Biogasanlagen nach 2028:
Nachbarländer zeigen machbare Perspektiven auf
presseMELDUNG
(Teltow, 28.11.2025) Im Rahmen der 20. Biogasfachtagung 2025 am 27. November in Potsdam erneuerte der Landesbauernverband Brandenburg seine Forderung nach einer klaren Perspektive für Biogasanlagenbetreiber ab 2028. Bernd Starick, Vorstandsmitglied des Landesbauernverbandes und selbst Anlagenbetreiber, warnte in seinem Grußwort:
„Für viele brandenburgische Biogasanlagen — darunter auch die unseres Betriebes — endet im Jahr 2028 die bestehende Förderperiode. Was danach kommt, ist unklar. Ohne Planungssicherheit können jedoch keine Investitionen getätigt, keine Verträge abgeschlossen und keine neuen technischen Konzepte umgesetzt werden.“
Für die 450 Anlagenbetreiber im Land Brandenburg drängt der Landesbauernverband Brandenburg daher auf eine intensive Befassung mit den folgenden Unterstützungsmaßnahmen für Biogasanlagenbetreiber in den Nachbarländern Sachsen und Thüringen und deren Übertragung auf Brandenburg.
1) Die Anerkennung der natürlichen Schwimmschicht auf Rindergülle als emissionsmindernde Maßnahme nach dem Vorbild Sachsens.
In Sachsen konnten Versuche zeigen, dass bei offenen Behältern für Rindergülle oder -gärreste unter bestimmten Umständen bereits eine natürliche Schwimmschicht mit einer Dicke von mindestens 10 cm reiche, um die Anforderungen an die Emissionsminderung zu erfüllen. Das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) empfahl daraufhin per Erlass den Immissionsschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine entsprechende die Handlungsanleitung.*
2) Attraktive Landesprogramme zur Unterstützung betrieblicher Investitionen.
Auch hier inspiriert der Blick ins Nachbarland Sachsen, in dem zum Beispiel Investitionen in Gebäude und Anlagen, die innerbetrieblich Strom oder Abwärme nutzen, gefördert werden (Förderrichtlinien LIE/2023). Das können beispielsweise Gewächshäuser sein, die Wärme aus BHKW beziehen, oder Eiskühler, die quasi als Speicher bei hohem Stromanfall dienen.*
3) Eine individuelle Strategieberatung für Betreiber.
Eine qualifizierte, betriebsspezifische kostenlose Strategieberatung nach dem Vorbild Thüringens kann Betrieben bei komplexen Entscheidungen zur zukünftigen Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen etwa durch Flexibilisierung, Umbau oder Reststoffnutzung unterstützen. Eine solche Beratung ist ein entscheidender Baustein, um Anlagen durch die Phase nach 2028 zu führen.*
Bernd Starick: „Wir laufen derzeit Gefahr, unsere Anlagen aufgrund von Unwirtschaftlichkeit schließen zu müssen, obwohl ihr Mehrwert gerade im ländlichen Raum, im Zusammenspiel zwischen landwirtschaftlicher Energieerzeugung und der unmittelbaren Nutzung im eigenen Betrieb als auch in den umliegenden Kommunen zum Tragen kommt. Der Blick in die Nachbarländer zeigt, dass wir es ein Stück weit selbst in der Hand haben, die Biogaswirtschaft im Land Brandenburg im Sinne ländlicher Wertschöpfung, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz zu unser aller Vorteil weiterzuentwickeln. Besonders zu dem außerordentlichen Potenzial der Einspeisung von Biomethan in bestehende Anlagen müssen wir unbedingt zügig in den Austausch treten.“
*(mit Material der Bauernzeitung und des Thüringer Bauernverbandes)