LBV schlägt notwendige
Weiterentwicklung der Höfeordnung vor

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Meike Mieke

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(Teltow, 27.9.2022) In seiner morgigen Sitzung wird sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klima des Brandenburger Landtags anlässlich der ersten Evaluation mit dem landwirtschaftlichen Sondererbrecht, der Höfeordnung, befassen. Deren Ziel ist der Erhalt von Strukturen von landwirtschaftlichen Familienbetrieben.

„Die Höfeordnung ist eines der wenigen wirksamen agrarstrukturellen Instrumente, die effektiv, willkürfrei und ohne ordnungsrechtliche Eingriffe jungen Landwirtinnen und Landwirten eine Perspektive ermöglichen kann. Wir brauchen jedoch eine stete Anpassung an die aktuellen Begebenheiten. Daher haben wir den von den nordwestdeutschen Bauernverbänden maßgeblich entwickelten Vorschlag auch an die Brandenburger Politik herangetragen“, so der Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg, Henrik Wendorff.

Die Höfeordnung sieht vor, dass der Betrieb einheitlich an eine Erbin oder einen Erben übertragen werden kann. Die Hoferbinnen und Hoferben können, müssen aber nicht aus der Familie stammen. „Wir betonten schon immer: jede und jeder Interessierte kann mit einem guten und überzeugenden Konzept an Betriebe und damit bewirtschaftbare Flächen kommen. Die Höfeordnung verdeutlicht das anschaulich. Das Land muss nur die passenden Rahmenbedingungen setzen, was mit einer Weiterentwicklung der Brandenburger Höfeordnung jetzt möglich ist“, so Wendorff weiter.

Nach Einschätzung des LBV handelt es sich hierbei um eines der vordringlichen berufsständischen Themen im agrarstrukturellen Bereich. „Wir diskutieren neuerdings, dass Flächenverpachtung an Nachhaltigkeitskriterien festgemacht werden soll. Dazu gehört dann aber auch die ökonomische Nachhaltigkeit, wozu die Betriebsnachfolge ohne Frage zählt. Hier muss das Land aber auch die Mittel zur Verfügung stellen“, sagt Wendorff.

Hintergrund

Im Jahr 2019 beschloss der Landtag das Gesetz zur Einführung einer Höfeordnung nach nordwestdeutschem Vorbild auf Wunsch des Berufsstandes. In seiner ersten Evaluation stellte das Justizministerium fest, dass im Zuge der Grundsteuerreform auch Änderungen an der Höfeordnung notwendig werden. Dazu wandte sich der LBV mit einem konkreten Vorschlag an die beiden zuständigen Häuser sowie die Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse