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Zanken, Zaudern, Zerreden
Landwirtschaftsausschuss im Landtag beschließt: Untätigkeit

PRESSEMITTEILUNG

Den Ausgang der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (ALEUV) im Landtag Brandenburg bewertet Christoph Plass, Vizepräsident des Landesbauernverbandes, wie folgt:

„Nach einem sachlich geführten Fachgespräch, in dem vier Experten einhellig zu dem Schluss gekommen sind, dass die geltende Landesdüngeverordnung mit zusätzlichen Regelungen in den roten Gebieten nicht rechtens ist, erlebte ich auf der Seite der Abgeordneten ein erbärmliches Schauspiel des Zauderns, Zerredens und Zankens.
Es ging nicht darum, die Chance zu ergreifen und ein produktives Signal für die Landwirtinnen und Landwirte im Land zu setzen und diese Verordnung einfach vom Tisch zu fegen. Um dann neu und gut anzusetzen. Stattdessen beschäftigten sich die Abgeordneten mit juristischen Spitzfindigkeiten und gegenseitigen Abwertungen. Der Ausschuss endete ohne Konsequenzen für die Landesregierung, tätig zu werden. Sie kann weiter machen wie bisher: abwarten und Tee trinken.“

Hintergrund

Am 3. Dezember befasste sich der ALEUV mit der Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete in Brandenburg. Anlass war eine Demonstration der Mitglieder des Landesbauernverbandes im Vorfeld der vorherigen Sitzung und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Verfassungswidrigkeit der Ausweisungsgrundlage.

Die angehörten Verbandsvertreter und Experten begründeten fachkundig und selten übereinstimmend, dass die die derzeitige Landesdüngeverordnung weder fachlich noch rechtlich haltbar ist. In der anschließenden Diskussion der Abgeordneten im Ausschuss wurde der von einigen Abgeordneten eingebrachte, konstruktiv auf Grundlage dieser Erkenntnisse formulierte Handlungsauftrag an die Landesregierung über die notwendige Aufhebung der Verordnung jedoch aufgeweicht und ausgehebelt.

Der zuletzt verabschiedete Beschluss des Ausschusses unter Federführung der Vertreter der Regierungskoalition von SPD und BSW nahm die hinreichend begründete Forderung des Berufsstandes nach Aufhebung der Landesdüngeverordnung nicht auf. Das zuständige Landwirtschaftsministerium wurde lediglich aufgefordert, sich gegenüber dem Bund für eine Neuregelung der Gebietsausweisung für nitratbelastete Gebiete „unverzüglich einzusetzen“ sowie die berufsständischen Verbände in den Prozess der Neuabgrenzung „frühzeitig einzubeziehen“. 

Beides sind Selbstverständlichkeiten, die der voran gegangenen fachlichen Argumentation als auch dem Protest der Landwirtinnen und Landwirte vor dem Landtag in keiner Weise gerecht werden.
Der Landesbauernverband bewertet den Vorgang als Akt politischer Verantwortungslosigkeit gegenüber dem landwirtschaftlichen Berufsstand.

Lesen Sie dazu ein Kommentar von Denny Tumlirsch, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes Brandenburg (Link in der Box)

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Politisches Theater auf dem
Rücken der Landwirtschaft

KOMMENTAR

Zur Sitzung des Fachausschusses Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Brandenburger Landtags am 03.12.2025

(4.12.2025) Was sich im Ausschuss nach der sehr guten Anhörung abspielte, war nicht nur peinlich – es war ein erschütterndes Beispiel politischer Verantwortungslosigkeit. Am gestrigen Mittwoch befasste sich der Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Klimaschutz mit der Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete in Brandenburg. Anlass war eine Demonstration des LBV im Vorfeld der vorherigen Sitzung und ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu Verfassungswidrigkeit der Ausweisungsgrundlage. 

