LBV schlägt Nachhaltigkeitsbegriff
für BVVG-Flächen vor

Pressemeldung

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Bisher unklarer Begriff „nachhaltig“ im Koalitionsvertrag könnte durch Kopplung an EU-Förderantrag definiert werden

Der Landesbauernverband schlägt eine Untersetzung des Begriffs „nachhaltig“ im Koalitionsvertrag durch die Kopplung an den EU-Förderantrag vor. „Nachhaltig“ wirtschaftet demnach der Landwirt, der EU-Fördermittel erhält. Der Ansatz: Mit dem EU-Förderantrag wählt der Landwirt bereits freiwillig Maßnahmen für eine nachhaltige Wirtschaftsweise aus, um Direktzahlungen zu erhalten. Die Kriterien dafür sind im Antragsformular als so genannte Standards des „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands“ (GLÖZ) klar definiert. Dazu zählen zum Beispiel der Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen, Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserflächen, erosionsarme Bodenbearbeitung oder vorgegebene Zeiträume für die Bodenbedeckung.

„Allein die Begriffe „Green Deal“, „Eco-Schemes“ oder die neue „grüne Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023“ markieren per se aus Sicht der Politik die Einschätzung, dass Landwirtinnen und Landwirte nachhaltig wirtschaften. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar.“, erläutertet Denny Tumlirsch, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes Brandenburg, bei einem heutigen Verbändegespräch im BMEL den Ansatz. „Diese Lösung zur Begriffsklärung wäre so einfach wie nachvollziehbar als auch jederzeit nachprüfbar.“, verdeutlicht das Positionspapier des Verbandes.

Damit würde nach mehr als neun Monaten endlich Klarheit zur zukünftigen Vergabe-Praxis bundeseigener Flächen geschaffen werden. Bisher sorgte die Formulierung im Koalitionsvertrag, dass Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) vorrangig an „nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe“ verpachtet und nicht mehr veräußert werden sollen, für absolutes Unverständnis und erheblichen Unmut im Berufsstand. Konventionell wirtschaftende Unternehmen – und damit 90 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe – schieden von vornherein als potentielle Pächter aus, da ihnen „nachhaltiges Wirtschaften“ pauschal erst einmal abgesprochen wird.

Denny Tumlirsch: „Dass Nachhaltigkeit aus unserer Sicht nicht ohne Ökonomie und Soziales möglich ist, ist selbstverständlich. Allerdings brauchen wir eine Lösung für die Frage aus dem Koalitionsvertrag, in dem ausschließlich der ökologische Aspekt der Nachhaltigkeit adressiert wird. Da muss man genau hinschauen, um keine Spaltung zu befeuern. Hier erwarten wir von unserem zuständigen Ministerium eine vollumfängliche Unterstützung und zunächst die Erfüllung des Koalitionsvertrags.“

Hintergrund

Seit Beginn der Legislatur besteht ein Verkaufs- und Verpachtungsstopp bundeseigener Flächen durch die BVVG an konventionell wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe aufgrund ministerieller Weisungen. Grund ist eine Formulierung im Koalitionsvertrag, der die Verpachtung auf „nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe“ beschränkt, ohne den Begriff „nachhaltig“ konkret zu definieren. Der Landesbauernverband Brandenburg als auch die weiteren vier ostdeutschen Landesbauernverbände fordern seither nachdrücklich die Korrektur dieser unklaren Aussage, die den Berufsstand in vermeintlich gute und schlechte Landwirte spaltet und zum faktischen Ausschluss der Mehrzahl der Landwirtschaftsbetriebe vom Bieterverfahren führt.