Drücken Sie Enter zum Suchen oder ESC zum Schließen.
Logo
  • Home
  • Der Verband
    Der Verband
    • Wofür stehen wir?
    • Organigramm
      Organigramm
      • Präsidium
      • Der Vorstand
      • Landesgeschäftsstelle
      • Kreis- und Regionalverbände
    • Kreis- und Regionalverbände
    • Stellenausschreibungen
    • Assoziierte und Partner
  • Mein LBV
  • Presse
  • Veranstaltungen
  • Themen
    Themen
    • Agrarpolitik
    • Umwelt
    • Ackerbau
    • Tierhaltung
    • Junge Landwirtschaft
    • Verbandsarbeit
    • Wasser
    • Preis der Brandenburger Landwirtschaft
  • Projekte
    Projekte
    • Klimabauern
    • MONAKO
    • Landwirtschaft im Dialog
    • Integrierter Pflanzenbau
    • DigiOekoRegio
Traktoren auf Feld

Hier wächst Brandenburgs Zukunft

Kompetenz auf dem Acker, Tierwohl im Stall. Wir machen uns stark für den ländlichen Raum.
Jetzt Mitglied werden
cover

Geschäftsbericht

2024-2026 gibt es nun als Download.
Jetzt ansehen!
cover

Der Podcast vom LBV

Überall da wo es Podcast gibt.
Jetzt reinhören!
gespräch

Unser Agrarstandort, der uns ausmacht

Imagefilm des LBV Brandenburg
Jetzt ansehen!

Führerschein T als Grüne-Berufe-Booster nutzen – weitere Schritte zur Fachkräftesicherung notwendig

Der Landesbauernverband Brandenburg und der Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband Brandenburg-Berlin (AGV) bestärken die Abgeordneten des Brandenburger Landtags, die Auflage eines „Führerschein-T-BAföG“ voranzutreiben. Das Finanzierungsmodell analog zum Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) würde junge Auszubildende in die Lage versetzen, den für die Ausbildung in einem landwirtschaftlichen Beruf unentbehrlichen Traktorführerschein unabhängig von Eltern oder Familie finanzieren zu können. Gleichzeitig mahnen die Verbände weitere Schritte zur Fachkräftesicherung an.
 
„Der Traktorführerschein ist für die Ausbildung zum Landwirt unentbehrlich“, betont Heiko Terno, Vorsitzender des mit dem LBV verbundenen Bildungsvereins der Landwirtschaft Brandenburg (BVLB). „Er kostet unsere Auszubildenden je nach Anzahl der Fahrstunden jedoch mittlerweile mehr als 2.000 Euro! Das ist für die jungen Menschen und ihre Familien eine Herausforderung. Ein Führerschein-BAföG ist deshalb eine gute Sache.“
 
Terno betont aber auch: „Die Herausforderungen in den Grünen Berufen gehen weit über den Führerschein hinaus. Vielfach bringen die Auszubildenden nicht mehr die notwendigen Fähigkeiten aus der Schule mit. Hier müssen wir wieder besser werden. Auch brauchen wir Lösungen für Wohnraum und Mobilität der Azubi. Und unnötige Bürokratie wie die Vorlage einer Tierseuchenfreiheitsbescheinigung, die mit hohen Gebühren belegt ist, gehört abgeschafft!“
 
Hans-Christian Daniels, Vorsitzender des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Brandenburg-Berlin (AGV), bekräftigt: „Die moderne Landwirtschaft ist ohne leistungsstarke Technik nicht denkbar. Der T-Führerschein muss deshalb fester Bestandteil der landwirtschaftlichen Ausbildung sein. Bei der Finanzierung unterstützen bereits viele Betriebe, jedoch braucht es ein Finanzierungsmodell, auf das sich alle Betriebe und Azubi gleichermaßen verlassen können.
Brandenburg gehört bei der tariflichen Ausbildungsvergütung bundesweit zu den Top 3 in der Land- und Forstwirtschaft. Auch die kürzlichen Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft führten erneut zu einer Einigung über die Erhöhung der Ausbildungsvergütung. Das zeigt: Ausbildung hat Priorität für die brandenburgischen Betriebe und ist Grundlage für verantwortungsvolle Fachkräfte der nächsten Generation. Einen T-Führerschein während der Ausbildung zu absolvieren, ist dafür ein zentraler Baustein.“
 
