Naturwiederherstellung auf sandigen
und trockenen Böden?
Brandenburg braucht machbare Lösungen

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Naturwiederherstellung auf sandigen und trockenen Böden? Brandenburg braucht machbare Lösungen

(Teltow, 22.8.2025) Im Zuge der aktuellen Erarbeitung nationaler Pläne zur Wiederherstellung der Natur hält der Landesbauernverband Brandenburg es für dringend notwendig, die besonderen Standortbedingungen Brandenburgs im Blick zu halten und praxistaugliche, regional angepasste Maßnahmen zur Wiederherstellung geschwächter Ökosysteme zu planen.

„Wir dürfen uns keine Ziele setzen, die von Anfang an unerreichbar sind“, mahnt Bauernpräsident Henrik Wendorff. „An unseren Brandenburger Standorten können wir nicht jede Maßnahme umsetzen, die die EU-Kommission auf dem Papier verlangt. Aber wir können das tun, was hier sinnvoll und möglich ist.“ Wichtig sei, so der Präsident, dass Deutschland die Spielräume für regionale Anpassungen nutzt und nicht höhere Standards als andere Mitgliedsstaaten ansetzt.

Die EU-Renaturierungsverordnung sieht u.a. auch die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme vor. Enthalten sind Maßnahmen zur Stärkung der Feldvogelpopulation und der Vernässung von noch landwirtschaftlich genutzten Moorböden. Darüber hinaus muss Deutschland zwei von drei weiteren Indikatoren auswählen: die Erhöhung der Population und der Vielfalt von Grünlandschmetterlingen, die Anreicherung des Vorrats an organischem Kohlenstoff (Humusaufbau) und - zum dritten - die Erhöhung des Anteils von Flächen mit Landschaftselementen. Diese Indikatoren sollen eine zukünftige Erfolgsmessung der Maßnahmen ermöglichen.

Der LBV weist mit Nachdruck darauf hin, dass die klimatischen Bedingungen sowie die Bodenbeschaffenheit als Voraussetzung für den Humusaufbau am Standort Brandenburg oft nicht gegeben sind. Langzeit-Feldversuche mit verschiedenen Methoden der Kohlenstoffanreicherung in den sanddominierten und trockenen Böden der Mark haben gezeigt, dass eine signifikante und anhaltende Bildung einer Humusschicht nur schwer möglich ist. „Dazu fehlen uns einfach wesentliche Dinge wie ausreichender Niederschlag und organischer Dünger aus der Tierhaltung“, erklärt Wendorff. Der Indikator „Kohlenstoffanreicherung“ würde daher in der Zukunft für große Teile des Landes unerreichbar bleiben.

Dagegen seien die Indikatoren „Grünlandschmetterlinge“ und „Landschaftselemente“ standortgerechter und umsetzbar. Bereits heute engagieren sich viele Landwirtschaftsbetriebe erfolgreich in unterschiedlichen, auf die Regionen bezogenen Programmen für den Schutz des Bodens und für die Artenvielfalt.

Der Landesbauernverband hofft daher auf einen guten und fachlich fundierten Austausch aller Beteiligten zu standortangepassten Renaturierungsmaßnahmen zum Nutzen für die Natur, für die landwirtschaftlichen Unternehmen als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Er schlägt eine zügige Abstimmung sinnvoller Maßnahmen gemeinsam mit der Landwirtschaft und dem Naturschutz vor. Augenmerk sollte dabei besonders auf die produktionsintegrierten biodiversitätsfördernden Maßnahmen gerichtet werden.

Hintergrund

Am 18. August 2024 ist die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft (Natural Restoration Law) getreten. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Wiederherstellung geschwächter Ökosysteme zu ergreifen. Bis September 2026 sollen die Mitgliedstaaten dafür nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten, die nach Prüfung durch die EU-Kommission ab 2027 umgesetzt werden sollen. Dafür sind derzeit die Bundesländer aufgefordert, ihre standortbezogenen Pläne zur Renaturierung zu entwickeln. Ziel der Verordnung ist es, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen in der EU wieder herzustellen.