Hand durchstreift Weizenfeld

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Manifestieren und investieren für
Brandenburgs Landwirtschaft

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LBV-Pressestelle

Meike Mieke

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Das wollen Brandenburgs Landwirte im neuen Koalitionsvertrag festschreiben

(Teltow, 1.11.2024) Ernährungssicherung verfassungsrechtlich verankern, zum Investieren motivieren, gesellschaftliche Leistungen bezahlen – mit diesen drei Kernanliegen aus dem Schwerpunktepapier für die Koalitionsverhandlungen der neuen Landesregierung will der Landesbauernverband Brandenburg Eckpfeiler für eine zukunftsorientierte Landwirtschaftspolitik in Brandenburg für seine Mitglieder zementieren.

„Mit unserem Protest gegen eine weitere Schwächung unserer Branche Anfang des Jahres schafften wir es, wieder als Mitte der Gesellschaft wahrgenommen zu werden“, resümiert LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Wir erhielten mehr Anerkennung für unsere Leistungen und mehr Verständnis für die Grenzen, die uns die Natur setzt. Von dieser neuen Position aus müssen wir in die neue Legislatur starten! Ernährungssicherung gehört in die Landesverfassung, um sie als vorrangige Aufgabe und zentrale Funktion der Landwirtschaft zu verdeutlichen. Die Urerzeugung von den global gehandelten Marktfrüchten in Brandenburg – Getreide und Ölsaaten – muss auch in Brandenburg wettbewerbsfähig sein. Zusätzliche Leistungen der Landwirte für das Tierwohl oder im Naturschutz müssen bezahlt werden. Wir müssen mit dem Bürokratieabbau in den landwirtschaftlichen Unternehmen vorankommen. Nur in Einigkeit mit unserer zukünftigen Landesregierung über diese Maßgaben schaffen wir es, die rückläufige wirtschaftliche Entwicklung in der Landwirtschaft und somit im ländlichen Raum abzubremsen.“

Die mehr als 70 Schwerpunktthemen für eine stabile Landwirtschaft, die der Verband derzeit in der Mitgliedschaft diskutiert, basieren auf dem Weißbuch des „Zukunftsplans Landwirtschaft“, den die Delegierten des Landesbauernverbands auf ihrem Landesbauerntag im März 2024 mit Blick auf die Landtagswahlen Brandenburg verabschiedet hatten.

Darin legten sie dar, dass es sich aufgrund der vielfältigen Krisen und der weltpolitischen Unsicherheit kein Land mehr leisten könne, für eine sichere Lebensmittelversorgung auf Drittstaaten angewiesen zu sein. Ernährungssicherheit müsse daher als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen werden. Dies schreibe fest, dass die stabile Produktivität der Betriebe Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Landwirtschaft ist. Sämtliche Gestaltungsansätze für eine klimaresiliente, ressourcenschonende, ökologisch, ökonomisch und sozial tragfähige Landwirtschaft, die von der jüngeren Generation weitergeführt werden will, würden sich an diesem Ziel orientieren. In Konsequenz müssten konkrete Kraftanstrengungen für die Gemeinschaftsversorgung etwa in den Verwaltungseinrichtungen des Landes mit regionalen Produkten, sowohl aus konventioneller als auch ökologischer Erzeugung, unternommen werden, die die landwirtschaftlichen Unternehmen sichtbar stärken.
„Das vom Land Brandenburg initiierte Qualitätssiegel ‚Gesicherte Qualität aus Brandenburg‘, das einen mindestens 50prozentigen Anteil von Produkten aus regionaler Erzeugung in den Getränken und Speisen zusichert, muss zukünftig in jeder Kantine einer öffentlichen Einrichtung aushängen und Grundlage der Einkaufspolitik werden“, unterstreicht Wendorff.