Der Erwerb des Führerschein T ist in der Ausbildungsverordnung des Bundes für den Beruf des Landwirts nicht als Pflichtinhalt festgeschrieben. Berufsstand und Länder verständigten sich, dass die Ausbildungsbetriebe mit einer verpflichtenden Führerschein-T-Ausbildung in unzumutbarer Weise belastet würden, vor allem in Bundesländern, in denen die Azubi zu jedem Ausbildungsjahr den Betrieb wechseln. In Brandenburg wurden daher verschiedene individuelle Lösungen entwickelt, um die jungen Menschen dennoch zügig als Fahrerinnen oder Fahrer der modernen Landtechnikmaschinen zu befähigen. Viele Ausbildungsbetriebe stellen Übungsfahrzeuge bereit oder setzen finanzielle Anreize, um ihre Auszubildenden als spätere Facharbeiter im Betrieb zu halten. In den vergangenen drei Jahren wurden zudem Theorie-Kurse für den Führerschein T über die Richtlinie Ländliche Berufsbildung (LBb) des MLEUV gefördert. Allerdings bremsen hier bürokratische Anforderungen an eine Mindestanzahl der Kursteilnehmenden und die oft fehlende Organisation des direkten Anschlusses an den fahrpraktischen Teil die Etablierung dieses Fördermodells aus. Die meisten Azubi kratzen mit Hilfe der Familie das Geld zusammen und nutzen das Angebot der für Nutzfahrzeuge spezialisierten Fahrschulen im Land.
 
Eine Darlehensregelung wäre daher eine willkommene Lösung sowohl für Azubi und Ausbildungsbetrieb, um beide Seiten finanziell zu entlasten, die Auszubildenden für den zügigen Erwerb des Führerscheins zu motivieren und eine einheitliche Regelung für das Land Brandenburg herzustellen, die die Attraktivität der landwirtschaftlichen Ausbildung erheblich erhöht.
 
Hintergrund:
 
Auf der 35. Sitzung des Brandenburger Landtags wird heute u.a. ein Antrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zur Stärkung der Grünen Berufe debattiert. Die Regierungsfraktionen fordern darin von der Landesregierung, zu prüfen, ob eine Finanzierung des Erwerbs des Führerschein Klasse T in Form eines Darlehens analog zum BAföG für Studierende („Führerschein-BAföG“) auf den Weg gebracht werden kann. Zudem werden die zukünftige Förderung und Weiterentwicklung bewährter, die Aus- und Weiterbildung in den Grünen Berufen begleitender Strukturen diskutiert. Dazu gehören die überbetriebliche Ausbildung, die Ausbildungsnetzwerke, die berufliche Bildung im Agrarbereich an der HVHS sowie in den Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich und die Berufsorientierung an den Schulen mit den Projekten AgrarAktiv und LandAktiv. Zudem sollen Strategien erörtert werden, dem abfallenden Leistungsniveau der Schulabgänger zu begegnen und junge Menschen für die wachsenden technologischen Anforderungen in der digitalisierten Landwirtschaft fit zu machen.

Landesbauernverband begrüßt Modernisierung der Biosphärenreservat Verordnung nach 36 Jahren
Ein Untergangsszenario gegen Weiterentwicklungen zu stellen, ist der falsche Weg
 
Der Landesbauernverband begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, nach nunmehr 36 Jahren die Biosphärenreservatsverordnung für das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin auf den Prüfstand zu stellen und den veränderten Bedürfnissen der Bürger, Gemeinden und Landnutzungen anzupassen.
 
