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Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
wird Sache des Parlaments
Pressemeldung
Bürokratieabbau in der Landwirtschaft wird Sache des Parlaments –
Taten müssen folgen
(Teltow, 20.6.2024) Der Bürokratieabbau in der Landwirtschaft soll auf politischer Ebene weiterhin prioritär vorangetrieben werden. Zu diesem Zweck heben die Fraktionen der Brandenburger Regierungsparteien SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den „Bürokratieabbau in der Landwirtschaft“ ins parlamentarische Verfahren. Auf der letzten Plenarsitzung des Brandenburger Landtags in dieser Legislatur fordern sie in einem gemeinsamen Antrag die Landesregierung auf, „den begonnenen Dialog zum Bürokratieabbau konsequent und ergebnisorientiert fortzusetzen und in einen kontinuierlichen Prozess zu überführen.“ Ziel sei es, für Brandenburgs Landwirtinnen und Landwirte mittelfristig einen akzeptablen Ausgleich für die überbordenden Auflagen sowie für die Streichung des Agrardiesels zu erreichen.
Die Schwerpunkte des Arbeitsprozesses sollen auf den sieben konkreten Forderungen liegen, die die Brandenburger Landwirtinnen und Landwirte während ihrer Protestaktionen gegenüber der Landesregierung zum Auftakt der diesjährigen Grünen Woche artikuliert hatten. Neben dem Erhalt des Agrardiesels forderten sie u.a. die Abschaffung der Stoffstrombilanzierung, die Freimachung von doppelten Kontrollen gleichen Inhalts, die Anpassung von Überwachungsintervallen bei Tierseuchen an das tatsächliche Risiko und die Vereinfachung der Antragssoftware für EU-Fördermittel.
Der Landesbauernverband Brandenburg wertet die geplante parlamentarische Befassung mit konkreten Maßnahmen zum Bürokratieabbau als grundsätzlich positiv. Die bei zahlreichen Gelegenheiten gesendeten Signale der Landesregierung, Brandenburgs Landwirtschaft als „Herz und Rückgrat des ländlichen Raums“ (Bilanz der Landesregierung Brandenburg, 7. Legislaturperiode, Juni 2024) wertzuschätzen, anzuerkennen und unterstützen zu wollen, sind angekommen.
„Allerdings erkennen wir auch, dass die couragierten Worte vom Jahresbeginn teilweiser Ernüchterung gewichen sind und die Verwaltung nicht alles umsetzt, was zu einer Verbesserung beitragen könnte, ohne dabei Schutzstandards abzusenken,“ resümiert LBV-Präsident Henrik Wendorff. „So wurden wir als LBV immer wieder selbst tätig und sollten die Lösungen für die aufgezeigten Probleme liefern. Statt jedoch unsere Lösungsvorschläge weiterzuentwickeln, wurden jedoch Kraft und Mühe in ausformulierte Ablehnungen gesteckt.“
Ein halbes Jahr nach den begründeten #Bauernprotesten sind die realen Verbesserungen für die Betriebe daher überschaubar. Zuletzt ließ das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz eine einschlägige Gelegenheit für eine Entlastung der Bauern von zermürbender Bürokratie verstreichen. Auf der letzten Sonder-Agrarministerkonferenz am 22. Mai 2024 zum Bürokratieabbau war Brandenburg eines von fünf Bundesländern, die die Protokollerklärung zur Abschaffung der Stoffstrombilanz unverständlicherweise nicht mittrugen.
Auch im MSGIV konnte nach vier Monaten Arbeitsgesprächen keine sachlich begründete Antwort auf die Frage gefunden werden, warum doppelte Kontrollen nicht reduziert werden, obwohl diese die Betriebe und auch die Steuerzahler nur unnötig belasten. Dabei würden die Qualität und die Verwertbarkeit der Ergebnisse der verbleibenden Kontrollen doch weiterhin gewährleistet sein. Der Bundesgesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen und andere Länder setzen dies auch schon um.
In den für heute angesetzten Arbeitsgesprächen mit den beiden Ministerien sieht der LBV einer Klärung dieser Fragen und einem Zugehen auf die Landwirte dennoch hoffnungsvoll entgegen. Der Zeitpunkt, dass weitere Taten zur spürbaren Entlastung der Landwirtschaft folgen, ist fällig.
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Vorbereitet auf die GAP 2023
Handreichung
Hinweise/Ergänzung GAP Spezial:
Inzwischen haben sich einige Präzisierungen zu den Bestimmungen ergeben, die berücksichtigt werden müssen:
GLÖZ 6 Bodenbedeckung
Abweichender Zeitraum für die Bodenbedeckung
• auf tonhaltigen Böden (mind. 17% Tongehalt): ab Ernte der Hauptkultur - 01.10.
• für frühe Sommerungen (Aussaat bis 31.03.): 15.09. – 15.11.
Es kann aber auch der allgemein gültige Zeitraum 15.11 – 15.01. gewählt werden.
ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen
Der Mindestanteil auf der Grünlandparzelle von 10 % entfällt.
ÖR 2 Anbau vielfältiger Kulturen
Zur Berechnung des prozentualen Anteils wird die produktive Fläche herangezogen. Bracheflächen zählen nicht dazu. Wird allerdings von der Ausnahmeregel Gebrauch gemacht und die Brachefläche 2023 produktiv genutzt, wird sie ebenfalls als Basisfläche für die Berechnung des prozentualen Anteils herangezogen.
Mais und Hirse zählen nicht als Getreide.