„Trotz der Sparzwänge und schwacher wirtschaftlicher Prognosen ist es gerade jetzt wichtig, die landwirtschaftlichen Unternehmen durch kluge Anreize zu Investitionen zu motivieren“, erläutert Wendorff den zweiten Schwerpunkt im Forderungspapier. Seit Beginn des Jahres warten die Unternehmerinnen und Unternehmen auf die Aktivierung der überarbeiteten Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung, mit denen zukunftsweisende Vorhaben wie der Bau tierwohlgerechterer Ställe, die Finanzierung immissionsmindernder Gülle- und Mistlagerstätten, von wassersparender Bewässerungstechnik oder von Systemen für die konservierende Bodenbearbeitung umgesetzt werden können.

„Die Mittel dafür sind bereits vom Land geplant und eingestellt“, erklärt Henrik Wendorff. „Hier bremsen uns wieder Bürokratie und nicht nachvollziehbare innerbehördliche Abstimmungsprozesse aus, während immer mehr Betriebe ihre Produktionszweige mit tierischer oder mit einer Gemüseerzeugung schließen. Wir wiederholen uns: Unsere Nutztiere sind am nährstoffarmen Standort Brandenburg essenziell für den naturnahen landwirtschaftlichen Zyklus und die Versorgung unserer Mitbürger mit Lebensmitteln aus Brandenburg.“

Mit dem dritten Schwerpunkt zur Honorierung der zahlreichen gesellschaftlichen Anforderungen an die Landnutzung werben Brandenburgs Landwirte für neue produktionsintegrierte Konzepte im Naturschutz sowie für den Erhalt der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft Brandenburgs. „Man möge die vielen, zukunftsweisenden Projekte einmal zählen, in denen unsere Landwirte gemeinsam mit der Wissenschaft, mit den Hochschulen, mit den Versuchsanstalten oder den Landesämtern unterwegs sind, um praxistaugliche Konzepte für ein Miteinander von Landwirtschaft und Naturschutz zu gestalten und für die Breite anwendbar zu machen.“ Der sichtbare Erfolg für die Natur oder die Artenvielfalt zeige sich aber nur da, wo die Finanzierung der Leistungen für Landschafts- und Naturpflege geplant und gesichert ist, betont Wendorff.

Die Forderungen der Brandenburger Bauern an ihre neue Landesregierung für eine Anerkennung als systemrelevante und somit auch staatlich schützenswerte Branche sind demnach groß gedacht, gleichzeitig nach den durchmachten Erfahrungen von Überregulierung und Imageschädigung gerechtfertigt und zukunftsweisend. Das Präsidium des Landesbauernverbandes wird sie zum 15. November an die verhandelnden Akteure von SPD und BSW übergeben.

Montage aus der Ergebnisübersicht

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Zwischenbilanz zum Bürokratieabbau/
Stoffstrombilanzierung ausgesetzt

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LBV-Pressestelle

Meike Mieke

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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LBV und Landesregierung zogen Zwischenbilanz zum Bürokratieabbau/
Stoffstrombilanzierung ausgesetzt

(Teltow, 17.9.2024) Im Vorfeld des Brandenburger Dorf- und Erntefestes 2024 in Drachhausen übergab Ministerpräsident Woidke an den Präsidenten des Landesbauernverbandes Brandenburg, Henrik Wendorff, eine Zwischenbilanz der bisherigen Arbeitsgespräche zu den „55 Vorschläge für den Bürokratieabbau in der Landwirtschaft“. Diese Agenda hatte der Landesbauernverband Brandenburg im Zuge der #Bauernproteste gemeinsam mit seinen Mitgliedern erarbeitet und an die Landesregierung adressiert.

Wichtigste Ergebnisse sind die erleichterte Antragstellung bei den EU-Ausgleichszahlungen durch Plausibilitätsprüfungen, die zukünftige Abstimmung zwischen der Berufsgenossenschaft und dem Landesamt für Arbeitsschutz zur Vermeidung von Doppelkontrollen auf den Betrieben, ein Erlass zur Festlegung der grundsätzlichen Aufstockungsbedürftigkeit von Landwirten gegenüber Nichtlandwirten, die Übernahme der Daten aus der HIT-Datenbank in den AUKM-Antrag und Verbesserungen in der Profil-App. Insgesamt enthält die Zwischenbilanz (Anlage) 13 greifbare Ergebnisse für die Entlastung der landwirtschaftlichen Unternehmen von Bürokratie.

