Geflügelpest: Gefahr für die Freilandhaltung

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Geflügelpest: Gefahr für die Freilandhaltung

(Teltow, 14.10.2025)Vor dem Hintergrund der folgenschweren Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Geflügelpest (auch als Vogelgrippe bezeichnet) in einem Nutzgeflügelbestand in Märkisch-Oderland macht der Landesbauernverband auf den Zusammenhang zwischen der Freilandhaltung von Geflügel und Wildvögeln als nachweisliche Überträger der Vogelgrippe aufmerksam.

Geflügel aus Freilandhaltung bewegt sich in der Hälfte der Lebenszeit in Freiluft-Ausläufen, zu denen auch Wildvögel Zugang finden. Seit 2020 nimmt die Freilandhaltung von Legehennen in Brandenburg stetig zu. Im Jahr 2023 lebten laut amtlicher Statistik etwa 326.000 Legehennen im Freiland. Gleichzeitig bietet Brandenburg Zugvögeln eine Heimat. Insgesamt 27 als Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) ausgewiesene Gebiete dienen als Lebensräume, Rast- und Sammelplätze für Wildvögel. Das sind insgesamt 648.431 Hektar bzw. rund 22 Prozent der Landesfläche.

„Die Natur interessiert sich nicht für die Grenzen eines Vogelschutzgebietes“, äußert sich Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg, zur Situation. „Einer Wildgans schmeckt das Wasser ihrer domestizierten Verwandten ebenso gut. Wir Menschen müssen es schaffen, unsere Nutztiere zu schützen und gleichzeitig der Natur ihren Raum zu lassen. Durch die milden Winter haben sich die Zeiträume der Vogelzüge spürbar verkürzt. Die frisch bestellten Felder der Landwirte bieten den Zugvögeln zudem eine willkommene Futterquelle. Durch die längere Präsenz der Wildvogel nehmen sowohl die Infektionsgefahr in den Nutzgeflügelbeständen als auch die Fraßschäden auf den Feldern enorm zu und führen in unseren Betrieben zu hohen wirtschaftlichen Verlusten. Diesen ausgewachsenen Zielkonflikt müssen wir lösen.“

Hintergrund:
Am 11. Oktober 2025 wurde in einem Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland der Geflügelpesterreger H5N1 amtlich festgestellt. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden insgesamt etwa 2.900 Enten tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. In diesen Gebieten ist das Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Aufstallung von Hausgeflügel verboten.Für den Menschen besteht ein höchst geringes Risiko der Infizierung mit Aviären Influenzaviren. Laut Robert Koch Institut besteht eine Gefährdung nur für Menschen, die „aus beruflichen Gründen besonders engen Kontakt zu Geflügel und potentiell empfänglichen Tieren haben. In Deutschland ist bisher ist kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen bekannt geworden“.