Die Anzuhörenden hatten eine klare Botschaft: Hebt die Landesdüngeverordnung auf! Sie ist rechtswidrig und es muss jetzt zügig in einen Dialogprozess getreten werden, um es künftig besser zu machen.

Die CDU fasste dies auf und verfasste vor Ort einen Antrag, wonach die Landesregierung genau zu dieser Aufhebung aufgefordert werden sollte. Zuvor hatten alle vielfach ihr Verständnis und ihre Unterstützung betont. Was dann folgte, war ein Meisterstück: Eine andere Oppositionspartei warf der CDU vor, dass sie einen Coup plane und dass sie das vielleicht vorab sogar schon der Presse mitgeteilt hätte. Am Ende hatte man dies übrigens vergessen. Man musste sich fragen, ob hier wirklich Argumente verhandelt wurden oder nur Eitelkeiten. Die CDU hatte zugehört, die Unterlagen vorher gelesen und die richtigen Schlüsse gezogen. Ihr vorzuwerfen, sie agiere nur pressewirksam verdeutlicht eine gewisse Selbstherrlichkeit. Es zeigt vor allem, dass manche Fraktionen offenbar mehr Energie in taktische Nadelstiche investieren als in die Lösung drängender Probleme - Politik als Stichelei statt Verantwortung.

Doch damit nicht genug: Auch eine Koalitionsfraktion meinte, die CDU vor sich selbst beschützen zu müssen. In einer selbstgefälligen Mischung aus Belehrung und Besserwisserei versuchte man, sie abzukanzeln. Dann kam noch vermeintliche Schützenhilfe der Koalitionskollegen hinzu, die am Ende selbst über ihre eigenen Worte stolperten. Es wirkte wie ein schlecht geprobtes Theaterstück, in dem niemand mehr den Text kennt, aber alle weiterspielen, weil der Vorhang nun einmal offen ist.

All dies ist jedoch nicht mehr zum Lachen. Am Ende verabschiedete der Ausschuss einen unmotivierten und oberflächlichen Antrag. Es offenbart eine gravierende Fehleinschätzung der politischen Verantwortung, die dieses Thema erfordert. Es war ein Moment, in dem die Maske abfällt und man erkennt, dass manche reden, aber schlicht nicht führen wollen. Eine Fraktion macht ihre Hausaufgaben und soll dann einvernehmlich vorgeführt werden. Und alles auf dem Rücken der Landwirtschaftsbetriebe, die nun die Folgen dieses rechtswidrigen Zustands weiterhin ausbaden müssen. Es wirkt fast so, als habe man sich längst damit abgefunden, dass die Betroffenen den Preis für politisches Zaudern zahlen; als seien sie bloß Statisten in einem politischen Ritual, das sich längst von der Realität gelöst hat.

Vor knapp 1.400 Tagen schrieb ich zum selben Thema und auch in einer neuen Farbzusammensetzung bleibt es im Wesentlichen gleich.

Wir brauchen endlich wieder Abgeordnete, denen die originären Themen der Landwirtschaft auch im Ausschuss wichtig sind. Wir brauchen auch eine Verwaltung, die wieder Lösungsvorschläge unterbreitet und nicht nur betont, was nicht geht und was man (noch) nicht machen könne.

Visionärinnen und Visionäre braucht die Landwirtschaft. Für den Moment würden aber auch schon bloß ernsthaft Interessierte genügen. Ich sehe sie leider nicht in Brandenburg.

Und auch heute bleibt es dabei. Der politische Raum wirkt wie entkernt – voller Titel, aber leer an Haltung. Die schönen Bildchen nimmt man mit, befasst sich teilweise mit absurden Themen und bauchpinselt jeden und alle. Man verwechselt Bewegung mit Fortschritt und Gesten mit Verantwortung. Wenn irgendwann niemand mehr wählen geht, weil er dieses Ritual aus Symbolpolitik und Wegducken nicht mehr erträgt, dann können wir sagen, wir haben als Verband Alarm geschlagen - und die politische Selbstherrlichkeit hat es ignoriert.