LBV-Präsident Henrik Wendorff betonte jedoch: „Ohne die #Bauernproteste wären wir nicht an diesen Punkt gekommen. Wir dürfen auch nicht vergessen: Wir tragen gerade das ab, was Politik und Verwaltung uns zuvor an Dokumentations- und Berichtspflichten auferlegt haben. Dennoch werten wir die bisherigen Ergebnisse aus den Arbeitsgesprächen mit der Landesregierung als Erfolg.“

Größter und länderübergreifender Erfolg ist die zeitgleiche Einigung der Agrarminister der Länder auf die Abschaffung der Stoffstrombilanzierung im Rahmen der Agrarministerkonferenz am 13. September 2024. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bestätigte in diesem Gremium, dass die aktuelle Stoffstrombilanz ausgesetzt werden soll. Das Land Brandenburg hatte seinen Teil zu dieser Entscheidungsfindung beigetragen, indem es in der letzten Bundesratssitzung am 6.9.2024 gegen Änderung des Düngegesetzes stimmte.

Der Bundesminister wurde von den Agrarministern der Länder nun aufgefordert, an der „Monitoring-Verordnung“ weiterzuarbeiten. Diese geht auf die Forderung der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren zu den Düngeregelungen in Deutschland zurück. Laut DBV ist das Wirkungsmonitoring Voraussetzung für Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von bestimmten Auflagen für die Düngung. Ziel des DBV im anstehenden Vermittlungsverfahren zum Düngegesetz wird es daher sein, die bürokratische und wenig aussagekräftige Stoffstrombilanz gänzlich zu streichen und die Eckpunkte für mehr Verursachergerechtigkeit wieder einzuführen.

Grafik 55 Vorschläge Bürokratieabbau

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Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
wird Sache des Parlaments

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Meike Mieke

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Bürokratieabbau in der Landwirtschaft wird Sache des Parlaments –
Taten müssen folgen

(Teltow, 20.6.2024) Der Bürokratieabbau in der Landwirtschaft soll auf politischer Ebene weiterhin prioritär vorangetrieben werden. Zu diesem Zweck heben die Fraktionen der Brandenburger Regierungsparteien SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den „Bürokratieabbau in der Landwirtschaft“ ins parlamentarische Verfahren. Auf der letzten Plenarsitzung des Brandenburger Landtags in dieser Legislatur fordern sie in einem gemeinsamen Antrag die Landesregierung auf, „den begonnenen Dialog zum Bürokratieabbau konsequent und ergebnisorientiert fortzusetzen und in einen kontinuierlichen Prozess zu überführen.“ Ziel sei es, für Brandenburgs Landwirtinnen und Landwirte mittelfristig einen akzeptablen Ausgleich für die überbordenden Auflagen sowie für die Streichung des Agrardiesels zu erreichen.

Die Schwerpunkte des Arbeitsprozesses sollen auf den sieben konkreten Forderungen liegen, die die Brandenburger Landwirtinnen und Landwirte während ihrer Protestaktionen gegenüber der Landesregierung zum Auftakt der diesjährigen Grünen Woche artikuliert hatten. Neben dem Erhalt des Agrardiesels forderten sie u.a. die Abschaffung der Stoffstrombilanzierung, die Freimachung von doppelten Kontrollen gleichen Inhalts, die Anpassung von Überwachungsintervallen bei Tierseuchen an das tatsächliche Risiko und die Vereinfachung der Antragssoftware für EU-Fördermittel.

Der Landesbauernverband Brandenburg wertet die geplante parlamentarische Befassung mit konkreten Maßnahmen zum Bürokratieabbau als grundsätzlich positiv. Die bei zahlreichen Gelegenheiten gesendeten Signale der Landesregierung, Brandenburgs Landwirtschaft als „Herz und Rückgrat des ländlichen Raums“ (Bilanz der Landesregierung Brandenburg, 7. Legislaturperiode, Juni 2024) wertzuschätzen, anzuerkennen und unterstützen zu wollen, sind angekommen.