Zahlreiche der in der Verordnung enthaltenen Regelungen, die im Jahr 1990 zur Zeit der Wiedervereinigung vor dem Hintergrund einer ungewissen Zukunft festgeschrieben wurden, sind heute nicht mehr notwendig und zeitgemäß. Sie provozieren unnötige Konflikte zwischen den Akteuren vor Ort, die im Grunde jedoch ein- und dasselbe Ziel verfolgen: Den Schutz der Schorfheide-Chorin als Natur-Kleinod vor der Haustür. 
 
Behutsame Maßnahmen zur Förderung des Tourismus als wichtigen Wirtschaftsfaktor, des sozialen Miteinanders und einer intakten Infrastruktur stünden dem jedoch nicht entgegen, sondern verwirklichten die UNESCO-Idee „Natur schützen und gleichzeitig nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen“.
 
In der Vergangenheit wurden jedoch laut Berichten des Kuratoriums des Biospärenreservats nachhaltige Bauvorhaben im innergemeindlichen Bereich mit Verweis auf die Verordnung wiederholt blockiert. Genehmigungsverfahren für naturnahe Bebauungen wurden in die Länge gezogen. Klärungsbedarfe zur Finanzierung von denkmalgerechten Reparaturen im Straßenbereich stießen auf Widerstand, die Fronten zwischen den einzelnen Interessensvertretern seien verhärtet.
 
Henrik Wendorff, selbst als Landwirt, Bauernpräsident und Kreistagsabgeordneter in vielen Regionen des Landes unterwegs, steht für Möglichkeiten der kommunalen Weiterentwicklung und den Interessensausgleich der vielen Akteure vor Ort. Er mahnt zu Vernunft und Sachlichkeit bei der Bewertung der geplanten Anpassung.
„Nachhaltigkeit besteht aus dem Dreiklang von Ökologie, Sozialem aber auch Ökonomie. Es ist wichtig, das Leben und Arbeiten im Biosphärenreservat aus den Perspektiven aller Beteiligten zu betrachten: Die Naturschützer möchten die Natur nicht antasten, Landwirte möchten auch hybride Bewirtschaftungskonzepte verwirklichen, Anlieger möchten intakte Straßen, die Wirtschaft möchte mit nachhaltigen touristischen Angeboten Einnahmen und Arbeit vor Ort generieren. Eine Überarbeitung der Verordnung, die diesen verschiedenen Interessen Rechnung trägt, wäre für das Zusammenleben vor Ort ein großer Gewinn. Untergangsszenarien gegen Weiterentwicklungen zu stellen ist der falsche Weg."
 
Der Landesbauernverband als Interessenvertretung der Landwirte, die regelmäßig selbst im Kreuzfeuer verschiedener Interessen des Naturschutzes, der Gesellschaft, der Politik stehen, betont die Wichtigkeit, dass Kommunen und Bürger an einem Strang ziehen. Geleitet durch das Ziel, ihr Dorf und ihre Region für alle, die darin leben und arbeiten, lebenswert zu machen.

Brandenburger Landpartie spiegelt auch die Sorgen der Landwirtschaft
Landesbauernverband fordert mehr öffentliches Bewusstsein für regionale landwirtschaftliche Produktion
 
135 gastgebende Höfe laden am kommenden Wochenende, den 13./14. Juni, zur Brandenburger Landpartie ein. Die gastgebenden Betriebe präsentieren sich mit regionalen Produkten, frisch oder konfektioniert, locken mit gastronomischen Angeboten, Führungen, Kremserfahrten, Ausstellungen alter und neuer Landtechnik, mit Musik und Kultur für die ganze Familie. Der Landesbauernverband Brandenburg ermuntert vor allem Stadtbewohner, die offenen Höfe zu nutzen, um sich über den Weg und den Wert der regionalen Erzeugung von Lebensmitteln zu informieren.
 
