Bodenmarkt: Erwartungen der
Landwirte werden enttäuscht 

Pressemeldung

LBV-Pressestelle

i.V. Ulrich Böhm

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

03328 319 132E-Mail schreiben

Landwirtschaftsministerium bekämpft selbst die Symptome nur unzureichend

„Der demnächst veröffentlichte Entwurf des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in Brandenburg zu einem neuen Agrarstruktur-Gesetz wird keinen Cent mehr Einkommen auf unsere Betriebe bringen. Das große Problem ist die seit Jahren anhaltende schlechte betriebswirtschaftliche Lage vieler Landwirtschaftsbetriebe. Auch mit einem neuen Agrarstruktur-Gesetz werden keine liquiden Mittel zusätzlich in die Betriebe fließen, die es uns letztendlich ermöglichen, Flächen zu erwerben und damit am Bodenmarkt teilzunehmen“ leitet Landesbauernpräsident Henrik Wendorff seine Einschätzung zum geplanten Agrarstruktur-Gesetz ein.

Und weiter: „Wir brauchen eine Vielzahl neuer und innovativer Instrumente, um den Bodenmarkt in stabileres Fahrwasser zu bringen. Dazu gehören beispielsweise die deutliche Reduzierung des anhaltenden hohen Flächenverbrauchs landwirtschaftlicher Böden genauso wie eine schärfere Preisbremse bei Kauf und Pacht von Acker- und Grünland. Auch eine Absenkung der hohen Grunderwerbsteuer durch das Land Brandenburg sowie ein Stopp der auf Höchstpreisgeschäfte der ausgerichteten Politik sind notwendig. Bei Letzterem ist nicht nur die staatseigene BVVG mbH gemeint, die erst kürzlich erneut von der Bundesregierung beauftragt wurde, den höchsten Preis als relevantes Kauf- und Verpachtungskriterium heranzuziehen, sondern auch das Land Brandenburg, das mit seinen eigenen Flächen ebenfalls agrarstrukturell ähnlich handelt.“

Der Landesbauernverband (LBV) fordert bereits seit 2020, das Thema Bodenpolitik nicht nur eindimensional zu betrachten. Bereits vor drei Jahren benannte der LBV deshalb eine Vielzahl von Stellschrauben in seinen 20 Thesen, an denen bei einem politischen Willen gedreht werden könnte.

„Wir wollen nicht mehr ständig hören, was alles nicht geht. Mit Blick auf die Regierungsfarben in Bund und auch in den Ländern müsste eigentlich viel mehr Gestaltung möglich sein, aber anscheinend fehlt dazu der tatsächliche Wille. Probleme beschreiben, Symptome behandeln und eigene Klientel befrieden - das alles bringt uns nicht wirklich weiter. Jetzt gehören die Karten auf den Tisch, bis hin zur Klärung vieler offener Fragen zur finanziellen Absicherung der Vorhaben im Finanzhaushalt des Landes.“ erläutert Wendorff.

Bereits 2020 wurde das dem Agrarstruktur-Gesetz zugrunde liegende Leitbild als ein „Irrbild“ vom LBV bezeichnet. An der Bewertung hat sich nichts geändert, da es immer noch an Kongruenz mit dem bekannten Wortlaut fehlt und nicht belegte Feststellungen trifft. Es wird Zeit, dass die vielen Ankündigungen endlich enden. Nach Einschätzung des LBV hat man die bisherige Legislaturperiode nicht effektiv genug genutzt und kostbare Zeit vertändelt.

„Das zuständige Haus muss endlich liefern und sich nicht nur andauernd mit Nebenschauplätzen beschäftigen,“ so Wendorff.

Hintergrund


Seit 2020 diskutiert das Brandenburger Landwirtschaftsministerium ein agrarstrukturelles Leitbild mit dem Berufsstand. Ein dazugehörendes und im Koalitionsvertrag vorgesehenes Gesetz zur Einschränkung von so genanntem außerlandwirtschaftlichem Kapital liegt bis heute noch nicht offiziell vor. Auch die Ergebnisse einer begleitenden Arbeitsgruppe einzelner Bundesländer, in der Brandenburg federführend ist, liegen noch nicht vor. Erst im Dezember hatte das Ministerium ein „Entwurfseckpunkteauszügepapier“ veröffentlicht, das jedoch den Gesetzestext nur in sehr groben Auszügen enthielt und damit eine seriöse Bewertung ausschloss.