ÖR 4 Extensivierung Gesamtbetriebliches Dauergrünland
Das Dauergrünland darf im Jahr der Antragstellung nicht gepflügt werden.
Die Gemeinsame Agrarpolitik ist seit Bestehen der EU elementarer Politikbestandteil, wobei sich Ausrichtung und Gewichtung der einzelnen Ziele immer wieder änderten und neue Ziele hinzukamen. In den vergangenen 10 Jahren gewannen insbesondere Klimaschutzmaßnahmen, Umweltpflege sowie die Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt als zu erbringende Leistungen für die Agrarförderung an Bedeutung.
Dies schlägt sich auch in den dafür reservierten finanziellen Mitteln nieder - inzwischen werden rund 47 % der Agrarmittel in Deutschland für Umwelt und Klimazwecke ausgegeben, sei es über die Eco-Scheme Maßnahmen, die Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule oder die höheren Anforderungen bei der Konditionalität.
Für Deutschland stehen in der Förderperiode jährlich knapp 6 Mrd. EUR E- Gelder in der ersten und der zweiten Säule zur Verfügung. Dabei stiegen die Mittel in der zweiten Säule im Verlauf der Förderperiode an, da die Bundesländer eine deutliche stufenweise Erhöhung der Umschichtung durchgesetzt haben. Der Umschichtungssatz steigt derzeit von 8 Prozent auf 15 Prozent im Jahr 2026. Mit dieser Entwicklung geht im Gegenzug eine Absenkung der einkommenswirksamen Direktzahlungen und der anderer Elemente wie gekoppelte Zahlungen einher.
Die Anforderungen und die Umsetzung der GAP werden im Nationalen Strategieplan festgeschrieben, dessen Genehmigung der Kommission zum Redaktionsschluss dieser Handreichung noch nicht vorlagen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Handreichung dennoch einen ersten Überblick geben kann.
Neben der Handreichung finden Sie im Downloadbereich auch die Liste der Kennarten und Kennartengruppen für artenreiches Dauergrünland in Brandenburg. Sie ist bei der Umsetzung der Ökoregelung „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ (nach § 20 GAP-DZG und § 17 GAPDZV) von Relevanz.
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Kostenanalyse für umweltleistungen und Eco schemes
Die neue EU-Agrarpolitik ab 2023 wird wesentlich umweltambitionierter. Agrarpolitik wird zunehmend Umweltpolitik, ohne dass die Finanzierung verbessert wird.
Hohe Produktionsauflagen, die Verpflichtung, Flächen stillzulegen und teils auf notwendige Pflanzenschutzmittel und Düngung zu verzichten, führen zu weniger Ertrag. Dies wird jedoch leider finanziell nicht ausgeglichen. Die Landwirtschaft stellt inzwischen aktiv erhebliche Umweltleistungen für die Öffentlichkeit zur Verfügung, bekommt diese aber nicht angemessen vergütet. Öffentliche Gelder für öffentliche Leitung heißt es zwar oft, auch dass die Landwirtschaft mit Umweltleistungen Geld verdienen soll. Verlangt wird dabei viel, gezahlt wird aber wenig. Dies machen auch die die Vorschläge zur Vergütung der sogenannten Eco-Schemes - also freiwillig zu erbringender Umweltleistungen - deutlich.
Was Umweltleistungen kosten müssten, um einen Ausgleich zum Produktionsausfall zu bieten, hat die Fachhochschule Südwestfalen-Soest untersucht. Die Ergebnisse stehen teils im deutlichen Widerspruch zu den künftig angebotenen Zahlungen. So bietet die Bundesregierung z.B. statt der notwendigen 74-120 EUR/ha für vielgliedrige Fruchtfolgen nur 30 EUR/ ha an.
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Was ist die GAP?
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verfolgt die „Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP) das Ziel, die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten und die Einkommen der Landwirte zu sichern. Die GAP ersetzt zu weiten Teilen nationale Agrarförderpolitiken.
Die Agrarförderung aus nationalen Quellen unterliegt der Beihilfekontrolle durch die Europäische Kommission, um Förderkonkurrenz und Wettbewerbsverzerrungen zurückzudrängen.
Seit der Uruguay-Runde 1992 der Welthandelsorganisation (WTO) sind auch Agrarprodukte den Regeln des internationalen Warenhandels unterworfen. Seitdem wurden Preisstützung und Regulierung der Agrarmärkte durch Marktordnungen Schritt für Schritt aufgegeben. Im Gegenzug bekommen die Landwirte Direktzahlungen, die seit 2005 grundsätzlich von der Produktion entkoppelt sind und flächenbezogen gewährt werden. Ergänzend werden investive und umweltbezogene Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in der „zweiten Säule“ der GAP angeboten.
Zur Reform der Agrarförderung nach 2020 hat die EU-Kommission im Juni 2018 Vorschläge gemacht. Kernelement ist eine nationale Strategieplanung der Mitgliedstaaten für die gesamte EU-Agrarförderung aus beiden Säulen. Der Deutsche Bauernverband hat hierzu mit der „Wiesbadener Erklärung“ Stellung genommen: Wiesbadener Erklärung zum EU-Finanzrahmen und zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020.
Die GAP-Förderung soll nach dem Willen des DBV die die Betriebe in offenen und volatilen Märkten wirtschaftlich stabilisieren. Sie soll deren Wettbewerbsfähigkeit unterstützen, eine nachhaltigere und flächendeckende Bewirtschaftung fördern und die Attraktivität und Vitalität ländlicher Räume stärken.