Finanzielle Sicherheit für mehr unternehmerische Freiheit

Landwirte haften bei schuldhaft verursachten Schäden unbegrenzt mit ihrem Gesamtvermögen

Ob ausgebrochene Weidetiere, mangelhafte Erzeugnisse oder Verunreinigungen im Grundwasser: Das Haftungsrisiko ist eines der größten Risiken für einen landwirtschaftlichen Betrieb überhaupt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit herbeigeführt wurde. Haftungsansprüche können sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen ergeben, die ein landwirtschaftlicher Unternehmer kaum zu jedem Zeitpunkt in Gänze überblicken kann. Zudem ändern sich nicht selten durch die Gesetzgebung die Anspruchsgrundlagen, die zu Haftungsansprüchen führen können – und somit das Haftungsrisiko kontinuierlich erhöhen.

Die Gefährdungshaftung geht sogar noch einen Schritt weiter: Nach dieser sind Unternehmen auch dann zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn sie gar kein Verschulden trifft. Allein die Tatsache, dass sie Gefahrenquellen schaffen, nimmt sie bereits in die Pflicht.

Landwirte sollten deshalb ihre betrieblichen Risiken kennen und sich besonders vor existenzbedrohenden Risiken durch eine entsprechende Versicherung schützen. Viele Landwirte haben zudem bei bestehenden Haftpflichtversicherungen oft nur eine standardmäßige Grunddeckung vereinbart, die zwar wichtige betriebliche Risiken sowie die Umweltrisiken eines landwirtschaftlichen Betriebes abdeckt, jedoch weiterführende Gefahren außer Acht lässt.

Diese gefährlichen Deckungslücken, können und sollten jedoch durch die Vereinbarung von individuellen Zusatzdeckungen geschlossen werden. Auch sind die Grunddeckungen je nach Versicherungsgesellschaft und –tarif nicht identisch. Das gestaltet die Vereinbarung von ausreichendem Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer nicht gerade einfach. Nur durch eine gewissenhafte Erfassung der privaten und betrieblichen Risiken können drohende Deckungslücken vermieden werden.

Auch wenn die Gefahr eines teuren Haftpflichtfalls selten erscheint, ist sie dennoch vorhanden - zu jeder Zeit. Umso beruhigender ist das sichere Gefühl, vor etwaigen Haftungsrisiken geschützt zu sein.

Leistungsumfang der R+V-Haftpflichtversicherung - vielfältige Absicherung für Ihren Betrieb

Jede Branche hat ihre eigenen Gesetze und ganz spezifische Haftungsrisiken. Deshalb bietet die R+V Ihnen individuelle Versicherungslösungen, die konkret auf den Bedarf Ihrer Berufsgruppe zugeschnitten sind. Die R+V-Haftpflichtversicherung bietet landwirtschaftlichen Unternehmen - einen vollumfänglichen Versicherungsschutz - der vor individuellen Ansprüche Dritter absichert und neben Personen- und Sachschäden auch Vermögens- und Umweltschäden optimal abdeckt. Mit insgesamt fünf Bausteinen beinhaltet die R+V-Haftpflichtversicherung die Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung, die Umweltschadensversicherung sowie auf Wunsch auch die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.

Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Sie sichert die Grundrisiken ab, die aus dem Betrieb Ihres Unternehmens entstehen können. Dazu gehören die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die landwirtschaftliche Tierhaltung. Darüber hinaus umfasst die Betriebshaftpflichtversicherung die Risikoabsicherung u. a. für: Betrieb von Photovoltaik- und Windkraftanlagen, Bauherrenhaftpflicht, nicht zulassungspflichtige Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Be- und Entladeschäden an fremden Fahrzeugen, Ferien auf dem Bauernhof, Privathaftpflicht, Hundehalterhaftpflicht, Verpachtung von landwirtschaftlicher Nutzfläche, Gewahrsamsschäden, Schank-/ Heckenwirtschaft, Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Umwelthaftpflichtversicherung

Sie ist fester Bestandteil der landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung und bietet weitreichenden Versicherungsschutz für die wesentlichen Umweltrisiken. Versichert sind im Rahmen definierter Mengengrenzen u. a.: Betriebsmittel in Arbeitsmaschinen und geschlossenen Systemen, Kleingebinde, Mineralöle, Altöle, Gülle und Stalldung, feste und flüssige Düngemittel, Gastanks, Lagerung von Futtermitteln, Abscheideanlagen (darüberhinausgehende Mengen können ebenfalls versichert werden).

Umweltschadensversicherung (R+V-NaturschutzPolice)

Landwirtschaftliche Betriebe haben bedingt durch das Umweltschadensgesetz ein deutlich erhöhtes Umweltrisiko. Die Haftung bei möglichen Umweltschäden kann ein Unternehmen in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Die R+V-NaturschutzPolice bietet Versicherungsschutz bei Schäden:

Auf fremden Grundstücken: An geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, an Gewässern, am Grund und Boden. Darüber hinaus zuwählbare Zusatzbausteine für Schäden: Am Grundwasser, auf eigenen Grundstücken

Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Sie deckt bestimmte Vermögensschäden ab, die Dritten bei der Verarbeitung mangelhafter Erzeugnisse des Landwirtes entstehen. Beispiel: Lieferung von belastetem Mehl, das eine Bäckerei für die Herstellung von Backwaren verwendet. Die Backwaren werden durch das belastete Mehl unverkäuflich. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist für alle Landwirte, deren Erzeugnisse weiterverarbeitet werden, eine wichtige Ergänzung zu ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.

