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Win-Win-Situation bei Vorhaben der Wiedervernässung von Mooren ist unser Ziel

 Zur kürzlich veröffentlichten ‚Palu‘-Richtlinie des Bundes zur Förderung von Maßnahmen der Wiedervernässung äußert sich Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg, wie folgt:
 
„Wir reden von Ergebnissen, die wahrscheinlich nicht mehr umkehrbar sind. Die oft genannten Paludi-Kulturen, die hier als potenzielles Erfolgsprodukt promotet werden, sind keine Lebensmittel und müssen sich als ein erfolgreiches Glied in Wertschöpfungsketten erst noch beweisen. Gleichzeitig erkennen wir noch zahlreiche Zielkonflikte, da die Auswirkungen der Anstauungen von Wasser an Grundstücksgrenzen nicht Halt machen oder bisher gewollte und geschützte Biotope buchstäblich im Wasser versinken. Mit dem im Jahr 2023 im Moorschutzplan des Landes Brandenburg veröffentlichten Ziel einer Anstauung von Wasser bis zu 30 cm unter der Flur, sind wir daher näher an einer Win-Win-Situation zwischen Klimaschutz und Ernährungssicherung dran.“ Brandenburgs Landwirte würden die wertvolle Klimaleistung der Moore anerkennen und hätten damit bereits einen praktikablen Kompromiss zwischen Klimazielen und ökonomischen als auch agrarstrukturellen Folgen erarbeitet.
 
Im Unterschied zu früheren Ansätzen von Moorschutzprogrammen sieht der Landesbauernverband Brandenburg jedoch auch Fortschritte:
 
Das hohe Prinzip der Freiwilligkeit bleibt erhalten. Für Betriebe, die ihre Niedermoorstandorte nicht mehr traditionell nutzen, kann die geförderte Moorbewirtschaftung eine ergänzende Einkommensquelle sein.
Erstmals werden Flächeneigentümer, Wasser- und Bodenverbände sowie Flächenbewirtschafter gleichzeitig angesprochen und können jeweils individuell erarbeitete Fördermodule in Anspruch nehmen.
In die Förderung einbegriffen ist eine Kompensation des Wertverlustes von land- und forstwirtschaftlichen Flächen infolge der Wiedervernässung.
 
Auf der anderen Seite verbirgt sich hinter den Förderanreizen und den verschiedenen, auffällig unkomplizierten Hebeln für den Erwerb von landwirtschaftlicher Nutzfläche zum Zwecke der Wiedervernässung auch eine staatlich gewollte und geförderte Abkehr von der landwirtschaftlichen Urerzeugung, die tief nachdenklich stimmen sollte.
Auch stehen die kurzen Förderzeiträume sowie die begrenzten Fördermittel des Programms nicht im Verhältnis zur Dauerhaftigkeit und zur Endgültigkeit der Maßnahmen. Nachfolgende Generationen erben unproduktive Moorstandorte, statt fruchtbares Grünland für die Ernährungssicherung.
 
Wendorff: „Die Frage, wo zukünftig die Lebensmittel für Deutschland erzeugt werden, muss man sich deutlicher denn je stellen.“

Landwirtschaft im Sparzwang – auf Kosten ihrer Zukunft
 
„Die Bundesregierung verkennt die Situation“, bringt LBV-Präsident Henrik Wendorff die Stimmungslage in den landwirtschaftlichen Betrieben Brandenburgs auf den Punkt. Durch die hohen Kosten für Diesel und Dünger bei gleichzeitig niedrigen Erzeugerpreisen agieren die Unternehmen im Modus des Kapitalverzehrens mit ungewissem Ausgang.
 
