Geflügelpest: Gefahr für die Freilandhaltung
presseMELDUNG
Geflügelpest: Gefahr für die Freilandhaltung
(Teltow, 14.10.2025)Vor dem Hintergrund der folgenschweren Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Geflügelpest (auch
als Vogelgrippe bezeichnet) in einem Nutzgeflügelbestand in Märkisch-Oderland macht der Landesbauernverband
auf den Zusammenhang zwischen der Freilandhaltung von Geflügel und Wildvögeln
als nachweisliche Überträger der Vogelgrippe aufmerksam.
Geflügel aus Freilandhaltung bewegt sich in der Hälfte der Lebenszeit in Freiluft-Ausläufen, zu denen
auch Wildvögel Zugang finden. Seit 2020 nimmt die Freilandhaltung von Legehennen in Brandenburg
stetig zu. Im Jahr 2023 lebten laut amtlicher Statistik etwa 326.000 Legehennen im Freiland. Gleichzeitig
bietet Brandenburg Zugvögeln eine Heimat. Insgesamt 27 als Europäische Vogelschutzgebiete
(SPA) ausgewiesene Gebiete dienen als Lebensräume, Rast- und Sammelplätze für Wildvögel. Das
sind insgesamt 648.431 Hektar bzw. rund 22 Prozent der Landesfläche.
„Die Natur interessiert sich nicht für die Grenzen eines Vogelschutzgebietes“, äußert sich Henrik
Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg, zur Situation. „Einer Wildgans
schmeckt das Wasser ihrer domestizierten Verwandten ebenso gut. Wir Menschen müssen es schaffen,
unsere Nutztiere zu schützen und gleichzeitig der Natur ihren Raum zu lassen. Durch die milden
Winter haben sich die Zeiträume der Vogelzüge spürbar verkürzt. Die frisch bestellten Felder der
Landwirte bieten den Zugvögeln zudem eine willkommene Futterquelle. Durch die längere Präsenz
der Wildvogel nehmen sowohl die Infektionsgefahr in den Nutzgeflügelbeständen als auch die Fraßschäden
auf den Feldern enorm zu und führen in unseren Betrieben zu hohen wirtschaftlichen Verlusten.
Diesen ausgewachsenen Zielkonflikt müssen wir lösen.“
Hintergrund:
Am 11. Oktober 2025 wurde in einem Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland der Geflügelpesterreger
H5N1 amtlich festgestellt. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden insgesamt
etwa 2.900 Enten tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Zu den weiteren Maßnahmen
gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone
im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. In diesen
Gebieten ist das Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Aufstallung
von Hausgeflügel verboten.Für den Menschen besteht ein höchst geringes Risiko der Infizierung mit Aviären Influenzaviren.
Laut Robert Koch Institut besteht eine Gefährdung nur für Menschen, die „aus beruflichen Gründen
besonders engen Kontakt zu Geflügel und potentiell empfänglichen Tieren haben. In Deutschland
ist bisher ist kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen bekannt geworden“.