Kühe am Futtertisch

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Milchproduktion und Tierwohl gehen
in Brandenburg Hand in Hand

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LBV-Pressestelle

Meike Mieke

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Zum Internationalen Tag der Milch feiern RZB und LBV Brandenburg die hervorragende Milchrindhaltung im Land

(Teltow, 31.5.2024) Milch aus Brandenburg wird unter den fortschrittlichsten und tierwohlgerechtesten Haltungsbedingungen produziert, die derzeit auf landwirtschaftlichen Unternehmen deutschlandweit umgesetzt werden können. Brandenburger Milchkühe – oft in größeren Beständen gehalten – profitieren von dem hohen Grad professioneller Betriebsführung, der Ausbildung und dem Engagement der Tierhalterinnen und Tierhalter. So kann die Arbeitslast einer 24/7-Betreuung des wertvollen Tierbestandes hier leichter auf mehrere Schultern spezialisierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt werden.

In den letzten zehn Jahren investierten Brandenburgs Betriebe Millionenbeträge in den Umbau alter oder in die Errichtung neuer Stallanlagen, um große luftige Laufställe mit viel Platz für die Kuh, Lichtdurchflutung, Frischluft und Freilauf zu schaffen. Besuchergruppen auf diesen Tierhaltungsbetrieben sind regelmäßig beeindruckt von der Ruhe und der Entspanntheit, die in einem solchen Stall mit manchmal mehreren hundert Kuhplätzen herrschen. Digitale Technologien für ein umfassendes Herdenmanagement sind mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Sie überwachen rund um die Uhr das Wohlbefinden, sogar die Fitness der Kuh, das Stallklima, ihren Nährstoffbedarf oder künden die bevorstehende Geburt eines Kälbchens an. Parallel zum voll automatisierten Melkkarussel hält der Melkroboter Einzug in die Betriebe und erleichtert die Arbeit des Fachpersonals. Mit dem technologischen Fortschritt gewinnen die Berufsprofile in der Tierwirtschaft an Anspruch und Attraktivität. Tierwirtinnen und Tierwirte erhalten heute im Berufsalltag beides: die Nähe zum Tier und faszinierende digitale Werkzeuge, um das Tierwohl bestmöglich zu gewährleisten.

Bereits seit Mitte der 90er Jahre fließen neben der Milchleistung zunehmend neue Gesundheits- und Fitnessmerkmale in die Zucht ein, beschreibt der Rinderzuchtverband Berlin-Brandenburg auch den züchterischen Fortschritt in der Milchrindhaltung. Heute stehen Fitness, Langlebigkeit und Gesundheit der Kühe und ihrer Kälber im Vordergrund.

Brandenburgs Milchviehbetriebe erzeugen ein hochwertiges, gesundes und einzigartiges Lebensmittel unter optimalen Bedingungen, das zu Recht am Internationalen Tag der Milch am 1. Juni gefeiert wird. Verbraucherinnen und Verbraucher können sie mit gutem Gewissen genießen, wie es die Menschen seit nunmehr 8.000 Jahren tun.

Die Brandenburger Herkunft ist auf jeder Milchpackung am ovalen Identitätszeichen abzulesen. Nach dem Kürzel DE für „Deutschland“ folgt das Kürzel BB für „Brandenburg“.

Agrarlandschaft

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Agrarstruktur braucht wirksamen Schutz

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Erneuter Entwurf zum Agrarstrukturgesetz wirft viele offene Fragen auf und lässt viele alte Fragen unbeantwortet

(Teltow, 21.5.2024) Am heutigen Dienstag stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) seinen erneuten Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz vor. Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) zeigt sich irritiert, dass vier Monate vor Ende der Legislatur ein umfangreicher Gesetzesentwurf vorgestellt wird und stellt daher die Frage, was damit werden soll. Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch:

„Wir sind ziemlich ratlos, was das MLUK damit bezweckt. Weder ist der Zeitpunkt nachvollziehbar noch kann niemand ernstlich glauben, dass der Entwurf in dieser Fassung von einer Folgeregierung aufgegriffen wird, da er schon jetzt nicht den Auftrag des Koalitionsvertrags erfüllt und vermutlich auch in Zukunft nicht wird. Gleichwohl erkennen wir auch einige gute Ansätze.“ Aus Sicht des LBV führen einige Teile des Entwurfs jedoch auf einen Irrweg.

