WUNDSTREIFENVERORDNUNG OHNE
INFORMATION DER BETROFFENEN ERLASSEN 

Teltow, 03.03.2021. Der Landesbauernverband nimmt die Umstände der jüngsten Veröffentlichung der Verordnung über das Anlegen von Wundstreifen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen am Waldrand durch das Brandenburger Landwirtschaftsministerium (MLUK) mit Befremden zur Kenntnis. „Diese Wundstreifenverordnung wurde ohne weitere Information der Betroffenen erlassen. Das ist kein guter Stil.“, erklärt LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch. „Im vergangenen Jahr wurden zwar die Mitglieder des Kulturlandschaftsbeirates schriftlich zu diesem Thema angehört, aber es wurde nie weiter darüber gesprochen oder geantwortet. Nun lesen wir die neue Verordnung des Ministers, in der unsere Hinweise unberücksichtigt bleiben.“, fügt Tumlirsch hinzu.

Ein ähnliches Vorgehen war bereits beim sogenannten Leitfaden zu Anbauregelungen in Gebieten mit Afrikanischer Schweinepest zu beobachten. „Auch dort überging man unsere Anmerkungen.“, kritisiert der LBV-Hauptgeschäftsführer. Man dürfe den bisher gefundenen Gesprächsfaden nicht so einfach wieder aufs Spiel setzen. Neu in eine Verordnung gegossen wurde die Vorschrift, dass ab Waldbrandwarnstufe 4 rund um Getreide-Ernteflächen sechs Meter breite Schutzstreifen zum Schutz des Waldes anzulegen sind.