Leitbild Bodenmarkt:
Wer ewig prüft, wird nie fertig
Pressemeldung
Durch das Brandenburger Havelland Fot0: HBrantsch
LBV-Pressestelle
Meike Mieke
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zum heutigen Beschlussantrag eines Entwurfs des Agrarstrukturgesetzes
Auf Antrag der Regierungsfraktionen soll heute die Prüfung der Rechtsinstrumente für den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes im Landtag beschlossen werden. Grundlage dafür bildet die letzte Version eines agrarstrukturellen Leitbilds für das Land Brandenburg, das in einem fast zwei Jahre währenden Dialogprozess zwischen Berufsstand und Verwaltung diskutiert wurde. Statt jedoch zum Ende der geführten Fachgespräche ein agrarstrukturelles Leitbild zu verabschieden, in dem die Landwirtinnen und Landwirte klare Spielregeln für den Bodenmarkt erkennen und ein Bekenntnis der politischen Entscheidungsträger zur historisch geprägten, vielfältigen Agrarlandschaft Brandenburgs herauslesen, wollen die Regierungsfraktionen zunächst die dazugehörigen Rechtsinstrumente im Rahmen eines Agrarstrukturgesetzes benannt haben.
Aus Sicht des LBV birgt dies die Gefahr, dass man gewisse Instrumente aus rein politischen Gründen auswählt. LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch kritisiert dazu: „Wir haben einen gut zwei Jahren währenden Dialogprozess geführt, an dem wir uns aktiv beteiligt haben und der uns alle viel Kraft gekostet hat. Auch wenn wir weiterhin Kritik an dem Entwurf des Leitbilds haben, ist es auf dem richtigen Weg. Ich befürchte aber, dass Einzelinteressen bei den Rechtsinstrumenten ausschlaggebend sein werden, wodurch das Leitbild verschlimmbessert wird. Wir brauchen jedoch Verlässlichkeit unserer politischen Partner und dazu gehört ein final abgestimmtes Leitbild, bevor die anzuwendenden Rechtsinstrumente bemüht werden.“
In seinen „20 Thesen zum agrarstrukturellen Leitbild des Landes Brandenburg“ formulierte der Landesbauernverband bereits im Jahr 2020 den Anspruch auf Erhaltung einer vielfältigen und entwicklungsoffenen Agrarstruktur. Dazu zählten konkrete Forderungen wie die Stärkung von Junglandwirten und Existenzgründern, die Gründung einer gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft, mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt, oder die Überprüfung des Kauf- und Pachtpreises ab 120 Prozent. Vorschläge wie die Abschaffung der doppelten Grunderwerbsteuer oder die Absenkung der Fälligkeit der Grunderwerbsteuer bei Share Deals werden von den Abgeordneten für die Integration in den Beschlussentwurf mit aufgenommen, was aus Sicht des LBV ausdrücklich positiv zu bewerten ist.
Der anstehende Landtagsbeschluss zur Vorbereitung des Gesetzesentwurfs beendet den Dialogprozess. Bis zum Mai 2022 soll nun von einer eigens dafür installierten Länder-Arbeitsgruppe der Rechtsrahmen für ein Brandenburger Agrarstrukturgesetz auf der Grundlage des bisher erarbeiteten Leitbildes geschaffen werden. Zwar ist der fehlende finale Beschluss des Leitbilds problematisch, jedoch ist dieser nächste Schritt längst überfällig, um endlich wieder Sicherheit auf dem Bodenmarkt zu schaffen.