„Wir freuen uns darauf, dem urbanen Raum einmal näher zu bringen, was in einem Glas Milch drinsteckt, warum Gärreste aus der Biogasanlage nicht mehr riechen oder Mohn und Kornblumen im Blühstreifen willkommen sind, im Weizenfeld jedoch nicht“, erläuterte LBV-Vizepräsident Heiko Terno gestern auf der Landespressekonferenz zur Brandenburger Landpartie die Motivation hinter dem Event.
 
Nur knapp 30 der an der Landpartie teilnehmenden Betriebe betreiben allerdings noch klassische Landwirtschaft, räumte Terno ein. Viele tierhaltende Betriebe ließen aufgrund des anhaltenden Seuchendrucks ihre Ställe für die Öffentlichkeit geschlossen. Produktions- und Personalkosten stünden zudem in einem bedenklichen Widerspruch zu den Erlösen am Markt, die Betriebe schrieben rote Zahlen. Zudem sorgen die Pläne der EU, per Kappung und Degression die Agrarförderung ab 2028 für Betriebe ab einer bestimmten Hektargröße massiv zu kürzen, für extreme Unsicherheit und Zukunftssorgen, begründete Terno die Zurückhaltung der Landwirte.
 
„Wir haben in allen Bereichen fast keine Kosten deckenden Preise mehr. Vor zehn Jahren betrug der Mindestlohn noch 8 € und das Stückchen Butter kostete 2,50 €, heute beträgt der Mindestlohn gut 14 €, die Butter kostet aber nur 90 Cent“, verdeutlicht der Vizepräsident die wirtschaftliche Schieflage in der Landwirtschaft, über die man an einem Landpartietag mit den Gastgebern ins Gespräch gehen kann.
 
Die Brandenburger Landpartie ist daher ein Seismograf der Stimmungslage in der Landwirtschaft. Das Engagement der landwirtschaftlichen Unternehmen hinsichtlich der Ausrichtung von Festlichkeiten, von öffentlichkeitswirksamen Aktionen, von Formaten des Miteinanders auf dem Land steht und fällt mit ihrer wirtschaftlichen Situation. Der Landesbauernverband ruft daher Brandenburger und Berliner dazu auf, sich den Slogan „Meine Wahl ist regional“ beim Einkauf zu eigen zu machen, bewusst regional einzukaufen und auf diese Weise die regionale Erzeugung von Lebensmitteln vor der eigenen Haustür zu unterstützen.
 
Heiko Terno: „Wir brauchen ein neues Bewusstsein für die landwirtschaftliche Produktion hier im Land, sonst schauen wir uns zukünftig die Kühe nur noch im Tierpark an.“

Pläne der EU-Kommission gefährden den Wirtschaftsstandort Brandenburg und ganz Ostdeutschland – Bundesregierung muss endlich klar gegenhalten
 
„Rund 85 Millionen Euro EU-Mittel hätte das Land Brandenburg ab 2028 weniger zur Verfügung, wenn die EU-Kommission ihre Pläne der Kürzung der Agrarausgleichszahlungen einseitig umsetzt“, äußert sich LBV-Präsident Henrik Wendorff, nachdem EU-Agrarkommissar Christophe Hansen sein Festhalten an der Notwendigkeit von Kappung und Degression der EU-Direktzahlungen ein weiteres Mal öffentlich bekräftigt hat.
„Ich warne vor einer Diskriminierung ostdeutscher Landwirtschaft. Anscheinend ist sich die Europäische Kommission der Folgen nicht bewusst: Errungenschaften wie moderne Arbeitsplätze, Vollbeschäftigung, hohe Produktions- und Sozialstandards zu tauschen gegen abgehängte ländliche Regionen mit Agrarstrukturen aus dem vorletzten Jahrhundert. So wächst Misstrauen in politische Entscheidungen, die aus weiter Ferne getroffen werden“, so Wendorff.
 
