Landmaschinen raus aus
den Innenstädten!

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Landmaschinen raus aus den Innenstädten!

(Teltow, 15.8.2025) Zum Ausklang der Getreideernte 2025 weisen Brandenburgs Landwirte auf die seit vielen Legislaturen ungelösten Probleme im Ernteverkehr hin.

Landwirtschaftsfahrzeuge dürfen grundsätzlich keine Ortsumgehungsstraßen nutzen, die eigens zur Entlastung der Innenstädte errichtet wurden. Diese Ortsumgehungen sind als Kraftfahrstraße (Verkehrszeichen 331.1) ausgewiesen. Das bedeutet, dass dort nur Fahrzeuge verkehren dürfen, die bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren können. Ein Traktor ist je nach Führerscheinklasse und Betriebszulassung auf Höchstgeschwindigkeiten von 40 km/h bis 60 km/h beschränkt. Wird während der Erntezeit mit einem oder sogar zwei Anhängern gefahren, reduziert sich die Geschwindigkeit noch einmal deutlich. Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen daher die Umgehungsstraße nicht nutzen und müssen stattdessen durch die Stadt fahren. Das ist nicht nur für die Landwirte ärgerlich, sondern vor allem auch für die Anwohnerinnen und Anwohner.

„Wir laden die Verantwortlichen einmal herzlich zu einer Probefahrt mit Schlepper und zwei Anhängern durch die Beeskower Innenstadt ein. An engen Kreuzungen müssen wir mit unseren großen Erntemaschinen bei Gegenverkehr mitunter auf den Fußweg ausweichen,“ unterstreicht Hartmut Noppe, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Oder-Spree, den dringenden Handlungsbedarf für einen gefahrloseren und beruhigteren Verkehr in der Stadt.

Alljährlich in Vorbereitung auf die Erntezeit versuchen die landwirtschaftlichen Unternehmen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Zulassungsstellen der Belastung des innerstädtischen Verkehrs vorzubeugen und Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Umgehungsstraßen zu erwirken. Dies gelingt nur beschränkt und nicht flächendeckend. Kraftfahrstraßen unterstehen der Landesverwaltung. Um eine Landesregelung für den landwirtschaftlichen Ernteverkehr herbeizuführen wie sie zum Beispiel im Bundesland Niedersachsen besteht, bedarf es daher eines engagierten Aufschlags des Landesamts für Straßenwesen, das wiederum eine Behörde des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung ist.

Der LBV erneuert daher seine langjährige Forderung, dass Landmaschinen zukünftig Umgehungsstraßen saisonal nutzen dürfen müssen, auch wenn diese als Kraftfahrstraße ausgewiesen sind. Dies verringert den innerstädtischen CO2-Fußabdruck, mindert die Lärm-Emission, verhindert Unfälle, befriedet zu Recht aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger und erleichtert die Arbeit der Landwirte. Eines der wenigen Vorhaben, bei dem alle Beteiligten nur gewinnen können.