„Seit anderthalb Jahren fordern wir das MLUK auf, in eine ausführliche Diskussion zum Gesetzesentwurf zu gehen, nachdem das Ministerium drei Jahre mit dem Leitbild vertrödelt hat. Leider hatten wir seit einem Jahr keinen inhaltlichen Austausch mehr. Im Mai letzten Jahres hatten wir dem Ministerium einige Frage aufgeschrieben, die europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Natur sind. Wir müssen jedoch zur Kenntnis nehmen, dass diese bis heute unbeantwortet und anscheinend leider auch ungeprüft blieben,“ so Tumlirsch weiter. Ohne jede Begründung ist bisher, warum Eigentum und Pacht von Flächen miteinander vermengt werden. Auch die Frage, warum der Wald nicht mehr im Anwendungsbereich des Agrarstrukturgesetzes ist, ist rätselhaft, da dies zu Beginn der Diskussion vor vier Jahren noch fester Bestandteil der Planung war. Letztlich verweist der Entwurf immer wieder auf die Europäische Union und die Notifizierung; auch hier hatte der LBV frühzeitige Gespräche angemahnt, die offenbar nicht geführt wurden.

In einer Gesamtschau war es daher folgerichtig, dass ein bloßes Durchpeitschen durch den Gesetzgebungsprozess im Landtag vermieden wurde – auch davor hatte der LBV von Beginn an gewarnt. „So ist zwar die viele Arbeit futsch, aber besser viel Arbeit und kein Ergebnis anstatt eines beschlossenen Gesetzes, das an allen Ecken und Enden beklagt wird und dadurch eine untragbare Unsicherheit den gesamten Bodenmarkt in ein Chaos führt,“ meint Tumlirsch und ergänzt: „Jetzt muss weiterhin das bestehende Grundstücksverkehrsrecht die Agrarstruktur schützen. Dazu haben wir in unseren 55 Punkten zur Entbürokratisierung auch konkrete Vorschläge gemacht, um Hemmnisse für Landwirtschaftsbetriebe und die Verwaltung umzusetzen. Diese liegen auf dem Tisch und müssen endlich umgesetzt werden.“

Hintergrund

Seit 2020 läuft die Diskussion um ein Agrarstrukturgesetz. Nachdem das Ziel des Agrarstrukturgesetzes war, den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Anteilen an Landwirtschaftsbetrieben durch außerlandwirtschaftliche Investoren zu erschweren und ortsansässige Landwirte unabhängig von ihrer Betriebs- und Rechtsform zu stärken, kamen im Prozess einige Themen auf, die nicht mehr von diesen Zielen gedeckt waren. Auch helfen die bisher vorgeschlagenen Instrumente nur ungenügend, die ursprünglichen Ziele zu erreichen. Daher hatte der LBV bereits 2020 in 20 Thesen zum Bodenmarkt Stellschrauben für die Zielerreichung benannt. Darüber hinaus wurden im Laufe des gesamten Prozesses verschiedentliche Vorschläge durch den LBV eingebracht, so z. B. ein Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Nutzfläche, welches vom Ministerium jedoch abgelehnt wird.

Im Januar hatte der LBV im Rahmen der Bauernproteste 55 Punkte zur Entbürokratisierung vorgelegt. Drei davon betreffen direkt den Bodenmarkt. Hierzu ist jedoch die Anpassung eines ministeriellen Erlasses nötig

Wolfsrudel guckt dich an

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Gesetzesnovellierungen nutzen –
Wolfsbestand managen

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(Teltow, 30.4.2024) Der Landesbauernverband fordert den Landwirtschaftsminister Axel Vogel erneut auf, in der festgefahrenen und teils ideologisch geführten Debatte über den Umgang mit dem Wolf endlich eine sachgerechte Entscheidung zu treffen und für das wolfsreichste Bundesland Deutschlands in Brandenburg einen maximalen Wolfsbestand von 500 Tieren festzulegen. Erreicht würde diese anspruchsvolle Obergrenze durch ein aktives Bestandsmanagement, das heißt, durch eine regulierte „Quotenjagd“ nach erfolgreichem Vorbild des EU-Landes Schweden.

