Pressemeldung

Teltow, 24.02.2021. Der LBV kritisiert die gestern vom Brandenburger Landwirtschaftsministerium veröffentlichten Anbauregelungen mit dem Ziel der vollständigen Entnahme von Schwarzwild scharf, da diese zu unbestimmt sind. Diese machen es den Landwirtinnen und Landwirten vor Ort unmöglich, die Vorschriften mit der für sie notwendigen Rechtssicherheit umzusetzen, denn sie tragen das Anlastungsrisiko.

„Begriffe, wie vorzugsweise, gegebenenfalls und weitestgehend haben bei der Bekämpfung von Seuchen nichts zu suchen. Sie schaffen lediglich Unsicherheit und zerstören damit das Vertrauen in Verwaltungen. Die Landwirte in den ASP-Gebieten müssen konkret wissen, was sie wann, wo und wie tun dürfen und was nicht.“, erklärt LBV-Präsident Henrik Wendorff.

Des Weiteren ist die Risikoverteilung zwischen den Flächenbewirtschaftern und Jagdausübungsberechtigten bei der Durchführung von Maßnahmen offen. Unklare Haftungsregelungen führen im Zweifelsfall zu Streit unter den Beteiligten, die die weitere Bekämpfung nur hindern und vermieden werden müssen.
Außerdem wird in dem vom MLUK vorgelegten Papier auf einen Leitfaden des Bundesministeriums für eine Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft verwiesen, obwohl den Handelnden klar sein sollte, dass es bei der Seuchenbekämpfung nicht um die Bewirtschaftung von Schwarzwild geht, sondern um dessen drastische Reduzierung.

Auch für die Landkreisverwaltungen vor Ort sind die vom MLUK erlassenen Vorschriften hochproblematisch. „Wie sollen die Behörden vor Ort die Einhaltung von Regeln kontrollieren, die unklar formuliert sind? Hier wird vom Landwirtschaftsministerium ein Konfliktfeld geschaffen, dass unbedingt und sofort entschärft werden muss. Die zuständige Ministerin und der zuständige Minister sind hier gefordert.“, so Wendorff abschließend.