Ökologische Vorrangflächen sofort zur
Bewirtschaftung frei geben!

Pressemeldung

Stillgelegte Ackerflächen  sind eine Verwendungsart als  so genannte Ökologische Vorrangfläche (ÖVF). Im Rahmen des Greenings müssen Landwirte 5 Prozent ihrer Ackerfläche als ÖVF aus der "normalen" Pflanzenproduktion heraus nehmen. Weitere Maßnahmen sind Dauergrünland oder der Anbau von Leguminosen. Foto: Stefan Bernickel, Uckermark

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Bundesratstermin am 8. April 2022 für Entscheidungsfindung zu spät

„Wieder einmal zeigen der Bund und die Länder ihre unflexible und fern ab von der Realität befindliche Herangehensweise an Lösungen. Vor dem Hintergrund der Gefahr einer zukünftig knapperen Versorgung mit Agrarrohstoffen und angesichts des Ukraine-Konfliktes müssen schnellere Entscheidungen her. Die Natur wartet nicht, das Saatgut muss jetzt in den Boden. Für viele Kulturen ist es im April bereits zu spät“, bewertet der Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg, Henrik Wendorff, die Haltung der Bundesregierung zu dem Vorstoß der EU-Kommission, ökologische Vorrangflächen zur weitgehend uneingeschränkten Bewirtschaftung freizugeben.

Vorbereitende Maßnahmen für die Bewirtschaftung ökologischer Vorrangflächen hätten schon seit Anfang März getroffen werden müssen, so die Einschätzung der Brandenburger Landwirte, die derzeit die Frühjahrsaussaat von Sommergetreide abschließen und weitere produktive Flächen für das Mais-Drillen vorbereiten. Die aktuelle Planung der Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern den Verordnungsentwurf zur Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen auf der Bundesratssitzung erst am 8. April 2022 zu diskutieren und zu entscheiden, geht somit komplett an der landwirtschaftlichen Praxis vorbei.