Faire Arbeitsbedingungen für
Saisonarbeitskräfte 

Pressemeldung

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Pressesprecher

Dr. Tino Erstling

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Teltow, 30.04.2021. Morgen ist Tag der Arbeit. Regelmäßig wiederkehrend rückt das Thema Saisonarbeit in der Landwirtschaft in den Mittelpunkt. Von außen zum Teil misstrauisch betrachtet, haben sich in den vergangenen Jahrzehnten die Arbeitsbedingungen der Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft kontinuierlich verbessert. Gute und erfahrene Arbeitskräfte sind sehr gefragt und werden von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern umworben. Letztere haben ein Interesse daran, mit einer festen Stammbelegschaft an Saisonarbeitskräften zu arbeiten. Ohne faire Arbeitsbedingungen und der Wahrung von Arbeitsrechten wäre das undenkbar. Kundige Saisonarbeitskräfte leisten hochwertige Arbeit und müssen nicht in jedem Jahr neu angelernt werden.
Zu den fairen Arbeitsbedingungen gehören geregelte Arbeitszeiten, ein gehobenes Lohnniveau und die Zahlung von Zuschlägen. Urlaubsansprüche sowie die Stellung von Unterkunft und Verköstigung sind ebenfalls Standard. Darüber hinaus schließen die landwirtschaftlichen Betriebe für jede Saisonarbeiterin und jeden Saisonarbeiter eine Erntehelferkrankenversicherung ab. Diese bietet einen Rundumschutz. In der Regel werden sogar Lohnzuschläge für Feiertagsarbeit oder zusätzliche freie Tage gewährt.

Saisonarbeit im Land Brandenburg stellt alljährlich für viele Familien in der EU eine wichtige Einkommensquelle dar und sichert auch Arbeitsplätze hierzulande. Durch die Corona bedingten zusätzlichen Hygieneauflagen entstehen den landwirtschaftlichen Unternehmen hohe Kosten. Diese werden durch das Saisonarbeitskräfte-Hilfsprogramm der Landesregierung lediglich abgemildert. Dem Arbeitgeber werden darüber pro Saisonarbeitskraft pauschal 150 Euro gezahlt.

Der Saisonarbeit kommt insbesondere im personalintensiven Obst- und Gemüseanbau eine wichtige Bedeutung zu. Ausländische Saisonarbeitskräfte tragen damit erheblich zur Versorgung der Hauptstadtregion mit frischen Lebensmitteln bei.