Landesbauernverband lehnt
Referentenentwurf zum neuen Jagdgesetz ab

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Meike Mieke

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Landesbauernverband lehnt Referentenentwurf zum neuen Jagdgesetz ab

(Teltow, 22.4.2022) Am heutigen Freitag endet die Anhörungsfrist zum Referentenentwurf eines novellierten Jagdgesetzes. Der Landesbauernverband lehnt diesen ab (siehe Anlage).

„Wir haben in Brandenburg ein Jagdgesetz, das funktioniert. Ja, weniger Wild führt zu weniger Wildschäden. Ja, eine Renovierung verträgt dieses Gesetz aber ein völliger Neubau hilft dabei genau so wenig wie der Glaube, der bisher gescheiterte großflächige Waldumbau liege nur am Wildbestand. Wir stehen bei einem Neustart für einen sachlichen Dialogprozess bereit und fordern Minister Vogel auf, diesen zu starten“, so Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes.

Zentraler Kritikpunkt ist die Befürchtung eines erheblichen Anstiegs von Wildschäden infolge massiver Eingriffe in das bisherige Reviersystem. Aufgrund nicht erkennbarer Kleinstreviere wäre die Geltendmachung von Wildschäden für Landwirtinnen und Landwirte im Übrigen ohnehin unmöglich. Auch würde das Gesetz das Prinzip einer bürgernahen und bürgergeführten Eigenverwaltung der Jagd nachhaltig zerstören und die Tierseuchenvorsorge faktisch aufgegeben. Der Referentenentwurf ignoriert den in Praxis und Rechtsprechung bestehenden Konsens, dass nur eine flächendeckende Bejagung sinnvoll ist und öffnet das Tor für eine Vielzahl unüberschaubarer, nicht koordinierbarer Bejagungsenklaven.

Diese provozierten Missstände verdeutlichen die falsche Ausrichtung des Gesetzentwurfs und offenbaren die Unzulänglichkeiten. Der LBV fordert deshalb eindringlich, die Überführung des bestehenden Entwurfes in den parlamentarischen Raum zu stoppen und vielmehr auf die Umsetzung des Beschlusses des Landesjagdbeirats zu bestehen. Dieser empfiehlt ein vollauf neues Dialogverfahren, mit dem Ziel einer sachgerechten und problemorientierten Novellierung des Brandenburgischen Jagdgesetzes unter Beibehaltung des bestehenden – und bewährten – Reviersystems.

„Das Ministerium darf mehrheitliche Voten von Fachbeiräten nicht einfach ignorieren, nur weil das Ergebnis nicht gefällt. Wir sind alle einem funktionierenden Ökosystem verpflichtet, was wir bei einem Totalabschuss des Wilds nicht erkennen. Hier sollte das Ministerium auch noch einmal seinen eigenen Auftrag überdenken,“ so Wendorff.

Hintergrund

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klima legte Anfang März einen Entwurf zu Novellierung des Jagdgesetzes vor. Dieser beinhaltet unter anderem die Verkleinerung der Mindestreviergrößen von jetzt 150 ha auf 10 ha, eine deutliche Ausweitung von unentgeltlichen Wegerechten und erheblichen Eingriffen in das Wildschadensverfahren.
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