Von den nach wie vor zur Rede stehenden Kürzungen der EU-Agrarzahlungen durch Kappung und Degression wären in Brandenburg knapp 2.000 der landwirtschaftlichen Betriebe betroffen. Das entspräche derzeit rund 37 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe im Land Brandenburg. Diese halten 80 Prozent der Nutztiere und bewirtschaften rund 90 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Brandenburgs. In diesen Betrieben arbeiten 68 Prozent der rund 31.800 landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, 60 Prozent aller in der Landwirtschaft weiblichen Beschäftigten wären betroffen.
 
„Nicht allein, dass die Betriebe ihre Produktion zurückfahren müssten, massiv Stellen abbauen würden und Investitionen in neue Anlagen, Technologien, Maschinen in weite Ferne rücken würden – die EU untergräbt mit diesen Plänen ihre eigenen Ziele der Stärkung der Resilienz der ländlichen Räume, von jungen Führungskräften und Frauen in der Landwirtschaft“, so Wendorff weiter. „Am meisten schockiert mich jedoch das naive Idealbild von einem Landwirtschaftsbetrieb, dem die Kommission unbelehrbar nachhängt: ein Bauer bewirtschaftet seinen Hof, ein einsamer Traktorist zieht seine Bahnen über ein paar Hektar Land. Moderne, digitalisierte Betriebe mit sozialversicherungspflichtigen Angestellten und als Genossenschaft oder GmbH organisiert scheinen in deren Gedankenwelt kaum vorzukommen.“
 
Laut Einschätzung des Landesbauernverbandes konnte die EU-Kommission bisher keine Belege liefern, die die angekündigten Kürzungen der Einkommensgrundstützung betriebswirtschaftlich rechtfertigen. Es muss daher von einem rein ideologiegetriebenen Handeln ausgegangen werden, das sogar die grundlegenden Vereinbarungen im Artikel 39 des Vertrags zur „Arbeitsweise der Europäischen Union“ missachtet. Dieser schreibt fest, dass „die besondere Eigenart der landwirtschaftlichen Tätigkeit, die sich aus dem sozialen Aufbau der Landwirtschaft und den strukturellen und naturbedingten Unterschieden der verschiedenen landwirtschaftlichen Gebiete ergibt“, bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik zu berücksichtigen sei. Die jüngsten Aussagen Hansens über den Aufkauf von Flächen in drei europäischen Ländern durch einen Scheich aus den Vereinigten Arabischen Emiraten sind vor diesem Hintergrund weit entfernt von einer differenzierten Betrachtung der regionalen Besonderheiten der Agrarstrukturen in den EU-Mitgliedsstaaten.
 
„Die plakativen Extrembeispiele, mit denen EU-Kommissar Hansen seine Argumentation würzt, dürfen nicht dazu führen, dass unterschiedliche Betriebsgrößen und Bewirtschaftungsarten in der ostdeutschen Landwirtschaft gegeneinander ausgespielt werden. Wir haben in Brandenburg dank der Einkommensgrundstützung in der GAP zukunftsfähige Strukturen mit unabhängiger Beschäftigung, klimafreundlichen Technologien und wichtigen Dienstleistungen für den ländlichen Raum aufgebaut. Ich erwarte von einem Bundeskanzler Merz, dass er endlich klar dagegenhält und auch für den Osten Deutschlands einsteht. Ansonsten droht ein weiterer Vertrauensverlust in die Politik“, unterstreicht Wendorff.

Gebühren für Tierkörperbeseitigung in Brandenburg drastisch erhöht – LBV äußert Unverständnis

Der Landesbauernverband Brandenburg kritisiert die unangekündigte, drastische Gebührenerhöhung für die Tierkörperbeseitigung im Land Brandenburg. Im Vergleich zur letzten Gebührenfestsetzung im Dezember 2024 sind die Entgelte für die sachgerechte Entsorgung von toten Nutztieren wie Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Ziege um fast 60 Prozent gestiegen. Diese zusätzliche Belastung von Tierhaltern kommt zur Unzeit: Die Tierhaltung in Brandenburg ist seit Jahrzehnten unter Druck, Tierbestände gehen immer weiter zurück. Die Zukunftsfähigkeit einer regionalen Landwirtschaft „Made in Brandenburg“ steht damit zunehmend infrage.
 