Eine Rückfrage bei den Mitgliedsbetrieben ergab:
Um die Ausgaben im Pflanzenbau zu minimieren, reduzieren sie den Betriebsmitteleinsatz bei bestimmten Kulturen zugunsten eines Qualitätsprodukts, in der Hoffnung auf den angestrebten Ertrag der bevorzugten Kultur.
Sie beschränken sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnerhöhungen, statt leistungsstarke Spitzenkräfte mit Lohnanreizen an sich zu binden.
In den Milchviehhaltungen verursacht der drastisch gesunkene Milchpreis eine Negativbilanz, die wirtschaftlich vor den Aufsichtsgremien der Betriebe und dem Finanzamt nicht mehr darstellbar ist. In der Schweinehaltung können namhafte regionale Unternehmen den vielfachen Druck aufgrund der Konkurrenz aus europäischen Ställen, der kapitalintensiven Tierwohlanforderungen und von fehlendem Personal kaum noch abfedern. Es drohen Betriebsaufgaben.
 
Mit der Tierhaltung verschwindet die Idee der Kreislaufwirtschaft und eine Ernährung von Brandenburgs Böden mit organischem Dünger. Der auferlegte Sparzwang für die brandenburgische Landwirtschaft bremst ihre Investitionen in die Zukunft, bremst Tierwohl, Vielfalt auf dem Acker und soziale Stabilität.
 
Wendorff: „Vor dem Hintergrund dessen, was mir die Betriebe berichten, ist der Beschluss der Bundesregierung einer Entlastungsprämie von 1.000 €, zu zahlen durch die Unternehmen, an Arroganz nicht zu überbieten. Wir unterstreichen noch einmal ausdrücklich die Forderung unseres Bundesverbandes nach einer Aussetzung der CO2-Abgabe, um der gesamten Wirtschaft in Deutschland Luft zum Atmen zu verschaffen.“
 

Der Landesbauernverband Brandenburg begrüßt außerordentlich die heutige Zustimmung des Bundesrates über die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz.
 
„Nach mehr als zwei Jahrzehnten haben wir heute diese letzte Hürde genommen, den Wolf entromantisiert und betrachten ihn nun rechtmäßig, als das, was er ist: Ein Wildtier, das in zu groß gewordenen Populationen großes Leid und erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichtet. Daher muss er endlich reguliert werden“, äußert sich Jens Schreinicke, LBV-Wolfsbeauftragter, erleichtert. „Vertretend für alle Weidetierhalterinnen und -halter im wolfsreichsten Land Brandenburg kann ich sagen: endlich hat die Politik gehandelt und die Vernunft gesiegt.“
 
Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist seine Regulierung ähnlich wie bei anderen Wildtieren, die in der Land- und Forstwirtschaft Schäden anrichten, möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass das brandenburgische Landwirtschaftsministerium nun zügig einen Wolfsmanagementplan erarbeitet, wozu es nach dem Bundesjagdgesetz verpflichtet ist. Die Bejagung wird dann in einer festgelegten Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober gestattet, sie obliegt ausschließlich den Jagdausübungsberechtigten und ist mit der Pflicht zur Hege verbunden. In der übrigen Zeit des Jahres herrscht Schonzeit, in der schadstiftende Einzeltiere aber deutlich leichter als bisher entnommen werden können.
 
Jagd und Hege vereinen das Ziel, einen den „landschaftlichen landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand“ zu erhalten sowie seine Lebensgrundlagen zu pflegen und zu sichern (§ 1, Abs 2, BJagdG). Die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz zielt daher nicht auf seine Verdrängung aus der Kulturlandschaft ab, sondern auf eine Bestandsregulierung in Vereinbarkeit mit den Schutzbedürfnissen der Weidetierhalter als auch der Menschen vor Ort, vor allem in den Regionen mit hoher Wolfsdichte.
 