Die Voraussetzungen für eine solche Vorgehensweise hat das Aktionsbündnis Forum Natur – eine Gemeinschaft führender Interessenvertretungen der Landnutzerinnen und Landnutzer – im Jahr 2022 in seinem „Modell zur Berechnung des Akzeptanzbestandes“ vorgestellt. Auf Brandenburg angewendet würde sich daraus eine Anzahl von 80 Wölfen ergeben, die pro Jahr geschossen werden müssten. So könnte sich die Anzahl der Tiere langfristig auf einen nachhaltigen Bestand von rund 500 Wölfen einpendeln.

Das dafür zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Brandenburg überarbeitet derzeit zwei relevante Gesetzestexte, die den Raum für eine solche Entscheidung bieten: Die Brandenburger Jagddurchführungsverordnung sowie die Brandenburgische Wolfsverordnung.

„Jetzt, wo an diesen Vorlagen gearbeitet wird, sollte die Chance genutzt werden, Nägel mit Köpfen zu machen, um jede Art der Verschlimmbesserung ein für alle Mal zu beenden“, so LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Die bisherigen Maßnahmen des Ministeriums haben das Leid der Tierhalterinnen und Tierhalter sowie hunderter Tiere weder gemindert noch haben sie die Zielkonflikte zwischen einer Weidetierhaltung und dem Naturschutz gelöst. Zum Tag des Wolfes 2024 bilanzieren wir eine ungebremste Ausbreitung des Wolfes im ganzen Land Brandenburg, eine erschreckende Zunahme gerissener Tiere, frustrierte Tierhalterinnen und Tierhalter und ministerielle Entscheidungen, die rein gar nichts zu einer Verbesserung dieses Zustandes beitragen.“

Zuletzt hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke versucht, einige vermeintliche organisatorische Erleichterungen zum schnelleren Abschuss von so genannten Problemwölfen zu schaffen, ohne die eigentlichen Hindernisse der aktuell geltenden Rechtsprechung für eine Aufnahme des Wolfs ins bundesdeutsche Jagdrecht zu beseitigen. Nach einem konkreten Umsetzungsversuch dieser Erleichterungen im Bundesland Niedersachsen wurden sie durch den Einspruch des dortigen Verwaltungsgerichts sofort wieder ausgehebelt.

Der Landesbauernverband steht hinter dem Anspruch der Brandenburger Landnutzerinnen und Landnutzer, Naturschutz, Weidetierhaltung und Landwirtschaft sinnvoll in Einklang zu bringen und die Gefahr für Mensch und Tier durch zu viele Wölfe zu jeder Zeit abzuwenden. Das einzig adäquate Mittel dafür ist die gesetzlich verankerte Regulierung des Bestandes mit den Instrumenten der Jagd.

Grüne Verbände auf der BraLa

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Regionale Ernährungsversorgung braucht
das Fundament der Verfassung

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„Paarener Erklärung“ der grünen Verbände

Für eine regionale Ernährungsversorgung und den verantwortungsbewussten Umgang mit den natürlichen Ressourcen braucht es das Fundament der Landesverfassung. Das erklärten heute 26 Verbände der Agrar- und Ernährungswirtschaft Brandenburgs auf ihrem politischen Verbände-Frühschoppen im Rahmen der BraLa in Paaren im Glien.

