Keine neue Last mit Altlasten!

Pressemeldung

Brandenburger Landwirte demonstrierten heute gegen pauschalierte Ausweisung sog. roter Gebiete, für deren Nitratbelastung sie nicht die Verursacher sind.

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

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Brandenburgs Bauern wehren sich gegen Falschzuweisungen der Nitratbelastungen in unserem Grundwasser – Exit-Strategie gefordert

(Potsdam, 30.11.2022) Brandenburger Landwirtinnen und Landwirte demonstrierten heute vor dem Brandenburger Landtag in Potsdam gegen die hart verfestigte Meinung, Landwirtschaft sei der Verursacher von Nitratbelastungen in unserem Grundwasser. Sie übergaben dem Landwirtschaftsminister Axel Vogel und den Abgeordneten des Agrarausschusses ihre Forderung für mehr Berücksichtigung von – durch Landwirte unverschuldete – Altlasten im Grundwasser und eine Korrektur der flächenhaften Haftung.

Zum 30. November 2022 werden Gebiete von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit erhöhten Nitratwerten in Messstellen (sog. „Rote Gebiete“) ausgewiesen. Bei dieser Neuausweisung werden künftig auch die Berliner Rieselfelder sowie Flächen mit bekannten Altlasten aus DDR-Zeiten mit intensiver Tierhaltung einbezogen. Gerade DDR-Tierhaltung hinterließ einen hoch entwickelten landwirtschaftlichen Wissens- und Forschungsstand, zum anderen aber auch hohe Nitratwerte im Grundwasser. Heute noch kämpfen die Betriebsnachfolgerinnen und -nachfolger mit diesen Relikten vergangener Zeiten egal ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend.

„Betrieben, die präzise und schonend düngen, dürfen keine Auflagen gemacht werden, denn sie sind nicht die Verursacher der heutigen Nitratbelastung im Grundwasser“, forderte LBV-Präsident Henrik Wendorff in seiner Rede vor den demonstrierenden Bauern. „Für sie brauchen wir daher eine einzelbetriebliche Ausnahmemöglichkeit von der Verordnung. Das ist nur gerecht. Brandenburg muss hier auf Bundesebene tätig werden. Ich will an dieser Stelle auch klarstellen, dass unser Brandenburger Trinkwasser von Nitratbelastungen nicht betroffen ist.“

Die Düngeverordnung des Bundes reguliert vor allem seit ihrer letzten Fassung vom Mai 2020 die Düngung aufs Strengste. U.a. werden Dünge-Zeitfenster, Ausbringungstechnik und Abstände zu Gewässern und Wäldern, aber auch die Ausweisung als „rote Gebiete“ vorgeschrieben. In diesen ist zudem nur eine reduzierte Stickstoffdüngung von 80 Prozent des Nährstoffbedarfs erlaubt. Die Ausweitung derart sanktionierter Gebiete gefährdet die Pflanzengesundheit und reduziert Möglichkeiten des Humusaufbaus. Landwirtinnen und Landwirte entstehen zudem deutliche wirtschaftliche Wettbewerbsnachteile.

„Mit der Ausweisung von Roten Gebieten auf einer Internet-Plattform stellt das Land die Betriebe öffentlich an den Pranger, ohne eine eigene Exit-Strategie anzubieten, also einen Fahrplan, wie sie von der Ausweisungskarte wieder verschwinden können,“ so Wendorff weiter. „Letztlich kann das öffentliche Interesse an dieser Plattform nur so weit gehen, wie den Betrieben auch ein Ausweg aus der Misere aufgezeigt wird. Sonst handelt es sich nur um reinen Populismus. Ein erster Beitrag wäre die seit mehr als zwei Jahren angekündigte und durch den Landtag beauftragte Erstellung einer Düngestrategie des Landes.“.

Hintergrund

Bei der neu erfolgten Ausweisung durch das Land Brandenburg von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit erhöhten Nitratwerten im Grundwasserkörper („Rote Gebiete“), vergrößerte sich die Gebietskulisse von 1,8 Prozent (Januar 2021) auf 5,7 Prozent. Das entspricht einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von etwa 73.300 Hektar in Brandenburg, auf der Landwirte ihre Pflanzen nicht mehr bedarfsgerecht düngen dürfen und Qualitätsverluste in Kauf nehmen müssen