„In nächsten Schritt muss Brandenburg nun seine Wolfsverordnung aufheben, damit die Regelungen aus dem neuen Bundesjagdgesetz unmittelbar Anwendung finden können“, fordert Schreinicke. „Wir sind froh, dass Ministerin Hanka Mittelstädt hier hinter uns steht und mit ihrem Haus als Oberste Jagdbehörde die Verantwortung für die Bejagung des Wolfs in Brandenburg übernimmt. So ist ein landesweit einheitliches Management möglich. Wir erwarten nun einen klaren und unbürokratischen Managementplan zur Jagdausübung, der es uns ermöglicht, bereits zur anstehenden Jagdzeit ab 1. Juli den überhöhten Wolfsbestand zu reduzieren.“

Weltwassertag 2026: „Made in Brandenburg“ braucht Wasser – und klare Regeln für die Zukunft 

Anlässlich des Weltwassertags am 22. März betont der Landesbauernverband Brandenburg: Die Zukunft der Landwirtschaft im Land entscheidet sich auch an der Wasserfrage. Das auf dem letzten Landesbauerntag verabschiedete Positionspapier „Made in Brandenburg“ steht für regionale Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und resiliente Strukturen – doch all das braucht eine verlässliche Wasserbasis und klare politische Rahmenbedingungen.

„Wasser ist die Grundlage jeder Ernte und damit auch unserer gesamten Wertschöpfung. Ohne Wasser gibt es kein ‚Made in Brandenburg‘ – und ohne ausgewogene Regeln keine Planungssicherheit für unsere Betriebe“, erklärt LBV-Präsident Henrik Wendorff.

Europa setzt Impulse – jetzt braucht es Umsetzung

Mit der Europäischen Wasserresilienzstrategie rückt die EU Effizienz, geschlossene Wasserkreisläufe und bessere Datengrundlagen in den Mittelpunkt. Für den Landesbauernverband bestätigen diese Ziele den eigenen Kurs aus dem Weißbuch 2024 – Zukunftsplan Landwirtschaft.

Der Verband forderte bereits vor zwei Jahren:

  • Investitionen in Regenwasserspeicher und Nutzungssysteme, um die Abhängigkeit von Grundwasser zu verringern
  • Geschlossene Wasserkreisläufe, bei denen genutztes Wasser nach der Gewinnung auch wieder in die Ursprungsregion zurückgeführt wird
  • die Daten zu Grundwasserständen durch digitale Erfassung der Privatbrunnen, um dadurch eine transparente und belastbare Planungsgrundlage zu schaffen
  • eine moderne Wasserinfrastruktur, um Effizienz und Resilienz zu steigern – insbesondere in trockenheitsgefährdeten Regionen

Damit verbindet der LBV europäische Zielsetzungen mit konkreten Lösungen für die landwirtschaftliche Praxis in Brandenburg. 

Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes: Belange der Landwirtschaft berücksichtigen

Mit Blick auf die geplante Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes sieht der LBV einen entscheidenden Moment für die zukünftige Ausgestaltung der Wasserpolitik im Land.

Aus Sicht des LBV ist zentral, dass die Belange der landwirtschaftlichen Praxis frühzeitig und umfassend berücksichtigt werden. Nur wenn die Erfahrungen der Betriebe einbezogen werden, können tragfähige und praxistaugliche Regelungen entstehen.

„Die Ziele sind formuliert – auf europäischer Ebene wie im eigenen Weißbuch. Jetzt kommt es darauf an, diese so umzusetzen, dass sie auf den Betrieben funktionieren. Die Landwirtschaft muss Teil der Lösung sein und im Gesetzgebungsprozess Gehör finden“, so Wendorff.

Wasser ist Wertschöpfung

Der Weltwassertag 2026 macht deutlich: Wasser ist nicht nur Umweltfaktor, sondern wirtschaftliche Grundlage für regionale Produktion, stabile Wertschöpfungsketten und Voraussetzung für mehr Unabhängigkeit in der Versorgung.

Der LBV appelliert an die Landespolitik, die Novelle des Wassergesetzes praxisnah auszugestalten und die Landwirtschaft als zentralen Partner der Wasserbewirtschaftung einzubinden.
 

