Streitfälle im Arbeitsalltag und im täglichen Leben sind nicht selten – neue Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen sind oft nicht mehr zu durchschauen.

Überraschend geraten Unternehmen in eine strittige Rechtslage.
Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe

Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe

Versicherbar sind

  • alle land- oder forstwirtschaftliche Betriebe (auch Pferdezuchtbetriebe mit maximal 25 Zuchtpferden), die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Gartenbauberufsgenossenschaft angehören,
  • unabhängig von ihrer Gewerbesteuerpflicht und Rechtsform.
  • Die Beschränkung auf nicht gewerbesteuerpflichtige Betriebe ist seit 2006 entfallen.

Die Rechtsschutz-Absicherung für landwirtschaftliche Betriebe besteht aus der Grundabsicherung und den Zusatzbausteinen

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)
  • CrossCompliance-Rechtsschutz (CCRS)
  • Rechtsschutz für landwirtschaftliche Nebenbetriebe (LNB)
  • Rechtsschutz für vorübergehende Vermietung (z.B. "Ferien auf dem Bauernhof)           
  • Rechtsschutz für im versicherten Betrieb eingestellte Pensionspferde
  • Vermieter-Rechtsschutz

Rechtsschutz für Landwirte:

Versicherbar sind

  • der Landwirtschaftliche Betrieb; der Privatbereich für den Inhaber, seinen Ehe- bzw. Lebenspartner und die Kinder. Mitversichert sind auch Hoferben und Altenteiler sowie deren Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder;
  • alle privat und landwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge (Rechts­­schutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht nur für Personenwagen, Krafträder oder land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge);
  • alle in Deutschland gelegenen privat selbstgenutzten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke und Gebäude. Nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Gebäude und insbesondere vermietete Wohnungen müssen separat abgesichert werden.

Versicherbar sind

  •  alle Tätigkeiten und Nebenbetriebe, die mit der land- oder forstwirtschaftlichen Urproduktion nicht mehr in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, sowie
  • gewerbesteuerpflichtige oder von der Gewerbesteuer befreite Biogasanlagen, Hofläden, Lohndrusch, Lohnmaschinenbetriebe, Holzrückbetriebe, Fischzuchten, Pelztierfarmen, Garten- und Landschaftsbaubetriebe und Gärtnereien.

Weitere Informationen zur Grundabsicherung und Zusatzbausteinen Ihres landwirtschaftlichen Betriebes erhalten Sie bei Ihrem Berater vor Ort.