Natura 2000 – und einige Probleme

Pressemitteilung

(Teltow, 22.5.2025) Heute wird der Tag der Natura2000-Gebiete begangen. Dem LBV fällt es schwer, den Lobeshymnen zuzustimmen.

In den dazugehörigen Vogelschutzgebieten ist die Vergrämung von Großvögeln nicht möglich, gleichwohl verursachen sie erhebliche Fraßschäden an landwirtschaftlichen Kulturen. In den ebenfalls dazugehörigen Flora-Fauna-Habitaten führt eine restriktive Auslegung der Verwaltung zu Verträglichkeitsprüfungen, die eng verstanden selbst das Pilzesammeln im Wald betreffen würde.

„Obwohl uns in den 90er Jahren versprochen wurde, das die Landnutzung weiterhin uneingeschränkt möglich sein wird, weil wir diese Naturräume erst geschaffen haben, stehen wir nun vor extremen Behinderungen der Landnutzung. Wir müssen unter dem freien Himmel zügig reagieren können und können nicht erst auf Genehmigungen warten. Und wenn wir Schäden haben wie z.B. durch Großvögel, dann muss das durch den Staat auch ausgeglichen werden. Wer bestellt, bezahlt,“ so LBV-Präsident Henrik Wendorff.

Aus Sicht des LBV erfüllt das System der Natura2000-Gebiete nicht mehr die Ziele, für die es gedacht war. Vielmehr wird durch eine unendlich weite Auslegung einzelner Begriffe jede vernünftige Landnutzung unmöglich gemacht. Der LBV fordert, dass die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft immer ohne zusätzliches Verfahren möglich sein muss.

„Das ist nicht nur wahnsinnige Bürokratie, wenn ich jede Maßnahme vorher von der Verwaltung prüfen lassen muss. In der Sache sind es unzulässige Einschränkungen, die wir ablehnen. Naturschutz mit uns und nicht gegen uns,“ so Wendorff.

Des Weiteren äußerte sich Herr Wendorff in einer Pressemitteilung von Forum Natur, zusammen mit anderen Landnutzerverbänden wie folgt:

„Schutz und Nutzung sind kein Widerspruch und deren Kombination vielmehr der Schlüssel zum Erfolg beim Artenschutz. In die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung integrierte Schutzmaßnahmen scheitern bislang regelmäßig an bürokratischen Hürden sowie unzureichender finanzieller Unterstützung. Stattdessen mehren sich Fälle, bei denen Bewirtschafter unter fadenscheinigen Gründen aus Schutzgebieten herausgedrängt werden sollen. Man vergisst dabei unter anderem, dass bei der Ausweisung dieser Schutzgebiete auf privaten Flächen zugesagt wurde, dass dies keinen negativen Einfluss auf die Bewirtschaftung haben werde. Der damit verbundene Vertrauensverlust ist enorm. Artenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht zum Wettbewerbsnachteil derer werden, die innerhalb von Schutzgebietskulissen wirtschaften.“