Agrarstrukturgesetz. Klärende
Antworten stehen aus

Pressemeldung

LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch im Interview mit dem rbb-Team zum Thema Agrarstrukturgesetz für die Sendung "Brandenburg Aktuell" am 19.2.2024. Tumlirsch stellt die Komplexität des Themas dar und beschreibt den langwierigen Arbeitsprozess auch von Verbandsseite. Das Interview wurde nicht gesendet. Höchste Zeit, dass die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses der letzten Monate veröffentlicht werden.

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AGRARSTRUKTURGESETZ. KLÄRENDE ANTWORTEN STEHEN SEIT MONATEN AUS

Verantwortung für einen „Wilden Osten“ liegt nicht beim Verband

(Teltow, 13.2.2024) In seiner am 30. Mai 2023 eingereichten Stellungnahme hatte der Landesbauernverband Brandenburg grundlegende Konflikte im Gesetzestextentwurf des Landwirtschaftsministeriums benannt. Dazu zählen die Vermischung der Rechtslagen bei Pacht und Eigentum, der Ausschluss forstwirtschaftlicher Flächen aus dem Rechtsverfahren sowie die Gleichstellung so genannter agrarstrukturell gemeinnütziger Vereinigungen, die keinen landwirtschaftlichen Zweck verfolgen. Bis heute ist völlig unklar, ob die Anmerkungen aus der landwirtschaftlichen Praxis Eingang in den Gesetzesentwurf fanden. Eine aktualisierte Fassung des Entwurfs seit dem letzten Stand vom April 2023 ist der Öffentlichkeit unbekannt.

Die Stellungnahme vom Mai war das vorläufige Ergebnis eines zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als drei Jahre währenden Arbeitsprozesses, in dem der Verband – als größte Interessenvertretung der Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg – seinen Sachverstand für ein zukunftsfähiges Brandenburger Agrarstrukturgesetz einbrachte. Grundlage für den Dialogprozess mit dem Landwirtschaftsministerium bildeten die „20 Thesen für ein agrarstrukturelles Leitbild“ vom Juni 2020, in denen der LBV die Vielfalt nebeneinander existierender kleiner, mittlerer und großer Landwirtschaftsbetriebe als Alleinstellungsmerkmal Brandenburgs betonte. Denn im Prozess bestand immer wieder die Sorge, dass eine gänzliche Neuordnung angestrebt wird.

„Ein Gesetz zum Umgang mit Land und Boden als primäres Produktionsmittel der Landwirtschaft muss diesen Tatbestand der vielfältigen Agrarstruktur in Brandenburg berücksichtigen und kann sich nicht den lauten Stimmen Einzelner und deren Einzelinteressen beugen“, erklärt Denny Tumlirsch, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes. „Die Meinungsbilder der vielen beteiligten Verbände, aber auch der Abgeordneten sind so unübersichtlich geworden, dass die eigentliche Gestaltung eines Brandenburger Agrarstrukturgesetzes, welches für die Mehrzahl der Landwirtschaftsbetriebe einen angemessenen Zugang zum Bodenmarkt ermöglichen soll, gar nicht mehr stattfinden kann. Stattdessen suchen die politischen Verantwortlichen den Weg des geringsten Widerstandes und schieben dem Landesbauernverband die Schuld am stockenden Verfahren zu.“

Die aktuelle Stagnation verdeutliche, so Tumlirsch weiter, dass auch der vom LBV eingebrachte Vorschlag des „anerkannten Landwirtschaftsverbandes“ endlich berücksichtigt werden muss. „Analog zu § 57 des Brandenburger Jagdgesetzes könnte eine Regelung für die Landwirtschaft eingeführt werden, um solchen Verfahren deutlich mehr Qualität zukommen und einen berufsständischen Blick einfließen zu lassen.“ Nur so würde der Vielschichtigkeit und der Komplexität des Themas Bodenrecht Rechnung getragen und die Umsetzbarkeit in der Praxis im Blick behalten werden.

Stattdessen beobachte er jedoch immer häufiger den Verlust einer sachorientierten Diskussionskultur der Beteiligten, so Tumlirsch. Das Ministerium müsse nach den vielen Ankündigungen jetzt liefern und zu einer Befriedung beitragen.