Zwei Wochen länger kümmern

Pressemeldung

Kälberhaltung auf dem AWO-Reha-Gut Kemlitz. Foto: CGaul

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Der LBV zur verschobenen Beratung über eine längere Übergangsfrist bei der Umsetzung der Tierschutztransportverordnung

Kälber zwei Wochen länger auf dem Hof zu halten, hat drastische Auswirkungen für die Milch-viehbetriebe. Zusätzliche Stall-, Futter- und Dungkapazitäten müssen vorgehalten und bauliche Anpassungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind in einer derart kurzen Übergangsfrist von einem Jahr, wie sie aktuell eingeräumt ist, nicht zu realisieren. Eine Verlängerung dieser praxisfernen Übergangsfrist ist daher alternativlos!

Mit einer Bundesratsinitiative wollte das Land Niedersachsen eine Verlängerung der Übergangsfrist auf insgesamt drei Jahre erwirken. Milchviehbetriebe erhielten so die erforderliche Zeit für die Umstellung. Der zuständige Bundesratsausschuss sollte am vergangenen Freitag (21.01.2022) über diesen Antrag beraten.

Diese Beratung wurde dem Vernehmen nach bis auf weiteres vertagt.

„Uns läuft die Zeit davon! Wenn die Beratungen für eine längere Übergangsfrist nicht sofort wie-der aufgenommen werden, müssen wir in weniger als einem Jahr unsere Kälberhaltung angepasst haben. Das ist komplett weltfremd und defacto nicht möglich. Allein die Erteilung einer Baugenehmigung nimmt viel mehr Zeit in Anspruch", beschreibt Lars Schmidt, LBV-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des LBV-Milchbeirates, die direkten Auswirkungen im Betrieb.

Der LBV drängt daher auf die sofortige Wiederaufnahme der Beratungen über die Fristverlängerung, um für die Betriebe die dringend notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen.

Hintergrund

Zum 1.1.2022 ist die geänderte Tierschutztransportverordnung in Kraft getreten. Nach einer ein-jährigen Übergangsfrist dürfen Kälber erst ab einem Mindestalter von 28 Tagen transportiert werden. Bislang galt das Mindestalter von 14 Tagen.