Denny Tumlirsch

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Schäden durch Wildvögel auf
Feldern nehmen überhand

presseMELDUNG

Schäden durch Wildvögel auf Feldern nehmen überhand – Landwirte fordern Verlustausgleich aufgrund des hohen Schutzes der Tiere

(Teltow, 07.11.2025) Im Ergebnis eines Fachgesprächs zum Thema „Schäden an Ackerbaukulturen durch Kraniche, Gänse und Co“ mit mehr als 40 Pflanzenbauverantwortlichen etablierter landwirtschaftlicher Unternehmen in Brandenburg drängt der Landesbauernverband auf baldige Maßnahmen zur Kompensation von Schäden durch Wildvögel. .

Immer mehr Kraniche und Gänse fressen die Saat und Keimlinge, verursachen großflächige Trittschäden und hinterlassen massenhaft Kot, der zu verunreinigenden Einträgen in Boden und Gewässern führt. Besonders betroffen sind Acker- und Grünlandbetriebe in Regionen mit hohen Rastflächen von Wildvögeln wie dem Westhavelland, dem Oderraum und dem Niederlausitzer Seenland. Die Wildvögel sind mittlerweile ganzjährig auf den Feldern anzutreffen. Bereits heute kann nicht mehr von einem saisonalen Phänomen gesprochen werden, bestätigten die Betriebsleiter vor Ort.

„Kraniche haben eine bemerkenswerte Orientierung stärker als jedes GPS-Signal. Sie spüren unsere frisch gedrillten Maiskörner als Futter auf, auch wenn sie bereits einige Zentimeter unter der Erde liegen. Die Spuren ihres Schnabels sind exakt dort, wo das Saatkorn lag. Man findet nur noch Löcher wie eine Perlenkette aneinandergereiht“, beschrieb Peter Wilke, Vorstand der Agrargenossenschaft Hohennauen, ein charakteristisches Schadbild durch Wildvögel.

Den Landwirten entstehen daraus hohe Kosten für ein nötiges Nachlegen der Saat oder für den entgangenen Ertrag. Auch der Preis für den personellen und logistischen Aufwand bei der Durchführung der wenigen möglichen Vertreibungsmaßnahmen, die ihnen im Rahmen des Natur- und Artenschutzes überhaupt bleiben, ist hoch. Anhand der Dokumentation der Ernteerträge in den von Vögeln geschädigten Beständen schätzt Enrico Voigt, Vorsitzender der Agrargenossenschaft Gülpe, die Verluste bei Roggen, Weizen, Gerste, Erbsen und Mais in diesem Jahr auf fast 100.000 €. Zuzüglich des Personaleinsatzes für die täglichen Vertreibungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 30.000 € verlor der Betrieb durch Vogelfraß allein im laufenden Jahr rund 130.000 €.

Klimatische Veränderungen und der gezielte Vogelschutz im Land Brandenburg trugen zu einer deutlichen Vergrößerung der Wildvogelbestände bei. Rund 22 Prozent der Landesfläche (643.431 ha) sind daneben als spezielle Vogelschutzgebiete ausgewiesen, in denen sie sich sammeln, ernähren und geschützt brüten können. Der sichtbare Erfolg dieser hohen Schutzmaßnahmen, der sich in stabilen, jährlich immer größer werdenden und länger verweilenden Populationen widerspiegelt, führt jedoch zu einer zunehmenden Belastung der Landwirtschaft, die zum Handeln zwingt.

Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes, fasste noch vor Ort die Forderungen des Berufsstandes für eine Verbesserung der Situation zusammen: „Auch Angesichts des jüngsten Seuchengeschehens mit zahlreichen toten Kranichen und auch harten Konsequenzen für die Geflügelhaltung in Brandenburg ist es an der Zeit, sich dringend über sinnvolle Maßnahmen der Seuchenabwehr zu verständigen. Neben dem Austausch über Gefahren durch hohe Nitratbelastungen durch Vogelkot, steht der Ausgleich von finanziellen Verlusten durch eine Entschädigungsrichtlinie des Landes im Raum, die die immensen Schäden auf unseren Feldern durch gezielten Schutz von Wildvögeln ausgleicht. Wir stehen mit unserer Expertise aus der Praxis bereit für die Erarbeitung eines wirksamen Wildvogelmanagementplans für Brandenburg. Ziel ist es, die wirtschaftliche Balance zwischen einem hohen Schutz von Wildvögeln und der Arbeit auf den Landwirtschaftsbetrieben zu schaffen.“

Bild: Von Kranichen entlang der Drillreihe heraus gepickte Saatkörner, der Keimling wurde verschmäht und sorgfältig neben das Loch platziert
Foto: Hannes Deter, Agrargenossenschaft „Ländchen Bellin“, Ostprignitz

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Biogasanlagen nach 2028:
Nachbarländer zeigen machbare Perspektiven auf 

presseMELDUNG

(Teltow, 28.11.2025) Im Rahmen der 20. Biogasfachtagung 2025 am 27. November in Potsdam erneuerte der Landesbauernverband Brandenburg seine Forderung nach einer klaren Perspektive für Biogasanlagenbetreiber ab 2028. Bernd Starick, Vorstandsmitglied des Landesbauernverbandes und selbst Anlagenbetreiber, warnte in seinem Grußwort:

„Für viele brandenburgische Biogasanlagen — darunter auch die unseres Betriebes — endet im Jahr 2028 die bestehende Förderperiode. Was danach kommt, ist unklar. Ohne Planungssicherheit können jedoch keine Investitionen getätigt, keine Verträge abgeschlossen und keine neuen technischen Konzepte umgesetzt werden.“

Für die 450 Anlagenbetreiber im Land Brandenburg drängt der Landesbauernverband Brandenburg daher auf eine intensive Befassung mit den folgenden Unterstützungsmaßnahmen für Biogasanlagenbetreiber in den Nachbarländern Sachsen und Thüringen und deren Übertragung auf Brandenburg.

1)    Die Anerkennung der natürlichen Schwimmschicht auf Rindergülle als emissionsmindernde Maßnahme nach dem Vorbild Sachsens. 
In Sachsen konnten Versuche zeigen, dass bei offenen Behältern für Rindergülle oder -gärreste unter bestimmten Umständen bereits eine natürliche Schwimmschicht mit einer Dicke von mindestens 10 cm reiche, um die Anforderungen an die Emissionsminderung zu erfüllen. Das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) empfahl daraufhin per Erlass den Immissionsschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine entsprechende die Handlungsanleitung.*

2)    Attraktive Landesprogramme zur Unterstützung betrieblicher Investitionen. 
Auch hier inspiriert der Blick ins Nachbarland Sachsen, in dem zum Beispiel Investitionen in Gebäude und Anlagen, die innerbetrieblich Strom oder Abwärme nutzen, gefördert werden (Förderrichtlinien LIE/2023). Das können beispielsweise Gewächshäuser sein, die Wärme aus BHKW beziehen, oder Eiskühler, die quasi als Speicher bei hohem Stromanfall dienen.*

3)    Eine individuelle Strategieberatung für Betreiber. 
Eine qualifizierte, betriebsspezifische kostenlose Strategieberatung nach dem Vorbild Thüringens kann Betrieben bei komplexen Entscheidungen zur zukünftigen Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen etwa durch Flexibilisierung, Umbau oder Reststoffnutzung unterstützen. Eine solche Beratung ist ein entscheidender Baustein, um Anlagen durch die Phase nach 2028 zu führen.*

