Streitfälle im Arbeitsalltag und im täglichen Leben sind nicht selten – neue Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen sind oft nicht mehr zu durchschauen.
Überraschend geraten Unternehmen in eine strittige Rechtslage.
Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
Versicherbar sind
- alle land- oder forstwirtschaftliche Betriebe (auch Pferdezuchtbetriebe mit maximal 25 Zuchtpferden), die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Gartenbauberufsgenossenschaft angehören,
- unabhängig von ihrer Gewerbesteuerpflicht und Rechtsform.
- Die Beschränkung auf nicht gewerbesteuerpflichtige Betriebe ist seit 2006 entfallen.
Die Rechtsschutz-Absicherung für landwirtschaftliche Betriebe besteht aus der Grundabsicherung und den Zusatzbausteinen
- Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)
- CrossCompliance-Rechtsschutz (CCRS)
- Rechtsschutz für landwirtschaftliche Nebenbetriebe (LNB)
- Rechtsschutz für vorübergehende Vermietung (z.B. "Ferien auf dem Bauernhof)
- Rechtsschutz für im versicherten Betrieb eingestellte Pensionspferde
- Vermieter-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Landwirte:
Versicherbar sind
- der Landwirtschaftliche Betrieb; der Privatbereich für den Inhaber, seinen Ehe- bzw. Lebenspartner und die Kinder. Mitversichert sind auch Hoferben und Altenteiler sowie deren Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder;
- alle privat und landwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge (Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht nur für Personenwagen, Krafträder oder land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge);
- alle in Deutschland gelegenen privat selbstgenutzten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke und Gebäude. Nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Gebäude und insbesondere vermietete Wohnungen müssen separat abgesichert werden.
Versicherbar sind
- alle Tätigkeiten und Nebenbetriebe, die mit der land- oder forstwirtschaftlichen Urproduktion nicht mehr in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, sowie
- gewerbesteuerpflichtige oder von der Gewerbesteuer befreite Biogasanlagen, Hofläden, Lohndrusch, Lohnmaschinenbetriebe, Holzrückbetriebe, Fischzuchten, Pelztierfarmen, Garten- und Landschaftsbaubetriebe und Gärtnereien.
Weitere Informationen zur Grundabsicherung und Zusatzbausteinen Ihres landwirtschaftlichen Betriebes erhalten Sie bei Ihrem Berater vor Ort.