 

Umgang mit geschützten Arten an Realitäten anpassen

„Die nur aufgehübschte Biberverordnung bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Menschen und Kommunen in den stark betroffenen Regionen zurück. Jetzt heißt es, beim Thema „Wildtiermanagement‘ aus dem neuen Koalitionsvertrag endlich Nägel mit Köpfen zu machen“, bewertet LBV-Präsident Henrik Wendorff die gestern veröffentlichte und für zwei Jahre gültige Biberverordnung des Landes Brandenburg.

Aus Sicht des Landesbauernverbandes ist der veröffentlichte Text nur ein einfaches „Weiter so“ aus den letzten Jahren und enthält keine Anzeichen für nachhaltige Lösungen.

Nachdem man im vergangenen Oktober bereits ein Anhörungsverfahren durchgeführt hatte, fand mit kurzer Rückmeldefrist eine erneute schriftliche Anhörung der betroffenen Landnutzerverbände mit Fristsetzung zum 11. März 2026 statt. Bereits am Folgetag veröffentlichte das Umweltministerium dann jedoch eine unveränderte Fassung.

„Zum wiederholten Male habe ich das Gefühl, dass es sich nur um eine Alibibeteiligung gehandelt hat. Man hat zwar Teile der Öffentlichkeit kurzfristig eingebunden, aber nicht wirklich angehört“, fasst Wendorff seine Enttäuschung zusammen. Selbst Anregungen aus der zwischenzeitlich veröffentlichten Biberverordnung in Baden-Württemberg wurden ignoriert. „Für uns ist das nur ein weiteres Beispiel, dass es gerade jetzt auch einen anerkannten Landwirtschaftsverband mit weitgehenden Rechten braucht. Wir wollen Partner von Verwaltung und Politik sein, aber dann müssen die berechtigten und fachlich fundierten Bedenken auch berücksichtigt werden.“

In seiner Stellungnahme zur neuen Biberverordnung schlug der Landesbauernverband u.a. vor, auf wissenschaftlicher Grundlage ein Populationsziel zu definieren und die Entnahmemöglichkeiten gemäß europäischen Vorgaben flexibler zu gestalten. In diesem Zusammenhang sollte die Frist für Vergrämungsmaßnahmen von vier auf zwei Wochen heruntergesetzt werden, um vermeidbare Schäden zu begrenzen.

Landwirtschaftliche Nutzflächen sollten explizit in den Geltungsbereich der Biberverordnung aufgenommen werden, dazu besonders konfliktreiche Anlagen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Pegelanlagen sowie Feuerlöschteiche. Landwirte sollen zudem berechtigt werden, Entschädigungsleistungen zu beantragen, wenn sie von Biberschäden betroffen sind. Gefordert wurde insgesamt ein strafferes Verwaltungsverfahren unter Einbezug der Unteren Jagdbehörden.

Die am 12. März amtlich veröffentlichte neue Biberverordnung nahm keinen einzigen dieser Vorschläge auf. In der Erläuterung des Anhörungsverfahrens wurde lediglich auf einen gewünschten „Pragmatismus“ der Landnutzerverbände abgestellt, dem man aus rechtlichen Gründen nicht Folge leisten könne. Es erweist sich, dass die Oberste Naturschutzbehörde nicht die Chance nutzte, eine Vereinbarkeit der berechtigten Interessen an einem zeitgemäßes Bibermanagement der vielen von Biberschäden betroffenen Akteure im ländlichen Raum anzustreben.

 

  1. „Eggzellente Aussichten!“ Heiko Terno zum Vorsitzenden der Bauern Südbrandenburgs gewählt
  2. Christoph Plass als Vorsitzender der Bauern in Oberhavel wiedergewählt
  3. Für außerordentliche Verdienste gewürdigt
  4. Mitgestaltung auf Augenhöhe – Landesbauernverband will gesetzliche Verankerung als „anerkannter Landwirtschaftsverband“

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