„Allerdings erkennen wir auch, dass die couragierten Worte vom Jahresbeginn teilweiser Ernüchterung gewichen sind und die Verwaltung nicht alles umsetzt, was zu einer Verbesserung beitragen könnte, ohne dabei Schutzstandards abzusenken,“ resümiert LBV-Präsident Henrik Wendorff. „So wurden wir als LBV immer wieder selbst tätig und sollten die Lösungen für die aufgezeigten Probleme liefern. Statt jedoch unsere Lösungsvorschläge weiterzuentwickeln, wurden jedoch Kraft und Mühe in ausformulierte Ablehnungen gesteckt.“

Ein halbes Jahr nach den begründeten #Bauernprotesten sind die realen Verbesserungen für die Betriebe daher überschaubar. Zuletzt ließ das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz eine einschlägige Gelegenheit für eine Entlastung der Bauern von zermürbender Bürokratie verstreichen. Auf der letzten Sonder-Agrarministerkonferenz am 22. Mai 2024 zum Bürokratieabbau war Brandenburg eines von fünf Bundesländern, die die Protokollerklärung zur Abschaffung der Stoffstrombilanz unverständlicherweise nicht mittrugen.

Auch im MSGIV konnte nach vier Monaten Arbeitsgesprächen keine sachlich begründete Antwort auf die Frage gefunden werden, warum doppelte Kontrollen nicht reduziert werden, obwohl diese die Betriebe und auch die Steuerzahler nur unnötig belasten. Dabei würden die Qualität und die Verwertbarkeit der Ergebnisse der verbleibenden Kontrollen doch weiterhin gewährleistet sein. Der Bundesgesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen und andere Länder setzen dies auch schon um.

In den für heute angesetzten Arbeitsgesprächen mit den beiden Ministerien sieht der LBV einer Klärung dieser Fragen und einem Zugehen auf die Landwirte dennoch hoffnungsvoll entgegen. Der Zeitpunkt, dass weitere Taten zur spürbaren Entlastung der Landwirtschaft folgen, ist fällig.

Slogan des DBT 2024: Gemeinsam sind wir stark

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Deutscher Bauerntag 2024

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

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Deutscher Bauerntag 2024
26.-27.Juni 2024 | Cottbus | Brandenburg

Nach 25 Jahren fand der Deutsche Bauerntag als wichtigstes verbandspolitisches Ereignis aller Landwirtinnen und Landwirte bundesweit wieder in Brandenburg statt. Als Landesverband vor Ort hieß der LBV Brandenburg die Delegierten und Gäste aus der ganzen Republik mit typisch brandenburgischen Aufmerksamkeiten willkommen und richtete ein Rahmenprogramm an den Abenden des 25. und 26. Juni aus.

Dafür galt es im Vorfeld, Sponsoren und Förderer zu gewinnen, den ersten Willkommensabend für den DBV-Verbandsrat gemeinsam mit der Stadt Cottbus zu gestalten, den traditionellen Begegnungsabend „Bauern treffen Bauern“ mit Köstlichkeiten à la Brandenburg zu organisieren, Drucksachen und Geschenke zu kreieren, einen Imagefilm zu Brandenburgs Landwirtschaft zu produzieren, viele Dienstleister und Partner zu binden, die liebevollste Präsentetasche der Welt zusammenzustellen und zu verteilen, einen überzeugenden LBV-Auftritt in der Ausstellung hinzulegen als auch die Berufskolleginnen und -Kollegen und politischen Gäste mit Botschaften aus Brandenburg zu überzeugen.

Unser Fazit: Als Brandenburger und als Interessenvertretung unserer Landwirtinnen und Landwirte haben wir uns bestmöglich den Delegierten und Gästen aus der ganzen Republik präsentiert. Wir haben gezeigt: Brandenburgs Landwirtschaft rockt!

