Zähe Verwaltung bremst
Bauvorhaben für mehr Tierwohl

Pressemeldung

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Landesbauernverband fordert Jahresfrist für Genehmigungsverfahren von Stallumbauten

Genehmigungen für bauliche Veränderungen in und an den Stallanlagen sollten zukünftig von den zuständigen Behörden innerhalb eines Jahres erteilt werden. Zu diesem Schluss gelangten Brandenburgs Schweinehalter am Mittwoch auf dem traditionellen „Tag des Schweinehalters“, der einmal jährlich gemeinsam vom Landesbauernverband und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ausgerichtet wird.

„Wir werden immer wieder mit den üblichen Ausreden vertröstet, warum es mit unseren Bauanträgen nicht voran geht“, eröffnete Benny Hecht, Geschäftsführer der Agrargenossenschaft Ländeken Meinsdorf eG, den Dialog zur Lage der Brandenburger Schweinehaltung mit Landwirtschaftsminister Axel Vogel. „Personalmangel, Softwareprobleme, Urlaub oder Krankheit – Probleme, mit denen wir selbst auf unseren Betrieben kämpfen. Wir arbeiten trotzdem weiter. Wir können es uns nicht erlauben, die Tiere nicht zu versorgen, den Erntezeitpunkt zu verpassen oder die Frist für die Düngung zu reißen. Genau das verlange ich von unserer Verwaltung auch. Dass sie arbeitet. So wie wir mit Fristen unter Zugzwang gesetzt werden, ist es an der Zeit, den Spieß umzudrehen und der Verwaltung eine Jahresfrist zu setzen, in der sie Bauanträge bzw. Bauänderungsanzeigen abzuarbeiten hat.“

Die Genehmigungsverfahren für Änderungen an der Bauhülle eines Stalles, der Errichtung neuer Stallungen auf betriebseigenem Gelände oder Erweiterungen von Bestandsställen durch Außenbereiche beanspruchen derzeit im Schnitt drei bis fünf Jahre. Die Komplexität und Langwierigkeit der Verfahren ist nachvollziehbar, denn es müssen gesetzliche Anforderungen sowohl für das Tierwohl, für den Schutz der Umwelt als auch des Menschen gleichermaßen durch die zuständigen Landesämter berücksichtigt und abgeprüft werden. Es fehle jedoch die Abstimmung der Bearbeitungsprozesse der Ämter untereinander als auch eine zugewandtere Grundeinstellung der Verwaltung, sich als Dienstleister zu verstehen. Sie sollten landwirtschaftliche Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Vorhaben mit allen Kräften unterstützen statt diese abzuwehren, so die Einschätzung der Betriebsleiter.

Erhebliche Bremswirkung im gesamten Prozess hat jedoch derzeit der ungelöste Zielkonflikt zwischen den in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzTV 2021) neu geregelten Anforderungen an das Tierwohl und den Vorgaben des Immissionsschutzes in der so genannten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Bis zum Jahr 2026 müssen Schweine haltende Betriebe massive Maß-nahmen zur Immissionsminderung in ihren Stallanlagen umgesetzt haben. Dazu gehören Anpassungen in der Fütterung, die Abdeckung von Güllelagern und Festmistlagerstätten und - größter Knackpunkt - die Aufrüstung mit kostenintensiven Abluftreinigungsanlagen. Dieser aufwendige Eingriff in die Bauhülle erfordert jedoch ein geregeltes Genehmigungsverfahren, das meist länger als eine Legislatur dauert. Gleichzeitig setzen Politik und Handel gezielt Anreize für die Haltung von Schweinen in Freiluftbereichen, deren Konformität mit dem Immissionsschutz jedoch nicht final beschieden ist. Die fehlenden klaren Vorgaben blockieren den Gang durch die Verwaltung. Die Folge dieser Planungsunsicherheit ist eine allgegenwärtige Stagnation der tierwohlgerechten Weiterentwicklung Schweine haltender Betriebe in Brandenburg.

Im Neuen Brandenburger Weg hatten Brandenburgs Bauern im Jahr 2020 das Ziel aufgestellt, den Versorgungsgrad der Hauptstadtregion mit hochwertigem Schweinefleisch aus der Region spürbar zu steigern. Dafür müssen Kapazitäten und Ressourcen an der richtigen Stelle gebündelt werden. Wir appellieren an die Landesregierung, die Verwaltungsprozesse für die Genehmigungsverfahren von Stallbauvorhaben mit Nachdruck und Engagement zu optimieren.