Landesbauernverband fordert
Aufhebung der Landesdüngeverordnung

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Landesbauernverband fordert Aufhebung der Landesdüngeverordnung

(Teltow, 05.11.2025) Mit einer Demonstration vor dem Brandenburger Landtag machen Brandenburgs Landwirte heute auf den Überregulierungswahnsinn bestehender Restriktionen in der Landesdüngeverordnung aufmerksam. .

Aufhänger des Unmuts ist die schrittweise Etablierung einer nicht standardisierten und höchst fehleranfälligen Messmethode anstelle der direkten Messung des Nitratgehalts im Grundwasser – die Stickstoff-Argon-Methode. Die rein modellierten, hochgerechneten Werte aus diesem Messverfahren würden dazu führen, dass spätestens zum Ende des Jahres 2026 statt wie derzeit 6,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche nahezu 40 Prozent als Rotes Gebiet, das heißt als nitratbelastetes Gebiet, ausgewiesen würde. Dies hätte erheblich nachteilige Folgen für die Bewirtschaftung. Landwirte dürften u. a. nur noch 20 Prozent unter dem Ernährungsbedarf der Pflanzen düngen, es gilt weiterhin ein Düngeverbot im Herbst. Das hat einschneidende Folgen für die Pflanzengesundheit, für den Ertrag und die Qualität der Kulturen wie zum Beispiel beim Brotweizen, die wichtigste Marktfrucht der Landwirte.

Zusätzlich bestärkt das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die unzulässige Ausweisung Roter Gebiete in Bayern die Zweifel der Brandenburger Landwirte an der Landesdüngeverordnung. Die Landwirtschaft als alleinigen Verursacher von Nitrateinträgen im Grundwasser zu sehen, hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Schon bei der „normalen“ Messung des Nitratwertes im Grundwasser, die direkt anhand entnommener Proben vorgenommen wird, hebeln lokale Gegebenheiten wie Altlasten im Boden, Nähe zu Siedlungen, Bewuchs mit Stickstoff speichernden Bäumen u.v.m. die Verursachergerechtigkeit aus. Verunreinigungen dieses kostbaren Guts sind ein gesamtgesellschaftliches Problem! Daher muss auf allen Ebenen mehr für eine verursachergerechte Ausweisung getan werden.

Ein Festhalten an der Stickstoff-Argon-Methode würde den Streit um Grundwasserbelastungen daher eskalieren lassen und die Bewirtschaftung lahmlegen. Die zentralen Forderungen der Bauern sind:

1. Aufhebung der Landesdüngeverordnung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
2. verursachergerechte Befreiung von wasserschonend wirtschaftenden Betrieben
3. grundlegende Überarbeitung der Ausweisungsmethodik anhand wissenschaftlicher und zertifizierter Messmethoden

Dazu äußert sich Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg:
„Wir wissen, die Landwirtschaftsministerin steht an unserer Seite. Wir gehen davon aus, dass sie angesichts der erwiesenen Rechtswidrigkeit der Herangehensweise zur Ausweisung Roter Gebiete keine Minute rasten wird, bis die Landesdüngeverordnung aufgehoben ist. Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren, sondern müssen ins Arbeiten kommen und eine bessere Ausweisung ohne verzerrende Messmethoden vornehmen. Denn trotz aller Schreibtischtäterei in unserer Verwaltung fühlen wir Landwirte uns verantwortlich für den Grundwasserschutz und erkennen auch unsere Pflicht dazu an. Uns ist bewusst: wo fachgerecht zu hohe Nitratwerte ermittelt werden, muss auch die Bewirtschaftung angepasst werden. Wir halten uns bereits heute flächendeckend an das scharfe Regime der Bundesdüngeverordnung, die auch nach Aufhebung der Landesdüngeverordnung unverändert weiter gilt.“