Ansprüche auf Schadensersatz prüfen, abwehren, begleichen – die R+V übernimmt viele Aufgaben

Die R+V-Haftpflichtversicherung gewährt für den Fall Versicherungsschutz, dass ein Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen von Dritten in Haftung genommen werden soll. Sie prüft den Haftungsanspruch und wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder leistet Schadensersatz bei berechtigten Ansprüchen.

  • Prüfung der Schadenersatzpflicht
    Werden im Falle eines Schadens Forderungen an Ihr Unternehmen gestellt, prüfen wir für Sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  • Unberechtigte und überhöhte Ansprüche
    Stellen wir fest, dass Ansprüche überhöht oder ungerechtfertigt sind, wehren wir diese für Sie ab - wenn nötig auch vor Gericht. Dabei übernehmen wir die Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten.
  • Zahlung
    Sollten Sie verpflichtet sein, einen Schaden zu ersetzen, zahlen wir im Rahmen und Umfang Ihrer Versicherungspolice bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Fallbeispiele zur Haftpflichtversicherung für Landwirtschaftsbetriebe:

  • Verkehrsunfall durch ausgebrochene Weidetiere
  • Landwirt Max führt einen Milchviehbetrieb mit eigener Nachzucht und Weidehaltung.
  • Im Frühling werden die Kühe auf die nahe gelegene Weide getrieben.
  • Ein Teil der Tiere bricht aus und verursacht auf einer viel befahrenen Straße einen Verkehrsunfall.
  • Es kamen mehrere PKW zu Schaden. Die Insassen wurden nur leicht verletzt.
  • Landwirt Max muss die Reparaturkosten der PKW-Eigentümer sowie die Regressforderungen der Krankenkasse für Ausfalltage übernehmen.

Max bleibt dabei ganz gelassen. Die R+V reguliert den entstandenen Schaden i. H. v. 45.000 EUR.

Grundwasser wird bei Löscharbeiten kontaminiert

  • Landwirt Tim leitet zusammen mit seiner Frau Lisa einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Pensionspferdehaltung.
  • Die Pferdeboxen sind alle ausgebucht, das Ehepaar konnte zufrieden sein – bis zu jenem Tag kurz nach der Heuernte.
  • Durch das Selbstentzünden des eingelagerten Heus kam es zu einem Brand in der Lagerhalle, der auf das angrenzende Pflanzenschutzmittel-Lager übergriff.
        Die Pferde konnten rechtzeitig gerettet werden.
  • Die sofort herbeigerufene Feuerwehr konnte den Brand innerhalb von sechs Stunden löschen. Dabei kam es zu einer Vermischung von Pflanzenschutzmitteln und Löschwasser.
  • Dies hat eine Verunreinigung des Grundwassers zur Folge – eine teure Angelegenheit, für die nach dem Umweltschadensgesetz eine Haftung des Landwirts ohne Verschulden besteht.

Dem Ehepaar fiel ein Stein vom Herzen – den Schaden i. H. v. 75.000 EUR regulierte die R+V, da auch die Zusatzbausteine der Umweltschadensversicherung miteingeschlossen waren.

Highlights der R+V-Haftpflichtversicherung für Landwirtschaftsbetriebe

  • Absicherung von kleinen Missgeschicken bis hin zu schweren Unfällen, beispielsweise: Durch Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, wg. der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, bei Bearbeitungsschäden, durch Schäden wg. mangelhafter Produkte oder bei Ersatzansprüchen infolge einer Ungleichbehandlung, z.B. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • Rechtsschutzfunktion durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (auch innerhalb des Selbstbehalts)
  • Versicherungsschutz bei Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge, von Gabelstaplern und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
  • Übernahme von Kosten z.B. von Rechtsanwälten, Gerichtskosten
  • Versicherungsschutz wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten
  • Auslandsschäden weltweit (ausgenommen USA / Kanada) bei Export von eigenen Erzeugnissen

Setzen Sie auf einen starken Partner – mit der R+V Versicherung

Angesichts dieser Vorteile und in Anbetracht der Haftungsrisiken, denen ein landwirtschaftlicher Betrieb ausgesetzt ist, sollte jeder Betrieb eine für ihn passende Haftpflichtversicherung besitzen. Die R+V Versicherung unterstützt Sie dabei als starker Partner mit spezifischer Kompetenz. Wir gehen Ihnen zur Hand bei der Erfassung ihrer privaten und betrieblichen Risiken - um ganz individuell die notwendigen Deckungssummen festzulegen und erforderliche Zusatzdeckungen zu identifizieren bzw. zu vereinbaren – für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder Beratungswünschen unter www.ruv.de. Wir helfen Ihnen gerne!