahl über dem brandenburgischen Durchschnitt. Die BVVG hätte die Möglichkeit, diese interessante Fläche beschränkt auszuschreiben, das heißt z. B. nur regional ansässigen Betrieben die Angebotsabgabe zu ermöglichen. Daran scheint die BVVG jedoch nicht interessiert. Von einer unbeschränkten Ausschreibung erhofft sie sich offenbar einen höheren Erlös. Davon abgesehen, wäre vom Staat zu verlangen, dass er um die derzeitig schwierige wirtschaftliche Lage der Landwirtinnen und Landwirte weiß und die Veräußerung gut arrondierter Flächen in einen Zeitraum legt, in dem die Betriebe sich einen Erwerb auch leisten können.
„Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass der Staat sinnvolle Rahmenbedingungen setzen muss, an die er sich selbst hält, anstatt immer wieder nach einer Verschärfung des Ordnungsrechts zu rufen - anderenfalls gewinnen wir nichts,“ sagt Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch.
Der Landesbauernverband hat im vergangenen Jahr mit seinen 20 Thesen zur Agrarstruktur Vorschläge für die Lösung bestehender Probleme erarbeitet. Diese wurden bislang weder aufgegriffen noch umgesetzt.
In dem Papier wird darauf gedrungen, die Privatisierungspraxis des Bundes zu ändern. Die Fixierung der BVVG nur auf das Höchstgebot, drängt viele Landwirte aus dem Bieterverfahren. Landwirtschaftliche Nutzfläche gehört zu allererst in die Hände der Landwirtschaft.
In Brandenburg wird derzeit ein agrarstrukturelles Leitbild diskutiert. Darauf aufbauend soll in einem nächsten Schritt ein neues Agrarstrukturgesetz erarbeitet werden. Ziel ist es, damit Entwicklungen auf dem Bodenmarkt zu steuern.