Wortwolke Agrarförderung

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Vorbereitet auf die GAP 2023

Referat Agrarpolitik

Ulrich Böhm

03328 319 132E-Mail schreiben

Handreichung

Hinweise/Ergänzung GAP Spezial:
Inzwischen haben sich einige Präzisierungen zu den Bestimmungen ergeben, die berücksichtigt werden müssen:
GLÖZ 6 Bodenbedeckung
Abweichender Zeitraum für die Bodenbedeckung
•    auf tonhaltigen Böden (mind. 17% Tongehalt): ab Ernte der Hauptkultur  - 01.10.
•    für frühe Sommerungen (Aussaat bis 31.03.): 15.09. – 15.11.
Es kann aber auch der allgemein gültige Zeitraum 15.11 – 15.01. gewählt werden.
ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen
Der Mindestanteil auf der Grünlandparzelle von 10 % entfällt.
ÖR 2 Anbau vielfältiger Kulturen
Zur Berechnung des prozentualen Anteils wird die produktive Fläche herangezogen. Bracheflächen zählen nicht dazu. Wird allerdings von der Ausnahmeregel Gebrauch gemacht und die Brachefläche 2023 produktiv genutzt, wird sie ebenfalls als Basisfläche für die Berechnung des prozentualen Anteils herangezogen.
Mais und Hirse zählen nicht als Getreide.
ÖR 4 Extensivierung Gesamtbetriebliches Dauergrünland
Das Dauergrünland darf im Jahr der Antragstellung nicht gepflügt werden.


Die Gemeinsame Agrarpolitik ist seit Bestehen der EU elementarer Politikbestandteil, wobei sich Ausrichtung und Gewichtung der einzelnen Ziele immer wieder änderten und neue Ziele hinzukamen. In den vergangenen 10 Jahren gewannen insbesondere Klimaschutzmaßnahmen, Umweltpflege sowie die Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt als zu erbringende Leistungen für die Agrarförderung an Bedeutung.

Dies schlägt sich auch in den dafür reservierten finanziellen Mitteln nieder - inzwischen werden rund 47 % der Agrarmittel in Deutschland für Umwelt und Klimazwecke ausgegeben, sei es über die Eco-Scheme Maßnahmen, die Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule oder die höheren Anforderungen bei der Konditionalität.

Für Deutschland stehen in der Förderperiode jährlich knapp 6 Mrd. EUR E- Gelder in der ersten und der zweiten Säule zur Verfügung. Dabei stiegen die Mittel in der zweiten Säule im Verlauf der Förderperiode an, da die Bundesländer eine deutliche stufenweise Erhöhung der Umschichtung durchgesetzt haben. Der Umschichtungssatz steigt derzeit von 8 Prozent auf 15 Prozent im Jahr 2026. Mit dieser Entwicklung geht im Gegenzug eine Absenkung der einkommenswirksamen Direktzahlungen und der anderer Elemente wie gekoppelte Zahlungen einher.

Die Anforderungen und die Umsetzung der GAP werden im Nationalen Strategieplan festgeschrieben, dessen Genehmigung der Kommission zum Redaktionsschluss dieser Handreichung noch nicht vorlagen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Handreichung dennoch einen ersten Überblick geben kann.

Neben der Handreichung finden Sie im Downloadbereich auch die Liste der  Kennarten und Kennartengruppen für artenreiches Dauergrünland in Brandenburg.  Sie ist bei der Umsetzung der Ökoregelung „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ (nach § 20 GAP-DZG und § 17 GAPDZV) von Relevanz. 
 

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Foto Didgemen

Referat Agrarpolitik

Ulrich Böhm

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Kostenanalyse für umweltleistungen und Eco schemes  

Die neue EU-Agrarpolitik ab 2023 wird wesentlich umweltambitionierter. Agrarpolitik wird zunehmend Umweltpolitik, ohne dass die Finanzierung verbessert wird.

Hohe Produktionsauflagen, die Verpflichtung, Flächen stillzulegen und teils auf notwendige Pflanzenschutzmittel und Düngung zu verzichten, führen zu weniger Ertrag. Dies wird jedoch leider finanziell nicht ausgeglichen. Die Landwirtschaft stellt inzwischen aktiv erhebliche Umweltleistungen für die Öffentlichkeit zur Verfügung, bekommt diese aber nicht angemessen vergütet. Öffentliche Gelder für öffentliche Leitung heißt es zwar oft, auch dass die Landwirtschaft mit Umweltleistungen Geld verdienen soll. Verlangt wird dabei viel, gezahlt wird aber wenig. Dies machen auch die die Vorschläge zur Vergütung der sogenannten Eco-Schemes - also freiwillig zu erbringender Umweltleistungen - deutlich.
Was Umweltleistungen kosten müssten, um einen Ausgleich zum Produktionsausfall zu bieten, hat die Fachhochschule Südwestfalen-Soest untersucht. Die Ergebnisse stehen teils im deutlichen Widerspruch zu den künftig angebotenen Zahlungen. So bietet die Bundesregierung z.B. statt der notwendigen 74-120 EUR/ha für vielgliedrige Fruchtfolgen nur 30 EUR/ ha an.     

Felder mit Schneisen

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Papiere mit Analysen

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Was ist die GAP?

Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verfolgt die „Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP) das Ziel, die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten und die Einkommen der Landwirte zu sichern. Die GAP ersetzt zu weiten Teilen nationale Agrarförderpolitiken.

Die Agrarförderung aus nationalen Quellen unterliegt der Beihilfekontrolle durch die Europäische Kommission, um Förderkonkurrenz und Wettbewerbsverzerrungen zurückzudrängen.

Seit der Uruguay-Runde 1992 der Welthandelsorganisation (WTO) sind auch Agrarprodukte den Regeln des internationalen Warenhandels unterworfen. Seitdem wurden Preisstützung und Regulierung der Agrarmärkte durch Marktordnungen Schritt für Schritt aufgegeben. Im Gegenzug bekommen die Landwirte Direktzahlungen, die seit 2005 grundsätzlich von der Produktion entkoppelt sind und flächenbezogen gewährt werden. Ergänzend werden investive und umweltbezogene Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in der „zweiten Säule“ der GAP angeboten.

Zur Reform der Agrarförderung nach 2020 hat die EU-Kommission im Juni 2018 Vorschläge gemacht. Kernelement ist eine nationale Strategieplanung der Mitgliedstaaten für die gesamte EU-Agrarförderung aus beiden Säulen. Der Deutsche Bauernverband hat hierzu mit der „Wiesbadener Erklärung“ Stellung genommen: Wiesbadener Erklärung zum EU-Finanzrahmen und zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020.
Die GAP-Förderung soll nach dem Willen des DBV die die Betriebe in offenen und volatilen Märkten wirtschaftlich stabilisieren. Sie soll deren Wettbewerbsfähigkeit unterstützen, eine nachhaltigere und flächendeckende Bewirtschaftung fördern und die Attraktivität und Vitalität ländlicher Räume stärken.

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