Wie es anders geht, zeigen die Gebührenstrukturen für die Abholung toter Tiere in den benachbarten Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Erst im Mai dieses Jahres hatte das Bundesland Thüringen seine Gebühren für die Tierkörperbeseitigung um mehr als 60 Prozent gesenkt. So kostet die Beseitigung eines Rindes statt 230,64 € nunmehr 86,04 €, für Ferkel und Lamm sanken die Gebühren auf Werte etwas über einen Euro statt zuvor über 15 €. Zwei Drittel dieser Kosten übernehmen im Übrigen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte und das Land Thüringen.
 
In Brandenburg dagegen stiegen die Kosten für die Abholung und Beseitigung eines ausgewachsenen Schweinekörpers im April 2026 von 36,79 € auf nunmehr 58,41 €. Die Beseitigung eines Pferdekörpers kostet nicht mehr 93,28 €, sondern 149,09 €, für ein Rind fallen 137,10 € an, statt wie bisher 86,94 €. 60 Prozent dieser Kosten haben die Besitzer selbst zu tragen, den verbleibenden Anteil übernehmen Land und Landkreise jeweils zur Hälfte. Auch wenn Heimtiere wie Hund oder Katze an einer meldepflichtigen Krankheit versterben, müssen die Halter nun um durchschnittlich 60 Prozent höhere Gebühren schultern. Hinzu kommen in allen Fällen die ebenfalls gestiegenen Kosten für Systembehälter und Entleerung sowie Anfahrtspauschalen für die Abholung.
 
LBV-Vorstandsmitglied Benny Hecht, der unmittelbar als Schweinehalter von diesen Erhöhungen betroffen ist, äußert sich dazu: „Diese drastische Verteuerung erschließt sich für mich auch nicht, wenn ich die sicherlich gestiegenen Kosten für Energie, Technik, Personal des Dienstleisters zugrunde lege. Auch das Argument, dass mit weniger Tieren und weiteren Anfahrtswegen im Land die Dienstleistung der Entsorgung unweigerlich teurer werden müsse, lasse ich nur bedingt gelten. Zur aktuellen Verlustrechnung je produziertes Kilogramm Fleisch kommt für uns wenige Tierhalter unangekündigt eine satte Gebührenerhöhung hinzu. Ich sehe das als absolut überflüssigen Rückschritt bei unseren Bemühungen, eine Nutztierstrategie zur Stärkung der Tierwirtschaft im Land Brandenburg aufzustellen.“
 
Die Gebührenerhöhung sei umso unverständlicher, als dass Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern den gleichen Dienstleister für die Tierkörperbeseitigung beauftragt hätten wie das Land Brandenburg. Im Sinne der im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbarten Erarbeitung einer „marktorientierten“ Nutztierstrategie, besteht der Landesbauernverband daher darauf, sich an anderen Bundesländern ein Beispiel zu nehmen und die Tierhalter nicht noch mehr zu belasten als ohnehin schon.

  1. Tag der Milch: Insta-Kampagne von Brandenburgs Milcherzeugerinnen
  2. Landwirtschaft als Kernstück des Ernährungsministeriums in Brandenburg stärken
  3. Viehdiebstähle: Landesbauernverband Brandenburg bittet Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit
  4. Das Wichtigste zuerst! Brandenburgs Bauern fordern Tempo und Pragmatismus

Seite 3 von 10

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10

© 2026 LBV Brandenburg e.V.

  • Impressum
  • Datenschutz

Ansicht anpassen

Vorlesen (Text-to-Speech)

Text markieren für Auswahl.

Kontrast & Inhalt

Schriftgröße

Lesehilfen

Darstellung