Wir danken unserem Förderer, dem Land Brandenburg, unseren geschätzten Sponsoren, allen Delegierten und Gästen des DBT2024 und vor allem dem Team des DBV, insbesondere der Crew  der DBV-Service GmbH . 

Blättert durch unsere Galerie mit Fotos von des Fotografen Andreas Franke, darunter das Highlight-Bild mit Bundeskanzler Olaf Scholz, der sich eine leckere Grillwurst der Fleischerei Bähr schmecken ließ.

Auf Wiedersehen in Brandenburg!

Wortwolke Agrarförderung

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Vorbereitet auf die GAP 2023

Referat Agrarpolitik

Ulrich Böhm

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Handreichung

Hinweise/Ergänzung GAP Spezial:
Inzwischen haben sich einige Präzisierungen zu den Bestimmungen ergeben, die berücksichtigt werden müssen:
GLÖZ 6 Bodenbedeckung
Abweichender Zeitraum für die Bodenbedeckung
•    auf tonhaltigen Böden (mind. 17% Tongehalt): ab Ernte der Hauptkultur  - 01.10.
•    für frühe Sommerungen (Aussaat bis 31.03.): 15.09. – 15.11.
Es kann aber auch der allgemein gültige Zeitraum 15.11 – 15.01. gewählt werden.
ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen
Der Mindestanteil auf der Grünlandparzelle von 10 % entfällt.
ÖR 2 Anbau vielfältiger Kulturen
Zur Berechnung des prozentualen Anteils wird die produktive Fläche herangezogen. Bracheflächen zählen nicht dazu. Wird allerdings von der Ausnahmeregel Gebrauch gemacht und die Brachefläche 2023 produktiv genutzt, wird sie ebenfalls als Basisfläche für die Berechnung des prozentualen Anteils herangezogen.
Mais und Hirse zählen nicht als Getreide.
ÖR 4 Extensivierung Gesamtbetriebliches Dauergrünland
Das Dauergrünland darf im Jahr der Antragstellung nicht gepflügt werden.


Die Gemeinsame Agrarpolitik ist seit Bestehen der EU elementarer Politikbestandteil, wobei sich Ausrichtung und Gewichtung der einzelnen Ziele immer wieder änderten und neue Ziele hinzukamen. In den vergangenen 10 Jahren gewannen insbesondere Klimaschutzmaßnahmen, Umweltpflege sowie die Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt als zu erbringende Leistungen für die Agrarförderung an Bedeutung.

Dies schlägt sich auch in den dafür reservierten finanziellen Mitteln nieder - inzwischen werden rund 47 % der Agrarmittel in Deutschland für Umwelt und Klimazwecke ausgegeben, sei es über die Eco-Scheme Maßnahmen, die Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule oder die höheren Anforderungen bei der Konditionalität.

Für Deutschland stehen in der Förderperiode jährlich knapp 6 Mrd. EUR E- Gelder in der ersten und der zweiten Säule zur Verfügung. Dabei stiegen die Mittel in der zweiten Säule im Verlauf der Förderperiode an, da die Bundesländer eine deutliche stufenweise Erhöhung der Umschichtung durchgesetzt haben. Der Umschichtungssatz steigt derzeit von 8 Prozent auf 15 Prozent im Jahr 2026. Mit dieser Entwicklung geht im Gegenzug eine Absenkung der einkommenswirksamen Direktzahlungen und der anderer Elemente wie gekoppelte Zahlungen einher.

Die Anforderungen und die Umsetzung der GAP werden im Nationalen Strategieplan festgeschrieben, dessen Genehmigung der Kommission zum Redaktionsschluss dieser Handreichung noch nicht vorlagen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Handreichung dennoch einen ersten Überblick geben kann.

Neben der Handreichung finden Sie im Downloadbereich auch die Liste der  Kennarten und Kennartengruppen für artenreiches Dauergrünland in Brandenburg.  Sie ist bei der Umsetzung der Ökoregelung „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ (nach § 20 GAP-DZG und § 17 GAPDZV) von Relevanz. 
 

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