„So stehen nicht mehr
Rinder auf der Weide.“

Pressemeldung

Uckermärker Fleischrinder weiden auf dem saftigen Grünland der Uckermark. Foto: Christian Gaul

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Meike Mieke

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Die neu aufgelegte MLUK-Förderrichtlinie für die Sommerweidehaltung von Rindern verschenkt Anreize für eine Stärkung der Weidehaltung

Die neu aufgelegte Förderrichtlinie für die Sommerweidehaltung von Rindern unterstützt zwar Betriebe, die die Weidetierhaltung bereits praktizieren und dafür die Strukturen geschaffen haben. Jegliche Anreize für Betriebe, die die Sommerweidehaltung für ihre Milch- oder Mastrinder als neuen Baustein im Betriebsablauf erwägen, sind jedoch mit der geänderten Richtlinie 2023 abgeschafft worden. So lautet die Einschätzung des Landesbauernverbandes nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie für die Sommerweidehaltung von Rindern des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz via Pressemitteilung vom 3. April 2023.

Hauptkritikpunkt ist der Übergang von der Betrachtung der Großvieheinheit zur Betrachtung des Einzeltiers, für das durchgehend fünf Monate Weidegang nachzuweisen ist. Kühe, die nur für die Zeit ihres Trockenstehens – die Phase vor der nächsten Kalbung – auf der Weide stehen, fallen nunmehr aus der Förderung heraus. In der alten Fassung der Richtlinie war der Bestand auf der Weide entscheidend, der als Großvieheinheit zusammengefasst wurde.

Dazu Maria Mundry, Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes Ostprignitz und Weidetierhalterin:
„Gerade für Betriebe, die in die Weidehaltung einsteigen möchten, ist es wichtig, Weidegruppen mischen zu können und die Förderung auf eine bestimmte Anzahl von Großvieheinheiten anzuwenden, die durchgehend auf der Weide stehen. Die wenigsten Betriebe haben die Weide vor der Stalltür, sondern müssen den zusätzlichen Aufwand für den Austrieb, die Versorgung und die Kontrolle der Herde auf der Weide zusätzlich einkalkulieren. Die strengere Betrachtung pro Tier und dessen fünfmonatige Weidezeit ist gerade für solche Betriebe nicht praktikabel und hebelt die eigentliche Zielstellung der Richtlinie, nämlich besonders tiergerechte Haltungsverfahren zu fördern, aus. So stehen am Ende nicht mehr Rinder auf der Weide.“

Für großen Unmut unter den Rinderhalterinnen und Rinderhaltern sorgte zudem die auch in diesem Jahr viel zu eng gesetzte Frist für die Antragstellung bis zum 15. April 2023 und die unzureichende Kommunikation der neuen Richtlinie an die Landwirtschaftsämter.