Umsonst gesät - Vertrauen verspielt

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Drastische Einsparungen von Mitteln für Biodiversität und Insektenschutz, Bauern fühlen sich geprellt

Wenige Tage vor dem Start eines neuen Förderzeitraums kündigt das Brandenburger Umweltministerium an, die Zuschüsse zur Förderung der Biodiversität und des Schutzes von Wildtieren an den Rändern von landwirtschaftlichen Äckern im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) drastisch zu kürzen. Dies betrifft insbesondere das Anlegen von Blühstreifen an den Außenrändern der Ackerflächen und so genannte Ackerrandstreifen, auf denen besonders schonende Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt stattfinden. Sie sind in der Richtlinie zur Förderung „naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau“ im Ackerbau geregelt, deren Laufzeit aktuell bis zum 31. Dezember 2024 angesetzt ist.

Mit der geplanten Neufassung der Richtlinie, die erst jetzt bekannt gemacht wurde, werden die Förderbedingungen von Landesseite zum erheblichen Nachteil der Landwirtschaft vorfristig verändert. Der Zuschuss für das Anlegen eines Ackerrandstreifens wurden von 700,00 € auf nunmehr 390,00 € gekürzt. Die Förderung einjähriger Blühstreifen wird gänzlich aufgehoben. Besonders unredlich sind diese Veränderungen dahin gehend, als dass sie ab Januar 2023 bereits in Kraft treten und die Bedingungen der voran gegangene Richtlinie somit aushebeln. Landwirte, die zur diesjährigen Herbstaussaat Ackerrandstreifen unter den ursprünglichen Bedingungen angelegt, betriebswirtschaftlich kalkuliert und sich für die Fortführung dieser Maßnahme für fünf Jahre verpflichtet haben, sind daher mit einer Reduzierung des Zuschusses um mehr als 40 Prozent konfrontiert. Flächen, die für das Anlegen einjähriger Blühstreifen vorgehalten wurden, können nicht mehr nachträglich bestellt werden und fahren jetzt Verluste ein.

„Das Umweltministerium steigt einseitig aus einer Vereinbarung aus und organisiert inmitten eines laufenden Förderzeitraumes einen Vertragsbruch von Amts wegen“, äußert der Präsident des Landesbauernverbandes, Henrik Wendorff, sein absolutes Unverständnis. „Der Krieg in Europa fordert von uns aktuell einen Spagat zwischen Ertragssicherung und dem Schutz unserer Umwelt. Gleich-zeitig hat man keine besseren Ideen, als eine der wenigen für Landwirte attraktiven Maßnahmen nicht mehr wie vereinbart zu bezahlen. Ich fordere für meine Bauern nachdrücklich eine Korrektur der geplanten Änderungen.“

Hintergrund

Am 17. November 2022 startet eine vierwöchige Neu-Antragsphase für die Förderung „naturbe-tonter Strukturelemente im Ackerbau“. Dazu zählen einjährige Blühstreifen, die Nützlingen, Wild-bienen und anderen Wildtieren Nahrung und Schutz bieten, die mehrjährigen Blühstreifen zur dauerhaften Etablierung einer Insektenweide am Feldrand sowie Ackerrandstreifen, auf denen in der Zeit zwischen Aussaat und Ernte keine weiteren Bearbeitungs- und Pflegemaßnahmen erfolgen. Insekten und Wildtiere finden dort ebenfalls Schutz und Nahrung.

Landwirte erhalten derzeit für die Umsetzung dieser Maßnahmen einen Zuschuss von 700,00 € pro Hektar. Das erlaubt ihnen, die Aufwendungen für das kostenintensive Regionalsaatgut in den Blühmischungen sowie den erhöhten Technik- und Arbeitsaufwand zur Ausbringung der Saat aus-zugleichen. Die Pflanzenbauleiter schätzen zudem die Flexibilität bei der Wahl der zu bestellenden Blüh- und Ackerrandstreifen im Jahreswechsel, die ihnen die Vorgaben der Richtlinie einräumt. Kein weiteres produktionsintegriertes Biodiversitätsprogramm für die Landwirtschaft ist so praxisnah ausgelegt und erfährt daher eine Flächen deckende Akzeptanz.

Die aktuell noch geltende Richtlinie für die Förderung naturnaher Strukturen auf den landwirtschaftlichen Produktionsflächen war am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und sollte noch bis zum 31. Dezember 2024 gelten. Die geänderten Maßgaben in der Neufassung der Richtlinie mitten im Förderzeitraum der voran gegangenen Richtlinie bedeuten einen Vertragsbruch zwischen dem Land Brandenburg und seiner landwirtschaftlichen Unternehmer, der einen weiteren erheblichen Ver-trauensverlust in die öffentliche Verwaltung von Umweltmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Nutz-flächen nach sich zieht. Politik und Praxis werden noch einmal mehr auseinander getrieben.