Im Artikel 43 „Land und Forst, Ernährungswirtschaft (1)“ der Landesverfassung müsse festgeschrieben werden, dass das Land Brandenburg eine ökologisch, ökonomisch und sozial verträgliche Agrarstruktur und Agrarwirtschaft fördert, um diese Ziele zu erreichen. Nur so erhielten die Lebensmittel erzeugenden und verarbeitenden Unternehmen Brandenburgs die Standfestigkeit, im weltweiten Wettbewerb um einen Platz im Supermarktregal zu bestehen und dem Anspruch der Gesellschaft nach umweltfreundlich produzierten Lebensmitteln aus nächster Nähe gerecht zu werden.

„Wir haben 26 tragende Verbände des ländlichen Raumes dafür gewinnen können, mit uns gemeinsam diese Paarener Erklärung zu unterzeichnen“, betont Landesbauernpräsident Henrik Wendorff. „Sie alle haben dasselbe Problem, dass die Arbeit ihrer Mitglieder nicht genug anerkannt und wertgeschätzt wird. Die Ernährungssicherung ist in den vergangenen Jahrzehnten für die Bürgerinnen und Bürger zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Die Krisen in den letzten Jahren haben uns jedoch deutlich gezeigt, dass diese Selbstverständlichkeit nicht mehr gegeben ist. Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass regionale Lebensmittel überall und immer in großer Vielfalt zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen, braucht es nichts weniger als den Schutz unserer Verfassung.“

Im Namen der Verbände übergab der Landesbauernpräsident die Paarener Erklärung an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Dietmar Woidke: „Herr Ministerpräsident, Sie sagten es zum gestrigen Auftakt unserer Brandenburgischen Landwirtschaftsausstellung selbst: ‘Unsere regionale Landwirtschaft ist für unsere Versorgungssicherheit unverzichtbar‘. Wir bitten Sie heute als Verbandsgemeinschaft: Lassen Sie uns unsere Arbeitsgespräche zu den Bauernprotesten unter dieses neue Ziel einer Verfassungsergänzung stellen, um dafür die beste Ausgangsposition zu schaffen. Wir brauchen wieder eine landwirtschaftsfreundliche Politik.“

Kreuzkraut in der Brache

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LBV warnt vor giftigen Kreuzkräutern

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(Teltow, 18.4.2024) Begünstigt durch gute Vegetationsbedingungen breitet sich derzeit das giftige Frühlingskreuzkraut an Straßenrändern, auf Brachflächen und Wiesen im Land sehr stark aus.

Landwirtschaft, Kommunen und Straßenmeistereien bekämpfen vielfach schon heute gemeinsam diese Ausbreitung. Dies muss nun noch weiter intensiviert werden. Dazu müssen Brachen gemulcht, Straßenränder und Grünflächen gemäht oder – im Extremfall – Grünland umgebrochen und neu angesät werden.

Für das vorzeitige Beräumen von Brachflächen mit Kreuzkräutern hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ein Antragsverfahren veranlasst. Der Landesbauernverband empfiehlt seinen Mitgliedern, dies zu nutzen. Grundsätzlich sollte anfallendes Mähgut abgefahren werden, um so eine weitere Samenbildung zu vermeiden. Kreuzkräuter können auch nach der Mahd nachreifen und Samen bilden.

Kreuzkräuter enthalten Phytotoxine, die für Rinder, Schafe und besonders für Pferde gefährlich werden können. Sie akkumulieren sich über Jahre in der Leber der Tiere, lassen sie erkranken oder führen zu Fehl- oder Totgeburten von deren Jungtieren. Zwar können Weidetiere beim Grasen auf der Weide die Kreuzkräuter instinktiv selektieren, im Heu oder im zu Futter silierten Gräsern können die Tiere die giftige Pflanze jedoch nicht mehr ausmachen.

Bürgerinnen und Bürger werden ebenfalls angehalten, bei kleineren Beständen die Pflanzen herauszureißen und Grünflächen mit Kreuzkräutern zu mähen. Geringe Mengen des Mähguts können in der Restmülltonne, größere Mengen müssen in Kompostieranlagen entsorgt werden. Hilfreiche Antworten zum Umgang mit Kreuzkräutern auf öffentlichen und privaten Flächen hat das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) auf seiner Internetseite in einem FAQ veröffentlicht.

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