Bernd Starick: „Wir laufen derzeit Gefahr, unsere Anlagen aufgrund von Unwirtschaftlichkeit schließen zu müssen, obwohl ihr Mehrwert gerade im ländlichen Raum, im Zusammenspiel zwischen landwirtschaftlicher Energieerzeugung und der unmittelbaren Nutzung im eigenen Betrieb als auch in den umliegenden Kommunen zum Tragen kommt. Der Blick in die Nachbarländer zeigt, dass wir es ein Stück weit selbst in der Hand haben, die Biogaswirtschaft im Land Brandenburg im Sinne ländlicher Wertschöpfung, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz zu unser aller Vorteil weiterzuentwickeln. Besonders zu dem außerordentlichen Potenzial der Einspeisung von Biomethan in bestehende Anlagen müssen wir unbedingt zügig in den Austausch treten.“

*(mit Material der Bauernzeitung und des Thüringer Bauernverbandes)

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Humusaufbau per Verordnung
ist nicht möglich

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Humusaufbau per Verordnung ist nicht möglich

(Teltow, 07.11.2025) Im Der Landesbauernverband Brandenburg warnt Bund und Land davor, den Kohlenstoffaufbau als einen von drei möglichen Indikatoren für die Erfolgsmessung von Maßnahmen der Naturwiederherstellung anzuwählen. Eine solche Entscheidung würde dazu führen, dass Brandenburg die Zielvorgaben bereits jetzt nicht erfüllen könnte. .

Stattdessen plädiert der LBV für die Anwahl der Indikatoren „Grünlandschnetterlinge“ bzw. „Landschaftselemente“. Beide Naturformen sollen im Rahmen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wieder ein „zufriedenstellendes Niveau“ erreichen. Diese Ziele können am Standort Brandenburg in der Praxis umsetzbar sein, wenn auch nur mit großen Anstrengungen.

Der Aufbau von Bodenkohlenstoff, gleichbedeutend mit dem Humusaufbau, ist für die brandenburgische Landwirtschaft dagegen praktisch nicht erreichbar. Eine Zwischenbilanz des HumusKlimaNetzwerks unter wissenschaftlicher Begleitung des Thünen-Instituts im Brandenburger Demonstrationsbetrieb Agrargenossenschaft Großmachnow offenbarte erst kürzlich die Langwierigkeit des Prozesses der Kohlenstoffanreicherung in den sanddominierten Böden Brandenburgs. Trotz verschiedener, langjähriger Maßnahmen zur Förderung des Humusaufbaus liegt der Anteil an Kohlenstoff im Demonstrationsbetrieb bei 0,8 Prozent, ideal sind 2 bis 4 Prozent. Die sanddominierten Böden und der geringe Niederschlag im Land lassen eine nennenswerte Kohlenstoffanreicherung indes kaum zu. Humusaufbau per Verordnung ist nicht möglich.

Zum sandigen Boden gesellt sich die geringe Viehdichte in Brandenburg. Für einen intakten Nährstoffkreislauf wäre eine Besatzdichte von einer Großvieheinheit (GVE) je Hektar das Minimum. In Brandenburg liegt die Viehdichte bei lediglich 0,35 GVE. Damit fehlt es an stickstoffhaltiger Gülle als organischer Dünger, der zum Humusaufbau beiträgt. „Um in den nährstoffarmen Böden eine Ausgangslage für den Humusaufbau zu erreichen, müsste Gülle in erheblichen Mengen importiert werden,“ sagt LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch und führt weiter aus: „Entscheiden sich Bund und Land für den Aufbau von Bodenkohlenstoff als Indikator in der Wiederherstellungsverordnung, entscheiden sie sich für ein ausufernden Gülletourismus in einem bisher unbekannten Ausmaß." Der LBV hatte sich mit einem entsprechenden Schreiben an das zuständige Landesministerium gewendet.

Hintergrund:
Wie top agrar am 21.10.2025 berichtete, sind die Gülleimporte aus den Niederlanden in den ersten neun Monaten des Jahres um 40 Prozent gestiegen. Der Landesbauernverband nimmt dies zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass Kohlenstoffanreicherung nur an geeigneten Standorten mit günstigen Voraussetzungen möglich ist.

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