Moorschutz geht nicht ohne
regionale Beteiligung

Pressemeldung

Überflutetes Feld in der Nähe von Bronkow, Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Auf vernässten Flächen ist Pflanzenbau für die Ernährung von Mensch und Tier nicht mehr möglich. Daher müssen Vernässungsmaßnahmen mit allen Beteiligten vor Ort geplant und beschlossen werden, Folgenabschätzungen und Kompensationsmaßnahmen inbegriffen.

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

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Umweltministerium verkennt Wichtigkeit regionaler Mitbestimmung 

Für die erfolgreiche Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen im ländlichen Raum ist die Mitsprache und Entscheidungsbefugnis der Betroffenen vor Ort – Kommune, Verkehr, Gewerbe, Landnutzer – eine Grundvoraussetzung.

„Es kann nicht angehen, dass die Landesverwaltung aus dem Elfenbeinturm heraus Konzepte schreibt und die betroffene Öffentlichkeit gänzlich abkoppelt. Die Gutachter zum Klimaplan als auch die Landnutzer- und Umweltverbände im Kulturlandschaftsbeirat haben sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, Entscheidungsbefugnisse beim Thema Moor in die Regionen zu geben. Wir als Berufsstand haben dazu sogar einen konkreten Vorschlag zur Ausgestaltung im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landtages gemacht“, erklärte LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch anlässlich der Vorstellung des Moorschutzprogramms Mitte März im Kulturlandschaftsbeirat.

Das Gremium des Kulturlandschaftsbeirates, das sich u. a. aus Vertreterinnen und Vertretern des Landesbauernverbands, der Umweltverbände wie NABU und BUND sowie aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde zusammen setzt, hatte bereits im vergangenen Oktober auf persönliches Bitten des Ministeriums eine Stellungnahme zum Entwurf des Moorschutzprogramms erstellt. Unisono sprachen sie sich darin für entscheidungsbefugte Regionalbeiräte aus, die die Belange der Betroffenen bei Maßnahmen der Wiedervernässung vertreten.
Auch im Gutachten zum Klimaplan, das ein Gutachterkonsortium im Auftrag des MLUK zuletzt erstellt hatte, werden „regionalisierte administrative Einheiten“ für die bessere Akzeptanz der Vernässungsmaßnahmen vor Ort befürwortet.

„Im vorgestellten Moorschutzprogramm findet sich jedoch keine derartige Institution. Vielmehr spricht sich das MLUK ganz ausdrücklich gegen derartige Beteiligungsmodelle aus. Das ist kein konstruktiver Weg“, konstatiert Tumlirsch und verweist ein weiteres Mal auf das Konzept des Landesbauernverbandes vom 10. Februar für einen Neustart des Umgangs mit den Mooren in Brandenburg, der mit der Installation entscheidungsbefugter Moorkommissionen auf Regionalebene einher gehen muss.